Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Namentlich

Malte S. | Dienstag, 27. Oktober 2009 14:34

§ 35 Abs. 1 StGB lautet:

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

Wenn ich mir den Satz und die Verwendung von “namentlich” anschaue, dann ergibt sich für mich nur eine richtige Interpretation.

Satz 1 soll nicht gelten, wenn des dem Täter nach den namentlich benannten Umständen, nämlich der Selbstverursachung oder aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses, zugemutet werden kann, die Gefahr hinzunehmen.

Diese Lesart weicht nun aber von allem ab, was die absolut herrschende Meinung hier lesen will.1 Diese will gerade aus der Verwendung von “namentlich” herauslesen, dass es sich um Regelbeispiele oder Maßstabsangaben für die Zumutbarkeit handele.

“namentlich” meint aber nicht “insbesondere” oder “zum Beispiel”, sondern vielmehr “mit Namen benannt”. Dabei findet eben eine Konkretisierung auf das namentlich benannte statt und nicht ein Verweis auf Vergleichsgruppen. Der Name ist zumindest noch das maßgebliche Individualisierungsmerkmal eines jeden Menschen, vielfach auch von Tieren und Objekten. Er wird sogar in mehrfacher Weise vom Recht geschützt.2 Dies gerade weil er individualisierend und konkretisierende Wirkung hat.

Die Benennung von Regelbeispielen ist hingegegen eben nicht individualisierend, sondern lediglich vergleichend. Als Zivilrechtler könnte man das Regelbeispiel wohl am ehesten mit der Bestimmung von Gattungsmerkmalen vergleichen. Es werden vergleichbare Charakteristika aufgezeigt.

Aber wie zum Teufel kommt man auf die Idee aus der Verwendung von  “namentlich” das Vorliegen von Regelbeispielen zu postulieren? Wünschenswert mag das ja sein. Aus dem Wortlaut aber nicht begründbar.


  1. u.a. Lackner/Kühl, § 35 Rn. 7; Schönke/Schröder, § 35 Rn.18.()
  2. vgl. § 12 BGB sowie die Möglichkeit des markenrechtlichen Namensschutzes.()

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Kanzler(kandidaten)duell

Malte S. | Montag, 14. September 2009 11:23

Gestern Abend lief auf mindestens drei Sendern eine Veranstaltung, die sich TV-Duell nannte. Es sollte ein Duell der Kanzlerkandidaten werden und wurde mehr ein Duett. Da wurde wieder und wieder betont, wie toll die große Koalition sei. Natürlich sei man an seine Grenzen gekommen und andere Koalitionen seien erfolgsversprechender. So richtig abnehmen konnte ich das dem Duo nicht. Irgendwie sahen die beiden so aus, als wären sie lieber glücklich in die Arme des jeweils anderten Gefallen als sich um die nervenden Moderatoren zu künmmern.

Und die waren wohl auch eher die Gegner. Merkel zeigte von Anfang an, dass sie kein Interesse daran hatte, die Fragen der Moderatoren auch nur annähernd zu beantworten. Da wurden Nachfragen ignoriert und durchaus mal über völlig andere Themen diskutiert – ohne jemals die Ausgangsfrage zu beantworten. Mit Mühe und Not habe ich mir das ganze Duell angetan. Ein Ergebnis hatte es auf jeden Fall: Menschen wie die beiden will ich nicht (mehr) als Regierende sehen. Neben der puren Langeweile und Entscheidungsunfreudigkeit war es der blanke Opportunismus, der einem hier entgegenschlug.

A propos Opportunismus: Hier hat Steinmeier absolut geglänzt. Auf die Frage, ob er bzgl. der Ulla-Schmidt-Dienstwagenaffaire anders entschieden hätte, wenn es nicht so in den Medien hochgekocht wäre, wollte er doch tatsächlich sein Hin-und-her damit rechtfertigen, dass er sich ja kaum hinstellen und zu seiner Mitarbeiterin halten könne. Sein Lehrmeister Schröder – so wenig ich ihn mag – hatte das noch anders gehalten, wenn er von etwas überzeugt war. Nur Steinmeier hat offenbar keine Überzeugungen.

Ginge es um den Wettkampf der Opportunisten, dann hätte klar Steinmeier gewonnen. Leider ging es um das zweithöchste Amt im Lande. Und verloren hat: Die deutsche Wählerschaft.

