Auskunftsersuchen abgelehnt
Mittwoch, 2. April 2008 16:53
Nur kurz ein Hinweis auf ein Urteil des LG Saarbrücken, welches das Akteneinsichtsrecht des Rechteinhabers abgelehnt hat. Der Ansicht des LG besteht ein berechtigtes Interesse des Anschlussinhabers, welches die Herausgabe der Daten gem. § 406 e Abs. 2 Satz 1 StPO unzulässig macht. So bestehe nur bei Ermittlung der IP kein hinreichender Tatverdacht gegenüber dem Anschlussinhaber, da es durchaus möglich ist, dass auch andere Personen den Anschluss nutzen.
Neben dem Urteil des LG Hamburg ist das ein weiterer schöner Schritt – leider wird er wohl mit dem geplanten (privatrechtlichen) Auskunftsanspruch hinfällig.

Mittwoch, 28. Januar 2009 17:26
[...] dem LG Saarbrücken hat nun auch das LG München I der Medienindustrie – in diesem Fall der Pornoindustrie – die [...]