Es ist schon eine Weile her, dass ich aufgrund einer Vertragsverlängerung ein neues Handy verbilligt gekauft habe. Das Handy macht auch bis heute alles mit und erfüllt meine Ansprüche an ein Handy voll und ganz. Dagegen hat das mitgelieferte Headset schon nach knapp 3 Monaten Ausfallerscheinungen gezeigt. Die waren schon beim Musikhören nervig, Telefonieren ging gar nicht mehr.
Also einmal schnell zu einem Geschäft des Mobilfunkanbieters – nennen wir ihn O1 – , um einen “Umtausch” machen zu lassen. Der erste Mitarbeiter erklärte mir dann schon einmal, dass ich ja noch Glück habe, weil bei Zubehör ja nur 6 Monate Mängel geltend gemacht werden könnten. Da hätte ich doch schon irgendwie sutzig werden sollen.
Als ich dann klargestellt hatte, dass das Headset einen Mangel aufweise und ich deshalb eine Nacherfüllung in Form der Lieferung einer neuen Sache wünsche, fing der Spaß erst richtig an. Der Mitarbeiter erläuterte mir, dass mangelhafte Sachen grundsätzlich eingeschickt werden und man sicher nicht einfach so ein neues Headset geben würde. Das habe der Hersteller zu entscheiden. Der Hersteller spielt für den Mobilfunkanbieter offenbar eine wichtigere Rolle als seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.
Der Chef war auch nicht viel hilfsbereiter. Er wurde nur noch etwas plumper. Neben der Verweigerung der Nacherfüllung in der von mir gewünschten Form, erklärte er mir dann auch gleich warum das nicht gehe. Zum einen habe O ja einen Vertrag mit dem Hersteller und sei daher verpflichtet, alles zur Reparatur zu schicken. Zum anderen – und hier wird es dann lustig – habe zwar der Kunde ein Gewährleistungsrecht. Als Gegenzug habe aber der Hersteller ein Recht auf Nachbesserung. Erst wenn er das nicht einhalte, komme eine Wandelung in Betracht. Das stehe so in – jetzt kommt das Beste – § 439 BGB. Er könne mir aber versichern, dass der Hersteller sicher das Headset aus Kostengründen nicht reparieren, sondern mir ein neues geben werde. Damit war das Gespräch beendet.
Ehrlich gesagt war ich schon nahe dran eine Klage zu schreiben und zu erheben. Abgehalten hat mich eigentlich nur der Zeitaufwand, den Klageschrift, PKH-Antrag und Verfahren mit sich bringen würden.
Nachdem einige Zeit ins Land gegangen war, bin ich dann mit zwei Kommillitoninnen Anfang Dezember noch einmal hingegangen, um ihm unter Zeugen die leihweise Überlassung des Headsets als Kulanzleistung anzubieten. Vorher natürlich noch einmal in § 439 BGB und in die AGBen von O geschaut. Ich hatte mich nicht geirrt. Natürlich konnte ich mich nicht zurückhalten, den Chef nochmal auf mein Recht auf Nacherfüllung in der von mir gewünschten Form hinzuweisen. Er berief sich natürlich auch wieder auf § 439 BGB. Und als ich dann darum bat, mir doch mal seine AGBen vorzulegen, damit ich es ihm anhand derer belegen könne, hatte er keine da. Die hingen einzig und allein hinter dem Tresen an der Wand. Schriftgröße 10 (geschätzt), weiße Schrift auf grauem Hintergrund, ca. 2,5m Minimalabstand zum Kunden – ob die in Anbetracht von § 305 II BGB wirksam einbezogen worden sind, kann ja mal dahingestellt bleiben.
Aber jedenfalls hat er sich – wohl weil er es nicht verstand – auf die leihweise Überlassung des defekten Headsets eingelassen. Obligatorisch kam noch die Frage, ob ich das neue Headset denn zugesendet bekommen oder es im Laden abholen wolle. Abholen, klar. Ich bin viel zu wenig zu Hause und kenne meine Nachbarn nicht gut genug.
Was drückte mir natürlich letzte Woche ein mir völlig unbekannter Nachbar in die Hand? Richtig. Ein überdimensionales Päckchen mit viel Luftpolsterfolie und einem neuen Headset. Wenn ich mal vor 19h in der Stadt sein sollte, wird das wohl die nächste Beschwerde.
Bleibt noch anzumerken, dass ich natürlich zumindest den Verbraucherschutz wegen dieser unlauteren Methoden des Mobilfunkanbieter hingewiesen habe. Bleibt zu hoffen, dass er auch was macht.
- Womit ich keinesfalls eine Namensähnlichkeit andeuten will. Es kann durchaus eher als Abkürzung von Opfer verstanden werden.(↩)


Das ist ja echt süß. Welchen Wert hat dieses Headset? 5 EUR? 10 EUR? Dafür bzw. vielmehr für den Kampf um die Wahl des gewünschten Nacherfüllungsrechts warst Du nah dran, eine Klage zu schreiben?
Außerdem: Leihweise Überlassung des Headsets?