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Funktionierende Strafrechtspflege

Malte S. | Mittwoch, 9. September 2009 21:05

Im Rahmen der Diskussion um Beweisverwertungsverbote hat die Strafrechtspflege als “Rechtsgut” einen besonderen Wert im Rahmen der Abwägung. Die Förderung oder Erhaltung einer funktionierenden Strafrechtspflege wird regelmäßig als gewichtiges Argument für eine Verwertbarkeit unrechtmäßig erlangter Beweise vorgebracht. Diese “funktionierende Strafrechtspflege” sorgt vielfach letztlich dafür, dass ohne Rechtsgrundlage oder entgegen der Rechtsgrundlage erhobene Beweise dennoch verwertet werden können.
Doch was wird da eigentlich geschützt? Die “Strafrechtspflege” im Sinne des Schutzes des Strafrechtsystems kann es nicht sein. Denn dieses wurde nun gerade durch den Verfahrensverstoß verletzt; eine Verwertung wäre quasi ein Bonus für die Verfahrensverletzung und würde diese intensivieren. Die Verurteilung eines “eigentlich Schuldigen” kann auch kaum zum Inhalt des Strafrechtsystems inklusive seines Verfahrensrechts gehören, wenn sich dieses doch in ewiger Litanei auf die Unschuldvermutung als höchstes Gut (oder so ähnlich) beruft. Der “eigentlich Schuldige” soll ja eben durch die Verfahrensvorschriften geschützt werden. “Die Wahrheit” gibt es auch nicht, da die Wahrheit ja gerade durch das Strafverfahren und das vorhergehende Ermittlungsverfahren unter Beachtung der Verfahrensvorschriften festgestellt werden soll. Eine solchermaßen verstandene “Strafrechtspflege” würde gegen und nicht für eine Verwertung sprechen.
Dreht man die Diskussion um das Beweisverwertungsverbot um, wird vielleicht deutlich, dass die “Strafrechtspflege” eine reine Metapher für etwas nicht definierbares ist. Behauptet nämlich die Staatsanwaltschaft ein Beweisverwertungsverbot – theoretisch denkbar -, welches vom Angeklagten zu seinen Gunsten bestritten wird, dann müsste die “Strafrechtspflege” als neutrales Argument auch hier für die Verwertbarkeit sprechen. Ich wette jedoch darauf, dass die “funktionierende Strafrechtspflege” hier bestenfalls auf der Seite gegen eine Verwertung auftauchen würde. Zusammen mit all den Argumenten, die üblicherweise vom Angeklagten aufgeboten werden. Schließlich kann es nicht sein, dass der “eigentlich Schuldige” nur aufgrund eines unzulässigen Beweises freikommt.

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Zuverlässigkeit

Malte S. | Donnerstag, 25. Juni 2009 9:52

Es gibt Dinge, auf die würde man sich gerne Verlassen können. Die Öffnungszeiten der Post zum Beispiel. Die Abfahrtszeiten der Bahn gehören auch dazu. Die Abfahrt der 61/62-Busse am Bahnhof in Kiel. Seit Monaten kommen sie nahezu jedes Mal zu spät, wenn ich morgens zur Uni will.
Aber immerhin hat die Verspätung System. So stand ich heute im Sophienhof und stellte fest, dass mein Bus seit 2min weg sein sollte. Also bin ich in aller Seelenruhe zur Haltestelle getrottet – und siehe da: Die 62 kommt gerade mit den erwarteten 4-6min Verspätung an. Auch eine Form von Zuverlässigkeit.

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Volksparteien

Malte S. | Montag, 8. Juni 2009 12:47

“Die Großen” der Parteienlandschaft – also SPD und CDU/CSU – werden immer mal wieder gerne als Volkspartei bezeichnet. Angesichts der Mitgliederzahlen ist die Bezeichnung als Volkspartei ja schon seit jeher sehr euphemistisch. Politisch scheinen sich die beiden Großen wohl auch kaum dafür zu interessieren, was das Volk will, sondern diktieren diesem viel lieber, was es zu wollen hat – selbstverständlich in schönen Sätzen mit bunten Bildern verpackt.

Mittlerweile ist aber sogar die angeblich seriöse Presse nicht mehr ganz so sicher, ob der Begriff “Volkspartei” angesichts des politischen Zuspruchs bei den Europawahlen noch passend ist. Zumindest findet sich folgender schöner Satz bei Tagesschau.de:

Damit sank der Anteil der sogenannten Volksparteien an der Gesamtstimmenzahl auf einen historischen Tiefstand von rund 59 Prozent.
Hervorhebung von mir.

Thema: Politik | Kommentare (1)

Bibliothekskatalog mit Firefox durchsuchen

Malte S. | Donnerstag, 4. Juni 2009 9:24

Mit dem Suchfenster oben rechts in Firefox kann man nicht nur Google, eBay & Co. durchsuchen, sondern auch andere Seiten als Suchseiten hinzufügen. Ich benutze schon seit einiger Zeit ein PlugIn des MyCroft Projects, mit dem ich den Katalog der Universitätsbibliothek Kiel eingebunden habe. Das PlugIn dazu gibt es hier, aber auch für andere Universitäten gibt es ausreichend Angebote (z.B. FU Berlin, StaBi Berlin, Campus Katalog Hamburg… und selbst der Stamm der Bayern ist vertreten).

