Orientierungshilfen
Montag, 28. April 2008 14:45
Bei der Berliner Polizei scheint ein kleiner Abhörskandal gerade noch rechtzeitig verhindert worden zu sein (Berliner Morgenpost, Kanzlei-Hoenig.info). Noch scheint nicht so ganz klar zu sein, wer warum mit und vor allem bei wem da was genau machen wollte. Ein Beispiel für gute Formulierung liefert aber die folgende Aussage:
Die Prüfungsmaßnahmen der Polizeibehörde orientierten sich stets an den geltenden gesetzlichen Regelungen.
Orientieren sich stets an geltendem Recht, ja? So, so. Orientierungshilfen sind ja immer was praktisches, ich fände es aber beruhigender, wenn die Polizei sich nicht nur an geltendem Recht orientiert, sondern sich auch daran hält. Wer einen Leuchtturm als Orientierungspunkt nutzt, hofft doch auch darauf eben nicht in all zu engen Kontakt mit selbigem zu kommen. Für mich war der Fernsehturm auch immer eine willkommene Orientierungshilfe, ohne dass ich sonderlich oft auch nur in seiner Nähe gewesen wäre. Es wird sich wohl nur um eine leichte Formulierungsschwäche gehandelt haben…

Mittwoch, 28. Januar 2009 17:26
[...] Unternehmen: “Ja, selbstverständlich. Wir haben uns dabei aber am rechtlich Zulässigen orientiert.” [...]