Abweichendes Verhalten

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter scheint seine merkwürdigen Gesellschaftansichten – verbieten könne man alles, was nicht zwingend für die FDGO sei – noch einen Schritt erweitert zu haben. In der aktuellen Stellungnahme zu dem Netzsperrenprojekt unserer der Politiker taucht dann auch folgender negativer Punkt auf.

Bei allem Positiven, das die Online-Welt bietet, das Internet wird zunehmend als Medium für die Vorbereitung und die Ausführung abweichenden Verhaltens, bis hin zur Durchführung krimineller Taten genutzt.
Quelle: Bundestag.de via aloa5 im BeckBlog

Abweichendes Verhalten kann natürlich nur schlimm sein. Wenn ich das lese, stelle ich mir die Jungs vom BDK irgendwie als Lemminge vor. Naja, zumindest habe ich da dann auch die passende Antwort auf das böse abweichende Verhalten.

Von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt ist auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein.
Quelle: BVerfG vom 07.11.2008

  1. Wolf Reuter sagt:

    Ja, “Abweichendes Verhalten” muss schrecklich sein. Aber professionelle Strafverfolger sehen oft berufsbedingt den Wald vor lauter Bäumen nicht. Deshalb gibt es ja eine Gewaltenteilung, damit man ihnen nicht alleine das Feld überläßt. Man könnte den/die Verfasser der Stellungnahme ja man spaßeshalber fragen, welche Beispiele er für das aus seiner Sicht “Positive” der Online-Welt habe…

  2. Es wird immer besser: Der BDK hält Muslime nicht für Abweichler, sondern gleich für Terroristen: http://evildaystar.de/2009/06/bund-deutscher-kriminalbeamter-setzt-islam-mit-terrorismus-gleich/

  3. Malte S. sagt:

    Wobei 150€ recht preiswert sind, um sich von einem einfachen Moslem zu einem ausgewachsenen Terroristen trainieren zu lassen…

  1. [...] Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzungen, “verfassungsfeindliche Inhalte” und “abweichendes Verhalten” zügig in offenen totalitären Faschismus zu [...]

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