Man muss sich auch in diesem Suchfeld nicht mit einer einfachen Suchefunktion begnügen, sondern kann die üblichen Suchschlüsseln sowie Operatoren zur Eingrenzung der Suche anwenden. Die eigentliche Suchseite habe ich zumindest schon seit mindestens zwei Jahren nicht mehr per Hand aufrufen müssen.

Jetzt fehlt mir nur noch ein PlugIn für die Bundesgerichte und die jeweiligen Landesdatenbanken zur Rechtssprechung. Mal schauen, vielleicht kapiere ich ja, wie man ein solches PlugIn schreibt – oder jemand anderes mit mehr Kompetenz im “Programmieren” entwickelt eins.

Thema: Studium | Kommentare (0)

De-(Mail)

Malte S. | Freitag, 29. Mai 2009 20:54

generieren – degenerieren
stabilisieren – destabilisieren
montieren – demontieren
Mail – Demail

Gefunden im golem-Forum. Irgendwie bestätigt mich das in meiner Meinung über die Demokratie ;)

Thema: Unsinniges | Kommentare (2)

Abweichendes Verhalten

Malte S. | Donnerstag, 28. Mai 2009 9:06

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter scheint seine merkwürdigen Gesellschaftansichten – verbieten könne man alles, was nicht zwingend für die FDGO sei – noch einen Schritt erweitert zu haben. In der aktuellen Stellungnahme zu dem Netzsperrenprojekt unserer der Politiker taucht dann auch folgender negativer Punkt auf.

Bei allem Positiven, das die Online-Welt bietet, das Internet wird zunehmend als Medium für die Vorbereitung und die Ausführung abweichenden Verhaltens, bis hin zur Durchführung krimineller Taten genutzt.
Quelle: Bundestag.de via aloa5 im BeckBlog

Abweichendes Verhalten kann natürlich nur schlimm sein. Wenn ich das lese, stelle ich mir die Jungs vom BDK irgendwie als Lemminge vor. Naja, zumindest habe ich da dann auch die passende Antwort auf das böse abweichende Verhalten.

Von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt ist auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein.
Quelle: BVerfG vom 07.11.2008

Thema: Juristisches, Politik | Kommentare (4)

Selbstreflektion der Polizei

Malte S. | Montag, 25. Mai 2009 15:01

„Wer Polizeibeamte angreift, muss wissen, dass er mit mindestens einem halben Jahr Gefängnis bestraft wird“, fordert Richter.
Quelle: GdP.de via SportRecht

Die Polizei fordert ja immer mal wieder gerne ein eigenes Sonderrecht. Beispielhaft ist dafür wohl die in der Bevölkerung verbreitete, aber in Wirklichkeit nicht existente Beamtenbeleidigung. Gut, deren Einführung als eigenen Straftatbestand fordert nun wirklich niemand mehr. Aber nun soll plötzlich der Angriff auf einen Polizeibeamten unter Mindeststrafe gestellt werden? Moment mal! [...]

Thema: Unsinniges | Kommentare (1)

Geeignetheit und Netzsperren

Malte S. | Montag, 25. Mai 2009 14:09

Aufregung und Diskussion um die Netzsperren sind mittlerweile schon wieder ein wenig zurück gegangen. Die ePetition gegen das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung verzeichnet mittlerweile knapp 95.000 Teilnehmer, die Urheberrechtsindustrie plärrt schon nach einem Einsatz in ihrem Interesse und einige Gutmenschen der SPD wollen wohl auch schon die noch vor kurzer Zeit völlig sanktionsfreie Jugendpornographie sperren lassen. An Kritikern mangelt es dem Vorhaben der Bundesregierung sicherlich nicht, wenngleich sie weitere Gutmenschengruppierungen um sich gesammelt hat, die sogar völlig unrepräsentative aber dafür gut klingende Studien in Auftrag geben.

Immer mal wieder liest man – meiner Ansicht nach leider – von den Kritikern, dass die Sperren schon nicht geeignet seien und aus diesem Grund einer verfassungsrechtlichen Kontrolle nicht standhalten könnten. Im juristischen Gebrauch bedeutet Geeignetheit einer Maßnahme jedoch lediglich, dass diese das angestrebte (legitime) Ziel zumindest fördern muss. [...]

Thema: Juristisches, Politik | Kommentare (0)