ist wohl irgendwie das, was unsere Gesellschaft nach weit überwiegender Ansicht auszeichnen soll. Sie dient als maßgebliches Argument für die Reichweite der Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Auch die informationelle Selbstbestimmung soll irgendwie tragendes Element sein. Das halte ich auch für völlig richtig so. Aber ist irgendjemandem mal aufgefallen, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung absolut nichts über das Rechtsstaatsgebot sagt?
Ok, eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft ist schwer ohne Rechtsstaatlichkeit vorzustellen. Dennoch finde ich es bezeichnent, dass das wichtigste politisch-juristische Merkmal unserer Gesellschaft so wenig benannt wird. Die Demokratie ist nichts wert ohne Rechtsstaatlichkeit. Auch Freiheitlichkeit ist nichts wert ohne einen Rechtsstaat, der diese schützt.


Tut sie nicht? Tut sie doch!
“Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche (!) Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.” (BVerfG, Urteil vom 23.10.1952, BVerfGE 2,1)
Tut sie nicht. Ich habe bewußt nicht die Definition genommen, sondern den Begriff selbst kritisiert. Es ist mir schon bewußt, dass der Begriff auch die Rechtsstaatlichkeit auch erfassen will. Nur wird sie erst in der Definition und nicht im Begriff benannt, obwohl es anders mehr als passend wäre.
Quatsch. Es gibt keine Demokratie ohne Rechtsstaatlichkeit, das weiß auch das BVerfG.
Also muss man das Wort “Rechtsstaat” nicht gebrauchen, weil in dem Begriff der Demokratie aufgeht? Unsinn.
Zum einen sind Demokratien bei weitem nicht davor gefeit Unrechtsstaaten zu werden. Das schon deshalb, weil in einer 100%igen Demokratie die demokratische Entscheidung des Volkes über die Diskriminierung einer Volksgruppe zu beachten wäre.
Der Rechtsstaat ist der wichtige Begriff – nur das läßt sich dummerweise schlechter öffentlichkeitswirksam vermitteln. Es bedeutet nämlich auch, dass man nicht mehr mit pseudoplebiszitären Elementen wirbt, sondern mit realen Mitwirkungsmöglichkeiten. Und sein wir mal ehrlich: Die will keiner.