Ende der Hausarbeitenzeit?
Mittwoch, 10. September 2008 22:08

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.
Mittwoch, 10. September 2008 22:08
Autor: Malte S.
Thema: Studium
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10 Kommentare
Mittwoch, 10. September 2008 22:21
Moin.
Der abgeschabte Teppich, das vermüllte BGB-Kommentarregal und besonders diese schrottigen Deckenlamellen kamen mir verdächtig bekannt vor. Ich glaube, ich habe an derselben Uni studiert.
Mittwoch, 10. September 2008 22:27
Na dann hoffe ich doch, dass die Bilder nicht all zu schlimme Erinnerungen wachgerufen haben – z.B. an den wunderbaren Automatenkaffee. Aber angeblich soll das juristische Seminar 2010 entkernt werden. Vielleicht bekommen wir dann ja neue Teppiche
Mittwoch, 10. September 2008 22:33
Ich habe sowohl um den Automatenkaffee als auch um das ganze Seminar meistens einen großen Bogen gemacht. In der UB saß man irgendwie netter.
Und Abreißen fände ich irgendwie besser als Entkernen, aber gut – immerhin besser als der jetzige Status.
Donnerstag, 11. September 2008 12:31
Ich plädiere auch für Abreißen – als Tatmittel der optischen Körperverletzung wäre das auch nur angemessen! Wenn ichs bezahlen würde, hört man ja vlt. auch auf mich… den ersten Euro hab ich auch schon mal ^^
Donnerstag, 11. September 2008 16:56
Welche Uni ist es denn? Ich vermute mal das es sich um Einheitsteppiche und Regale handelt, mir kommen sie nämlich aus mehreren Seminaren bekannt vor
Donnerstag, 11. September 2008 17:05
Die nördlichste: CAU Kiel
Die Gebäude von Außen sieht man hier
Allerdings sind sie da wirklich gut getroffen – so “gut” sehen die sonst nicht aus. Aber leider ja auch nichts neues an deutschen Unis.
Sonntag, 14. September 2008 0:44
Mal was OT, weils einen Jurastudenten ja interessieren könnte darüber nachzudenken.
Ich wollte heute abend zwei Standardbriefe (55cent) in den Briefkasten werfen brauchte vorher aber noch die entsprechenden Marken. Postfiliale ist wegrationalisiert, Postshop hat zu, aber es gibt einen Postwertzeichenautomaten. Mir war bekannt, dass die Automaten bei Überzahlung gerne das Wechselgeld in weiteren Postwertzeichen ausgeben.
Ich hab auf die Taste mit 55cent zweimal gedrückt und einen Euro eingeworfen, das Display sagt mir, es will mir eine Marke zu 55cent und die Überzahlung von 45cent in Postwertzeichen ausgeben falls ich mit “Ja” bestätige, andernfalls wird der Vorgang abgebrochen. Ich werfe 10cent nach und der Automat meldet mir, wenn ich mit Ja bestätige erhalte ich eine Marke zu 55cent und die Überzahlung von 55cent in weiteren Postwertzeichen, ansonsten würde der Vorgang abgebrochen. Ich habe bestätigt und daraufhin zwei Postwertzeichen zu je 55cent erhalten. Das anschließende Quittungsangebot hab ich jetzt blöderweise abgelehnt.
Ich hatte jetzt 2 Standardbriefe, 2 Marken zu je 55cent und 110cent eingeworfen, war also wunschlos glücklich.
Erst jetzt auf der Couch denk ich darüber nach, seit der Privatiesierung bzw Umwandlung in eine AG sind Postwertzeichen doch keine staatlichen Zahlungsmittel oder vergleichbare Urkunden mehr. Das statt Wechselgeld weitere Postwertzeichen ausgegeben werden dürfte inzwischen der Normalfall sein. Aber darf die Deutsche Post AG eigentlich ihre Automaten so konfigurieren, dass bei schon geringen Überzahlungen das Wechselgeld in Produkte des eigenen Unternehmens ausbezahlt werden? Quasi Naturalien statt amtlichen Zahlungsmitteln (von der EZB oder anderen Stellen zugelassenen Zahlungsmitteln) ??
Schließlich kann ich die überschüssigen Postwertzeichen nicht bei der Konkurrenz (WAZtochter WSP? oder so ähnlich aufpappen)
Mal eben zur Konkurrenz gehen kann ich aber auch nicht, de facto besteht ja für durchschnittliche Endverbraucher noch ein Quasimonopol des gelben Riesen zur Briefaufgabe in “Kleinstmengen”.
Wenn ich beim Metzger für 2 Euro Fleichwurst kaufe und mit nem 5 Euroschein bezahle, muss ich mich doch auch nicht mit nem Wurstgutschein über 3 Euro zufrieden geben?
Und wenn er der einzige Metzger im Umkreis von 50km ist, ist das doch ein “Massengeschäft” wo einzelne Kunden nicht mal eben ausgeschlossen werden können?
Ich hab die Vermutung, dass hier so einige rechtliche Aspekte miteinander kollidieren.
Glück auf! :–)
Montag, 15. September 2008 10:27
Darüber hab ich mich schon bei der Einführung dieser Automaten aufgeregt. Die Frage ist jedoch, wie das Vertragsverhältnis begründet wird.
Ich würde hier folgende Konstellation annehmen:
* Automat ist invitatio ad offerendum
* zugleich liegt in der Aufstellung eine antizipierte Annahmeerklärung unter folgenden Bedingungen:
–> Automat ist befüllt, ordnungsgemäße Benutzung usw.
–> Es wird lediglich passendes Geld verwendet
* Der Kunde wählt den für sich passenden Tarif, zahlt aber mit nicht passendem Geld
* Automat “weißt” ihn darauf hin, dass unter dieser Konstellation nur ein Vertragsschluss über die gewünschte Marke sowie weitere Marken i.H. des überzahlten Betrags möglich sei.
* Kunde nimmt an –> Vertragsschluss
* Kunde lehnt ab –> kein Vertrag, Auszahlung des eingeworfenen Betrags
————-
Damit besteht eben keine Rückzahlungspflicht des überzahlten Betrags, sondern eben ein Vertrag über genau diese Marken.
Unbefriedigend und unschön, insbesondere aufgrund der Monopolstellung der Post, aber mir fällt leider ad hoc keine Möglichkeit ein, die Post zur Veränderung des Vorgehens zu zwingen.
Montag, 15. September 2008 18:13
Naja, ich hab die Antwort schon befürchtet, bin ja nicht der Erste den sowas aufregt.
Trotzdem danke für die Antwort.
Glück auf!
Dienstag, 16. September 2008 19:44
Ich hab ja auch nur eine denkbare Argumentation angeführt. Möglich ist natürlich auch ein Kaufvertrag nur über die 0,55€ Briefmarke und damit ein Anspruch auf das Rückgeld. Sollte das der Fall sein, besteht selbstverständlich die Verbindlichkeit in Geld. Von einer Wahlschuld würde ich dann nicht ausgehen.