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Juristische Berichterstattung – der Fall Gäfgen

Montag, 30. Juni 2008 15:29

Heute erging die klageabweisende Entscheidung des EGMR in der Sache Gäfgen ./. Deutschland. Gäfgen, so das Gericht, wäre nicht ein seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil das (unter Druck erpresste) Geständnis in dem Prozess nicht verwendet worden sei. Vielmehr habe er dieses Geständnis später noch wiederholt, ohne sich in einer solchen Zwangslage zu befinden.
Durch das Urteil gegen den damaligen Polizeipräsidenten Daschner sei zudem eine Genugtuung hinsichtlich der Folter erfolgt. Dies stelle daher auch kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens da.
Man kann lang und breit darüber diskutieren, in wie weit nicht dennoch ein Folgebeweisverwertungsverbot in Betracht zu ziehen gewesen wäre. Man kann auch einfach über das Ergebnis des Prozesses berichten. Wie aber schon von Jurabilis.de prognostiziert, wird diese Berichterstattung wohl ziemlich verzerrt sein.
So titelt die Netzzeitung “Folterdrohung gegen Gäfgen war rechtens” und schreibt u.a.

Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.


Auch Tagesschau.de behauptet einfach

Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hieß es in dem Urteil in Straßburg.

Wortgleich dann auch der Tagesspiegel, Bild.de und auch Spiegel-online.
Einfach in das Urteil gucken hätte sich da als sehr hilfreich erwiesen:

In the light of the above, the Court considers that in the course of the questioning by E. on 1 October 2002 the applicant was subjected to inhuman treatment prohibited by Article 3 of the Convention.[..]Therefore, the applicant can no longer claim to be the victim of a violation of Article 3.

Auch das Gericht erkennt einen verbotenen Verstoß gegen das Folterverbot. Aufgrund der innerstaatlichen Rechtsmittel, also der Verurteilung Daschners, sei dieses Unrecht jedoch bereits behoben.

Ich frage mich auch gerade, ob mit

can no longer claim to be the victim of a violation of Article 3

nicht weniger “behaupten”, sondern eher “für sich in Anspruch nehmen” gemeint ist. Denn genau darum ging es schließlich – Gäfgen wollte für sich die Verletzung des Folterverbots (juristisch) in Anspruch nehmen. Versteht man es nämlich in dem von der Presse verwendeten Sinn, dann würde dies behaupten, dass es Gäfgen nicht erlaubt sei, sich (z.B. in den Medien) als Folteropfer zu bezeichnen. Gerade aufgrund der Feststellung der Folter würde damit aber eine (wahre) Tatsachenbehauptung unterbunden werden.

Autor: Malte S.
Thema: Juristisches, Presse
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7 Kommentare

  1. 1

    Solche feinen Details verstehen Journalisten aber nicht. Und deren Rezipienten haben dann keine Chance, sich über die tatsächlich relevanten Rechtsfragen zu informieren.

  2. 2

    Ich hab ja wenig Bauchschmerzen mit der überall anzutreffenden Mord-Totschlag-Verwirrung. Das ist auch rechtlich für den Durchschnittsbürger kaum von Belang.
    Wenn aber aus einem “Die Folter war/ist verboten” ein “Die Folter ist erlaubt” gemacht wird, dann offenbart das schon einiges über die moralischen Ansichten des Schreibers – ich zumindest hätte diesen Satz nicht schreiben können, ohne das Urteil anzugucken.
    Aber da die Texte ja sehr inhaltsgleich sind, kann man wohl eh davon ausgehen, dass sie nicht selbst geschrieben sondern irgendwo gekauft wurden.

  3. 3

    Ausgezeichnet dagegen die Tagesschau:

    “Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage des zu lebenslanger Haft verurteilten Kindsmörders Gäfgen abgewiesen. Obwohl Gäfgen im Verhör mit Folter gedroht worden sei, habe er ein faires Verfahren erhalten, urteilten die Richter. Zugleich bekräftigten sie das Folterverbot.”

    http://www.tagesschau.de/inland/gaefgenstrassburg4.html

  4. 4

    Offenbar schnell geändert. Muss ich mir merken, dass die Tagesschau redaktionelle Inhalte schnell ohne Hinweis darauf ändert. Ursprünglich stand der oben zitierte Satz auch bei der Tagesschau.

  5. 5

    *g

    http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1916-Wer-lesen-kann….html

  6. 6

    Offenbar schnell geändert. Muss ich mir merken, dass die Tagesschau redaktionelle Inhalte schnell ohne Hinweis darauf ändert. Ursprünglich stand der oben zitierte Satz auch bei der Tagesschau.

    Ja, das kann ich bestätigen. Aussagen dort sollte man immer per Screenshot sichern.
    Der Fehler mit der falschen Deutschlandflagge dort wurde auch versucht per Tilgung aus dem Archiv zu löschen, statt offen einzugestehen das eine Panne passiert sei.
    Auch bei wichtigeren Dingen geschieht das.
    Müssten die Tagesschauredaktionen nicht eigentlich auch Belegexemplare an die Deutsche Bibliothek liefern?

    Übrigens, danke für die erhellende Info. Mein Englisch ist ja auch nicht das Beste, da könnte man auf unsere “Qualitätsmedien” schon schnell reinfallen.

  7. 7

    Die Presse ist ein Moloch der Faktenverdrehung. Ausnahmen bestätigen diese Regel leider nur.

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