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Der Einbürgerungstest

Mittwoch, 9. Juli 2008 22:15

Eigentlich interessiert er mich ja kaum und ich hab auch keine großartigen Bauchschmerzen damit. Wenn aber etwas falsches abgefragt wird, dann komme ich mir schon ein wenig verarscht vor. In dem von Tagesschau.de angebotenen Beispieltest kam das dann auch gleich drei Mal (~10%) vor:

Frage 5:
Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?
a) den Vermieter / die Vermieterin
b) den Nachbarn / die Nachbarin
c) den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin
d) den Postboten / die Postbotin

Hier soll a) richtig (und wohl auch mal zum x-tausendsten Mal politisch korrekt) sein. Grundsätzlich hat der Vermieter zwar ein Besichtigungsrecht, kann dieses aber eben nicht einfach so ausüben, sondern braucht einen sachlich rechtfertigenden Grund. Andernfalls könnten Hausfriedensbruch oder auch Nötigung vorliegen.

Frage 31:
Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten will?

a) zum Einwohnermeldeamt
b) zum Ordnungsamt
c) zur Agentur für Arbeit
d) zum Standesamt

Richtig soll wohl d) sein. Wenn man aber die Änderungen am Personenstandsrecht mitbekommen hat, weiß man wohl, dass dies bald nicht mehr so ganz richtig ist. Die Frage gehört dann wohl bald gestrichen…

Frage 10:
Eine Partei im deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
a) Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
b) Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
c) Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Es kann nicht abgeschafft werden.
d) Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.

Hier soll c) richtig sein. Nunja, ich fände es zwar in Anbetracht der politischen Entwicklung mehr als begrüßenswert, wenn Grundrechte einen absoluten Schutz genießen würden. Aber die Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 III GG schützt nunmal nicht alle Grundrechte – wie der Verfasser der Frage und angeblich auch ein Korrektor im ersten juristischen Staatsexamen in Hamburg glaubt -, sondern nur Art. 1 und Art. 20. Jetzt kann man fraglos einen wunderbaren juristischen Streit darüber entfachen, ob über das Demokratiegebot (Art. 20 I GG) nicht auch zugleich die Pressefreiheit geschützt ist, aber so ist die Aussage schlicht und ergreifend falsch.

Ich glaube, ich muss mir doch noch die Zeit nehmen, den ganzen Katalog durchzugehen… vielleicht können wir danach einen Antrag auf Ausbürgerung der Verfasser dieses Tests stellen?

Autor: Malte S.
Thema: Juristisches, Presse
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