In die Ecke gedrängt?

Aufgrund spannender Lektüre des Staatshaftungsrechts etwas verspätet temporär deplaziert nochmal ein Wort zu unserem werten Bundesinnenminister Schäuble. Wie Heise.de bereits am 22.04. berichtete, befindet er das heimliche Betreten einer Wohnung zu Zwecke der Installation von Trojanern, Malware u.ä. für grundrechtskonform.

Unionspolitiker (und ich schätze auch mal der BMI selber) sehen ein solches Vorgehen schon deshalb als grundrechtskonform an, weil es ja keine Durchsuchung der Wohnung sei. Nunja. Als Jurist – der zumindest Schäuble seiner Vita zur Folge ist – kennt man den Satz “Ein Blick ins Gesetz erleichertet die Rechtsfindung.” Und tatsächlich gibt es da eine Dunkelnorm, die weiterhelfen könnte:

Art 13 GG
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Man könnte ja fast glauben, dass den Herren (und natürlich auch den Damen) die Grundgesetze ausgegangen sind und sie deshalb eben diesen kurzen Blick nicht ins Grundgesetz werden konnten. Dabei dürfte Herr Schäuble doch einige Exemplare dieses – sonst kaum beachtlichen – Gesetzes haben. Vielleicht ist den Volksvertretern ja auch nicht so ganz bewußt, dass jeder Eingriff in ein Grundrecht einer Legitimation bedarf. Vielleicht haben sie aber auch in einem höchst logisch anmutenden Umkehrschluss aus Art. 13 Abs. 2ff. GG herausgefunden, dass die Wohnung eben nur gegenüber Durchsuchungen geschützt ist. Man darf jedenfalls gespannt sein, ob sie noch wirkliche Argumente vortragen können.

Viel interessanter ist eigentlich, die nachfolgende Äußerung Schäubles

Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.

Darf man das als Drohung verstehen? Vielleicht sogar als eine mit einem empfindlichen Übel i.S.d. § 240 Abs. 1, 4 Nr. 3 StG? Fraglich ist nur, womit er droht. Vielleicht unterliegt der Inhalt der Drohung ja den höchst effizient kontrollierten und permament rechtmäßig handelnden Nachrichtendiensten und darf deshalb gar nicht bekannt gegeben werden? Auch hier freue ich mich auf weitere Einlassungen des BMI.

Etwas merkwürdig mutet es ja an, dass der minipax-Direktor, der sonst jegliche Kritik einfach ignoriert, plötzlich einen solchen Satz loswerden muss. Es kommt einem doch glatt so vor, als wenn selbst diese ruhige Seele so langsam in die Ecke gedrängt worden wäre und sich nun mit allen Mitteln verteidigen will.

Er habe nichts gegen einen gehörigen politischen Wettstreit. “Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört es auf.[..]“

Wird nicht eher Schäuble selbst als maßgeblicher Erschaffer des Überwachungsstaats bezeichnet? Versteht er sich selbst als Rechtsstaat, frei nach dem Motto “L’etat ce moi”? Oder bringt er nur nicht die erforderliche Differenzierung zwischen seinen Maßnahmen und dem Rechtsstaatsempfinden seiner Kritiker auf? Man könnte ihm raten, zumindest die Antworten auf seinen Aufsatz in der ZRP 2007 (210) zu lesen, um ein wenig die berechtigte Kritik auf sich einwirken zu lassen. Er könnte sich diese Kritiken auch einfach von seinen Mitarbeitern erklären lassen:

Er hat ein kompetentes Ministerium zur Verfügung [..] und Zugang zu allen Experten, die er konsultieren möchte. Nur – er möchte eben nicht.
Quelle: MdB Wolfgang Wieland, Abgeordnetenwatch.de

  1. corax sagt:

    Schön zusammengefasst.

  2. keks sagt:

    Grabe die tiefsten Geheimnisse eines Menschen an und er wird sich durch Drohung zur Wehr setzen !!!
    Da ist Schäuble leider nicht der Erste und Einzige

  3. harl3quin sagt:

    Wenn die beiden Sätze auch in diesem Zusammenhang gesagt wurden, ergibt sich ein viel interessanteres Bild. Er rät(!), ihn nicht als Verfassungsbrecher zu bezeichnen, denn bei deffamierender Kritik am Rechtsstaat höre es auf.

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