Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Beiträge vom Juli, 2008

Anspruchsgrundlagen

Montag, 28. Juli 2008 12:35

Ein anständiges, zivilrechtliches Gutachten – so lernt man es im 1. Semester – fängt mit dem klassischen Obersatz an. Die Faustformel “Wer will was von wem woraus?” hilft dabei zumindest keinen der grundlegend relevanten Punkte zu übersehen.

Sie hilft jedoch nicht bei der Anwendung im konkreten Fall. Dafür müssen zunächst aus dem Sachverhalt Anspruchssteller, Anspruchsgegner, behaupteter Anspruch sowie die behauptete Anspruchsgrundlage ermittelt werden. Das kann sich schon aufgrund eines komplexen Sachverhalts als sehr aufwändig erweisen. Aber auch bei einfachen Sachverhalten taucht schnell ein Fehler auf.
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Thema: Juristisches, Pseudowissenschaftliches | Kommentare (3) | Autor: Malte S.

Staudinger – Eckpfeiler des Zivilrechts

Freitag, 25. Juli 2008 14:56

Der Sellier / de Gruyter-Verlag hat in Kooperation mit law-net.eu eine Social-Community für Juristen aufgebaut. Passend zu einem der bekanntesten Werke dieses Verlags ist sie unter

Staudinger-to-go.de

zu finden. Ein großer Anreiz für eine Registrierung in der Community ist dabei das kostenlose Angebot von

Staudinger – Eckpfeiler des Zivilrechts

in pdf-Format (~ 5 MB). Dieses immerhin knapp 1400 Seiten große Werk umfasst sämtliche Bereiche des BGB und dürfte nicht nur wegen einer guten Struktur und der Suchmöglichkeit ein gutes Nachschlagewerk für Juristen sein. Bedenkt man, dass die gedruckte Variante mind. 49 € kostet, lohnt es sich für jeden.
Die Community selber ist leider noch nicht sonderlich stark frequentiert und zudem scheinbar äußerst langsam. Hier dürfte noch Nachbesserungsbedarf bestehen. Bisher kam ich noch nicht dazu sie weiter auszutesten, werde das aber bei Gelegenheit nachholen. Interessant klingt eine fachspeziefische Community auf jeden Fall.

Thema: Juristisches | Kommentare (0) | Autor: Malte S.

Einbürgerungstest II

Donnerstag, 10. Juli 2008 13:47

Ok, ich habe mir mal den offiziellen Katalog (pdf-Datei) angeschaut und bin ehrlich gesagt etwas sehr enttäuscht. Die Überlegung, dass neue Staatsbürger auch Kenntnisse über die Deutsche Geschichte haben sollten, ist ja grundlegend richtig. Aber die Verfasser des Textes sehen den Anfang der Deutschen Geschichte wohl 1933 – und gerade davor liegen doch Epochen in denen Deutschland in Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft hervorragende Leistungen erbracht hat. Aber selbst die neuere Geschichte erscheint bei den Fragen etwas eintönig.
Und dann gibt es da noch wunderbar undifferenzierte Fragen:
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Thema: Juristisches, Politik, Presse | Kommentare (0) | Autor: Malte S.

Der Einbürgerungstest

Mittwoch, 9. Juli 2008 22:15

Eigentlich interessiert er mich ja kaum und ich hab auch keine großartigen Bauchschmerzen damit. Wenn aber etwas falsches abgefragt wird, dann komme ich mir schon ein wenig verarscht vor. In dem von Tagesschau.de angebotenen Beispieltest kam das dann auch gleich drei Mal (~10%) vor:
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Thema: Juristisches, Presse | Kommentare (0) | Autor: Malte S.

Keine Mieterhöhung bei unwirksamer Renovierungsklausel

Mittwoch, 9. Juli 2008 12:08

Mit Urteil (Az.: VIII ZR 181/07) vom heutigen Tag (Pressemitteilung) hat der Bundesgerichtshof die an einigen OLGen anzutreffende Ansicht verworfen, dass bei einer unwirksamen Renovierungsklausel ein Mieterhöhungsverlangen über den Satz der ortsüblichen Vergleichsmiete hinaus zulässig sei. Damit bleibt es bei Mietverträgen mit unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln bei dem vereinbarten Mietzins.

Zu Recht lehnt der BGH dabei auch die Einbeziehung von § 28 der 2. Berechnungsverordnung ab, da damit ein Kostenelement in die Vergleichsmiete einfließen würde. Er bekräftigt dabei auch – soweit aus der Pressemitteilung ersichtlich – den abschließenden Charakter der zu beachtenden Wohnwertmerkmale des § 558 Abs. 2 BGB.
Nebenbei wurde auch erneut klargestellt, dass aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion bzw. des § 306 Abs. 2 BGB eine ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) unzulässig ist. Auch eine Anpassung über eine Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) ist nicht möglich.

Eigentlich stand schon zu erwarten, dass der Bundesgerichtshof so entscheiden würde. Dennoch ist damit vorerst für viele Mieter (und in negativer Weise für die Vermieter) ein Stück mehr Rechtsklahrheit geschaffen worden.

Thema: Juristisches | Kommentare (0) | Autor: Malte S.

Recht in Reimen

Dienstag, 8. Juli 2008 12:02

Diesmal eine kurze und prägnante Zusammenfassung des BVerfG-Urteils zum Wahlsystem aus dem Blog von Bernie.1:

Frei, geheim und allgemein,
sollen unsre Wahlen sein.
Gleich und auch unmittelbar
stellt das Grundgesetz sie dar.

Das Wahlgesetz soll danach trachten
den Wählerwillen zu beachten.
Ein negatives Stimmgewicht?
Das Grundgesetz erlaubt es nicht!

Das Gesetz zur Bundestagswahl
macht es trotzdem, das ist nicht legal!
So entschied es das höchste Gericht
in Erfüllung seiner vornehmen Pflicht.

Doch gilt das Gesetz
erstmal weiter jetzt
und dient als Behelf
bis 2011.

Vielen Dank für die Erlaubnis zur Nutzung :)

Thema: Juristisches | Kommentare (1) | Autor: Malte S.