StA Schleswig-Holstein schränkt Ermittlungen bei Filesharing ein
Wie Heise.de berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein angekündigt, bei Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzung im Filesharingbereich nur noch ausnahmsweise die Daten des Anschlussinhabers bei den Providern zu erfragen. Im Regelfall soll das Verfahren bereits vorher eingestellt werden.
Für einen Jubelschrei der Filesharing-Gemeinde sollte das aber nicht sorgen. Zum einen ist deshalb noch lange keine Sicherheit vor einer Verfolgung, so lange andere Staatsanwaltschaften weiterhin Name und Adresse des Anschlussinhabers ermitteln und den Rechteinhabern zur Verfügung stellen. Zum anderen soll gerade heute ein privatrechtlicher Auskunftsanspruch für Urheberrechtsinhaber vom Bundestag verabschiedet werden.