Fürs erste…
… geht der Blog wohl in dieser Form. Ich hab noch keinen wirklichen Plan, was ich eigentlich damit will, aber sieht zumindest schon mal anständig aus, oder?
Ich hab da vor kurzem eine alte Sammlung von “Originalzitaten” aus Versicherungsschreiben hochgeladen: Link (pdf, 15kB). Nichts wirklich Berühmtes, aber schon recht lustig.
Viel besser hat mir natürlich das aktuelle Urteil des Arbeitsgerichts Detmold (NJW 2008, 782) gefallen, dass es dank seiner Reimform auch in die NJW und sogar in die FAZ-Online geschafft hat.
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dass es die Klägerin dann wagte,
so neben ihren Aufsichtspflichten
noch andere Dinge zu verrichten:
So habe sie sich nicht geniert
und auf dem Hocker masturbiert.
Was dabei auf den Hocker troff,
befände sich im Hockerstoff.
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Nein, der Beklagte muss mitnichten
ein hohes Schmerzensgeld entrichten.
2. Auch unbegründet – ohne Frage -
ist hier die Unterlassungsklage
Wenn auch ein wenig spät, werde ich mir Deinen Blog in der nächsten Zeit mal durchlesen und auch gerne weiterleiten.
Erfolgreiche Zeiten, wünscht Magnus