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Vom Rechtsverständnis der Politik

Donnerstag, 17. April 2008 11:47

Bayern will bei der Online-Durchsuchung offenbar einen Sonderweg beschreiten, der in einigen Teilen vom Konzept der Bundesregierung abweicht (Quelle: Handelsblatt, BR-Online). Insbesondere kritisiert der bayrische Innenminister Hermann, dass der Entwurf der Bundesregierung den Ermittlern nicht das Betreten der Wohnung zum Zwecke der Computermanipulation erlaubt wird. Auch Brandenburgs Innenminister Schönbohm scheint dies für diskussionswürdig zu halten.

Hermann stellt dazu fest, dass es

nicht einzusehen [sei], warum Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) darauf beharrt habe, hinter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzubleiben.

Da kommen selbst einem Laien doch erhebliche Zweifel, ob hier nicht ein Irrtum über die Aussage des Urteils und der Grundrechte im Allgemeinen besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht etwa Vorgaben geliefert, bis wohin die Befugnisse gehen sollen, sondern bis wohin sie maximal gehen dürfen. Es hat damit das absolute Minimum an Rechten beschrieben, welches vom Gesetzgeber nicht beschnitten werden darf. Die Grundrechte stellen dabei nicht etwa eine willkürliche Grenze für staatliche Befugnisse dar, sondern ebenfalls das Minimum der vom Staat zu respektierenden Freiheit.
Er ist dabei nicht etwa gehalten, nur dieses Minimum zu gewähren, sondern eben viel eher ein erheblich höherliegendes Maximum. Nur passt eine solche Überlegung scheinbar nicht in Pläne der Politik. Wenn Minimum und Maximum der Rechte aber auf ein und der selben Ebene liegen, dann kann eine Entwicklung, ein Erstarken der Rechte kaum noch erfolgen.

Betrachtet man auf der anderen Seite die Aufregung über Menschen (Bürger!), welche die Grenzen ihrer Rechte immer bis zum Äußersten reizen, dann wird einem die Doppelmoral dieser Politik schnell bewußt. Der Bürger soll Grenzen nicht ausloten, er soll sich immer im breiten gesellschaftlichen Konsens befinden. Der Staat dagegen, besser die Politiker, versucht vehement die Grenzen seiner Rechte zu erweitern und auszutesten. Besser wäre es, wenn beide es lassen würden. Erforderlich nur, dass die Politik dies unterläßt.

Autor: Malte S.
Thema: Politik
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Ein Kommentar

  1. 1

    Ich halte die gesamte Entwicklung nicht mehr für bedenklich, sondern für eine wirkliche Gefahr unserer Rechtsordnung und freiheitlichen Demokratie. Wer Schönbohm kennt, der weiss, wessen Moral er ist. Nicht umsonst General a.D. !!!!

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