Anspruchsgrundlagen
Montag, 28. Juli 2008 12:35
Ein anständiges, zivilrechtliches Gutachten – so lernt man es im 1. Semester – fängt mit dem klassischen Obersatz an. Die Faustformel “Wer will was von wem woraus?” hilft dabei zumindest keinen der grundlegend relevanten Punkte zu übersehen.
Sie hilft jedoch nicht bei der Anwendung im konkreten Fall. Dafür müssen zunächst aus dem Sachverhalt Anspruchssteller, Anspruchsgegner, behaupteter Anspruch sowie die behauptete Anspruchsgrundlage ermittelt werden. Das kann sich schon aufgrund eines komplexen Sachverhalts als sehr aufwändig erweisen. Aber auch bei einfachen Sachverhalten taucht schnell ein Fehler auf.
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Thema: Juristisches, Pseudowissenschaftliches | Kommentare (3) | Autor: Malte S.
