Einbürgerungstest II
Ok, ich habe mir mal den offiziellen Katalog (pdf-Datei) angeschaut und bin ehrlich gesagt etwas sehr enttäuscht. Die Überlegung, dass neue Staatsbürger auch Kenntnisse über die Deutsche Geschichte haben sollten, ist ja grundlegend richtig. Aber die Verfasser des Textes sehen den Anfang der Deutschen Geschichte wohl 1933 – und gerade davor liegen doch Epochen in denen Deutschland in Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft hervorragende Leistungen erbracht hat. Aber selbst die neuere Geschichte erscheint bei den Fragen etwas eintönig.
Und dann gibt es da noch wunderbar undifferenzierte Fragen:
Da wäre die wunderbare Frage Nr. 80 nach dem zuständigen Gericht für die Auslegung des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht soll die richtige Antwort sein, dabei darf, kann und muss jedes Gericht das Grundgesetz beachten. Alleine das aber setzt voraus, dass es dieses auch auslegt – gerade wenn es keine Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage gibt.
Dann ist da der Schöffe, der mit dem Richter das Strafmaß festsetzt (Frage 140). An sich richtig, wenn man vergißt, dass auch der Schöffe Richter ist und er eben nicht nur an der Strafmaßfestsetzung beteiligt ist, sondern an der gesamten Urteilsfindung.
Nur etwas unklar ist dann die Frage 219 nach den Grenzen Deutschlands. Da Deutschland immer als geteilter Staat angesehen wurde, der eigentlich nur ein Staat ist, bestehen die Grenzen auch nicht erst seit 1990, sondern bereits seit mind. 1949. Kann man aber auch anders sehen…
Traumhaft auch die Frage nach der Mehrehe (Frage 252; sinngemäß auch 272).
In Deutschland
a) darf man zur gleichen Zeit nur mit einem Partner / einer
Partnerin verheiratet sein.
[..]
Nun, so gaaaaanz richtig ist das nicht. Zwar gibt es sogar eine strafrechtliche Sanktion in § 172 StGB für die Doppelehe. Aber nur für den Eheschluss, nicht für eine bereits nach ausländischem Recht zulässig geschlossene Mehrehe. Dies düfte gerade für Muslime aus den entsprechenden Ländern relevant sein.
Dass man bei Problemen mit der Erziehung zum Jugendamt gehen kann (Frage 255) stimmt zwar grundsätzlich. Bei deren Überlastungsituation ist es aber wohl auch eher Glückssache, wenn man tatsächlich Hilfe bekommt
.
Belustigend ist zum Abschluss noch die Antwort auf Frage 276
Was sollten Sie tun, wenn ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
a) Ich kann nichts tun.
b) Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
c) Ich drohe der Person.
d) Ich kann mich bei dem Behördenleiter beschweren.
Da fallen mir eigentlich nur die drei Fs ein: fristlos, formlos, folgenlos.
Wenn die neuen Staatsbürger schon lernen sollen, wie es hier funktioniert, dann macht es doch richtig und erklärt ihnen, dass a) oder b) richtig sind…