Als juristischer Laie begeistert mich in der Tagespresse immer wieder das kreative Vermögen einiger kompetenter Rechtsgelehrter. So darf ich z.B. einer Meldung des Spiegels zunächst entnehmen, dass das Landgericht Augsburg “eine Anklageschrift verschickt [hat], in der der Beschuldigte “Arschloch” genannt wird” (Quelle: Spiegel Online).
So weit so gut, aber nun argumentiert die Staatsanwaltschaft “Eine Beleidigung im juristischen Sinne sei das “Arschloch” in der Anklageschrift [...] nicht”, es fehle dafür der Vorsatz sie öffentlich zu machen. Schließlich “könne [man] ja [...] auch in sein Tagebuch schreiben, was man wolle.”
Interessant dürfte in diesem Zusammenhang sein, dass der Angeklagte erst vor Gericht auf die Formulierung hinweisen musste, bevor eine Reaktion erfolgte. Da ich nicht davon ausgehe, dass ich in naher Zukunft straf- und bußgeldfrei ausgehe, wenn ich meine ungefilterte Meinung durch gezielte Versendung meiner “Tagebücher” veröffentliche, bleibt die Frage: Warum besitzt jemand, der so kreativ über einen Sachverhalt argumentieren kann, so wenig Realitätsnähe, dass er eine derartige Formulierung konstruiert, den eigenen Fehler in seiner Höhe aber nicht erkennt? Und müsste nicht gerade ein Staatsanwalt es an dieser Stelle besser wissen? Nicht, dass hier ein Trend entsteht, der am Ende zu einer Erweiterung des Referendariats um die Position “Gesellschaftsformen und Volksnähe” fährt…


Interessant finde ich gerade das Argument mit dem Tagebuch, stellt doch Schönke/Schröder bei der Begehung durch Unterlassen gerade als Beispiel die nicht verhinderte Veröffentlichung von Tagebüchern dar. Es dürfte daher vielmehr darauf abzustellen sein, ob der StA zumindest Eventualvorsatz bzgl. des Unterlassens der Korrektur hatte. Die Erklärung “er habe es ja noch korrigiert, es sei aber in der ursprünglichen Version rausgegangen” würde wohl bei den meisten Beschuldigten als Schutzbehauptung gewertet werden…
Mal als Laie gefragt,
dass die Beteiligten alles “kleinkochen” wollen ist nachvollziehbar, was wird wohl aus dem Kerl in einem halben Jahr? Darf der weitermachen oder steckt man den für immer in eine “Besenkammer”?
Also für mich als “Normalbürger” zieht “jugendlicher Leichtsinn” “neben der Spur” “arbeitsüberlastung” “dummer Scherz” nicht.
Der Mann ist Staatsanwalt also “Prädikatsjurist” so einer gehört imho nach so einer “entgleisung” stillschweigend auf den “Müll”. Ich hab da absolut keinerlei Mitleid. So einer zur “Elite” gehörend hatte seine 20 “zweite Chancen” schließlich von Geburt an.
Wenn man so ein “Dreckspack” mitzieht, muss man sich nicht wundern wenn ein Filbinger ungerührt und ungesühnt als “Demokrat” verklärt wird. Da krieg ich das Kotzen.
Nächster Verlust: Wegfall von „ne bis in idemâ€
http://tinyurl.com/5wbuyz
Mir macht die momentane Entwicklung Angst.
Glück auf!
Ich schätze mal, er wird eine dienstrechtliche Rüge erhalten. Und danach wird der Vorfall schlimmstenfalls (also für ihn) nur noch aus der Schublade geholt, wenn irgendeine Entscheidung über ihn gaaaaaanz hart auf der Kippe steht.
Wenigstens Erlass eines Strafbefehls könnten seine Kollegen erwägen – wenn der Beleidigte überhaupt Strafantrag gestellt hat. Wenn nicht, dann bleibts wohl bei gar keiner Reaktion.