Außerdem: Du willst Dich ernsthaft darüber beschweren, dass Du das Headset nach Hause an die Wohnungstür geliefert bekommen hast statt es im Laden abholen zu müssen?
Außerdem: Du hast ernsthaft den Verbraucherschutz eingeschaltet?
Zwei Möglichkeiten: Ich übersehe Anzeichen für Ironie und es handelt sich bei Deiner Beschreibung um die Karikatur eines Jurastudenten oder ich weiß, warum Menschen immer wieder leicht angewidert “Aha” sagen, wenn ich auf die Frage “Was machst Du so” wahrheitsgemäß antworte.
Bei einem Unternehmen in dieser Größenordnung bin ich ziemlich kleinkarriert – jo. Warum auch nicht, die werden auch null-komma-null von ihren Rechten abweichen, warum also sollte ich das?
Dieses Verhalten des Anbieters stellt sicher, dass sie in vielen Fällen keinen mangelbedingten Nutzungsausfall erstatten müssen, weil die Kunden glauben, dass sie keine Rechte hätten –> deshalb Verbraucherschutz und meine Empörung.
Leihweise, weil ich sicherlich bis zur Befriedigung meines Anspruchs keinen Eigentumsübergang stattfinden lasse und auch nicht zugestehe, dass “der Hersteller ein Recht zur Nachbesserung” hat.
Jap, ich beschwere mich darüber, dass das eine vertraglich vereinbarte Pflicht nicht eingehalten wurde.
Bei Großunternehmen sind Klagen und Verbraucherschutz leider oft die einzigen Möglichkeiten, zu seinem Recht zu kommen. Bei Kleinunternehmen ist das in 99,99% der Fälle nicht erforderlich, weil diese spätestens nach einem Blick ins Gesetz kapieren, dass sie Unsinn faseln.
Und jetzt erkläre mir doch bitte, warum ich auf meine Rechte so mir nichts, dir nichts verzichten soll. Ich sehe keinen Grund dafür. Der Anbieter wirds ja auch nicht tun.
btw: Bei mir reagierte bisher niemand ablehnend oder so, wenn ich mein Studium erwähnt habe. Und grade diese “kleine Abzocke” ist ein Bereich, in dem ich eher häufig den Spruch “Aber was soll man denn machen?” bekomme, als dass es Unverständnis gibt. Tja, ich mache halt was – wenn auch nicht viel.
Nun kenne ich also die Fortsetzung der Geschichte. Wir hatten sie ja in den Kommentaren zu http://stattaller.blogspot.com/2008/10/rechtsgeschichte-im-amtsgericht.html schonmal thematisiert.
Und an ElGraf: Ich kann Malte total verstehen. Warum sollte man so ein Unternehmen mit sowas durchkommen lassen? Wir können uns dank des juristischen Backgrounds wenigstens wehren. Alle anderen müssen das Geschäftsgebahren von O-hoch-eins als richtig ansehen. Da sollten die ruhig mal einen Rüffel kassieren. Eine Mail an den Verbraucherschutz ist doch auch nicht sooo aufwändig? Das lohnt sich durchaus für 5-10 Euro.
wichtig bei allen reklamationen im mobilfunkbereich scheint der hersteller auch aus anderen gründen als den oben angegebenen zu sein:
Spiegel online berichtet passend zum thema über tote in china, die an explosionen ihrer handyakkus gestorben sind.
http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,605676,00.html
das hat jetzt zwar mit der diskussion nichts zu tun, aber sei’s drum… mehr nachrichten für mehr kaffee!
“Ich bin viel zu wenig zu Hause und kenne meine Nachbarn nicht gut genug.”
Aus diesen Gründen habe ich die Packstation (www.packstation.de – eine steht an der Mensa I) schätzen und lieben gelernt.
Gruß!
PS
Kann man mittlerweile auch direkt an Packstationen senden lassen? Wie gesagt wurde mir das Packet von nem Nachbarn in die Hand gedrückt – obwohl ich ja weder den Zusenden an mich und noch weniger dem Zustellen an meinen Nachbarn zugestimmt habe.
Klar kann man seine Päckchen und Pakete direkt an die Station liefern lassen-ist das nicht Sinn und Zweck dieser Teile?!
Du bekommst ne persönliche Nummer und gibts diese (zusätzlich zur Nummer der Packstation) als Adresse an.
Mit Magnetstreifenkarte und PIN kannst Du dann jederzeit Dein Paket abholen (24/7).
ich hab mir bisher noch nicht wirklich Gedanken um den Sinn der Packstationen gemacht. Aber dann kann ich mir sowas ja auch mal zulegen
Ist sozusagen die Packetform des Postfachs… Danke!
Erstattung ausfallbedingten Nutzungsausfalls? Das ist in der Tat ein hehres Ziel, wofür es sich lohnt zu kämpfen. Mit wie vielen Cent würdest Du das in Deinem Fall beziffern?
War das mit der Überlassung leihweise neulich in einer ExÜ dran? Hat man da erzählt, dass, wenn man das nicht ausdrücklich sagt, Eigentumsübergänge stattfinden und man konkludent auf Nacherfüllungsrechte verzichtet? Hoffentlich nicht.
Im Übrigen käme ich mir als Verkäufer ziemlich verarscht vor, bzw. die Situation wird definitiv nicht netter dadurch, dass ein Jura-Studenten-Besserwisser mit zwei Zeuginnen (!) mir ein Headseat “leihweise” überlässt.
Zugegeben: Das mit dem §439, auf den sich der Verkäufer wiederholt und unsinniger Weise beruft, spricht natürlich nicht für ihn. Trotzdem: Handyverkäufer (in den Innenstadtshops der großen Provider; bei eigener Klitsche kann das anders sein) sind im Zweifel ohnehin eher zu bedauern, weil sie’s im Leben zu nichts gebracht haben/bringen werden. Mit Diskussionen mit solchen Menschen würde ich jedenfalls nicht meine wertvolle Zeit verschwenden.
Wenn Du als Robin Hood der entrechteten Handykäufer auftreten willst, dann informiere doch bitte die Verbraucherzentrale oder den E-Plus-Shop von nebenan über diese unhaltbaren Zustände, die können dann eine feine Abmahnung schreiben und dem bösen Geschäftsmann ordentlich eins auswischen.
Ansonsten vorbildlich, dass Du dem Amtsrichter die Arbeit und Nerven gespart hast, die eine Klage inkl. PKH-Antrag verursacht hätte.
Statt Packstation lohnt es sich übrigens, in soziale Interaktion mit dem Nachbarn zu treten (außer natürlich, er ist Handyverkäufer), damit der auch in Zukunft kein Arschloch ist und Pakete genau so wie dieses Mal in Empfang nimmt, wie das 100% meiner bisherigen Nachbarn (in meinem Bekanntenkreis habe ich auch noch von keinen Paketunterschlagern gehört) zu tun pflegen.
Ok. (erneutes) Lesen lohnt: Verbraucherschutz ist ja schon eingeschaltet. Halte mich/uns doch bitte auf dem Laufenden, wenn sich da was Neues ergibt.
Offenbar bist Du der Ansicht, dass man derartiges Gebaren still hinzunehmen hat und nicht aufmucken sollte, weil… ja? bitte? Vielleicht, weil es pedantisch und kleinkariert ist? Hm, glaub mir: Diese Unternehmen nutzen derartige Methoden in vielen Fällen gezielt ein, um Kosten zu sparen. Immer noch ein Argument still zu halten?
Weil es sich nicht lohnt? So lange man nur auf einen finanziell-zeitlichen Aspekt guckt, dann stimmt das. Andernfalls nicht.
Mir geht es eher um die Frage der Art und Weise, wie man auf solche (zugegeben himmelschreienden) Ungerechtigkeiten des täglichen Lebens reagieren soll. Und in dieser Beziehung muss ich tatsächlich zugeben, dass ich mich einigermaßen amüsiert habe über die Beschreibung, wie Du mit zwei Zeuginnen dem Verkäufer das Headseat leihweise überlassen hast.
Nicht falsch verstehen: Das mit dem Einschalten der Verbraucherschutzzentral finde ich im Prinzip die richtige Herangehensweise, deswegen war meine Bitte um Aufdemlaufendenhalten ernst gemeint. Dass Du durch die Diskussion mit dem offensichtlich deutlich neben der Spur wandelnden Verkäufer irgend etwas erreicht hast, wage ich dagegen zu bezweifeln. Eine weitere Möglichkeit wäre es zudem, den Chef des Chefs ausfindig zu machen und ihn mit dem Erlebten zu konfrontieren.
(Ich kenne mich ja selbst und weiß, dass ich manchmal sehr verbissen-pedantisch bin…)
Die zwei Zeuginnen waren weniger aus Planung dabei als aus Zufall. Und sie wirkten auch eher wie normale Kundinnen – nur dass sie halt alles gehört haben.
Sollte die Verbraucherschutzzentrale tätig werden und ich etwas davon erfahren, dann gibts natürlich direkt n neuen Post
Nachtrag zu meiner Beobachtung in Kommentar #1 zum Thema Reaktionen auf Juristen: http://timperator.blogspot.com/2009/02/atmosphere.html?zx=901b9e6d2a102223
Ich finde es immer wieder merkwürdig – ich habe derartige Erfahrungen tatsächlich noch nie gemacht. Ok, ein “Ist das nicht ziemlich trocken?” hört man häufiger. Aber an eine tatsächlich ablehnende Haltung kann ich im Privatbereich nicht erinnern (selektive Wahrnehmung? Ausnahmeerscheinung? Nicht der übliche Jurist?).
Nur diejenigen, die generell mit Akademikern – dann aber jeder Couleur – nichts anfangen können, reagieren schon auf den Satz “Ich studiere” allergisch.
Und? Neuigkeiten?
Selbstverständlich nicht – wenn der Verbraucherschutz aktiv geworden sein sollte, dann wohl ohne meine Aussage. Ich warte ab, bis ich mal wieder ein Problem habe und gehe dann ggf. einen Schritt weiter…