Korrekturassistenten
Freitag, 22. Mai 2009 15:34
Ich weiß ja, dass Korrekturassistenten in Kiel unterirdisch bezahlt werden. Der Job ist sicherlich auch nicht das, was man sich mit mindestens einem bestandenen Examen wünscht. Ich schreibe ja schon seit einer Weile – mit ein, zwei Pausen – ExÜs und gebe daher mal eine Art kurze Gegenkorrektur ab.
Schon blanker Hohn ist es, wenn man eine äußerst umfangreiche Korrektur (Anmerkung + Votum) zurück erhält und außer der Note nur zwei Worte lesen kann:
[..] Handschrift [..] verbessern.
Dem durchschnittlichen Korrektor gelingt es immerhin, so zu schreiben, dass man anhand der lesbaren Worte die unlesbaren erahnen kann. Besser und leider ungleich seltener sind natürlich die in wunderbar sauberer Handschrift geschriebenen Anmerkungen und maschinengeschriebenen Voten. Wie gesagt, leider viel zu selten.
Viel zu oft vergessen die Korrektoren dagegen wohl, dass sie den Klausurschreiber auf das Examen vorbereiten sollen. Einen anderen Sinn hat die ExÜ nicht. Gibt man seine ExÜ ab und schreibt nur seine Matrikelnummer rauf, so ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch dafür, was als erstes auf der ExÜ steht:
Name!
und man möchte gerne antworten
Ja, habe ich. Du auch?
Hat der Korrektor vergessen, dass nahezu alle wirklichen Prüfungsleistungen in anonymisierter Form abgegeben wurden? Oder sieht die Handschrift so schön aus, ist die Sprache so umwerfend, dass gleich ein Date geplant wird? Leider hatte ich noch nie eine weibliche Handschrift bei meinen Korrekturen erkannt. Daher werde ich wohl auch in Zukunft nichts an der bewährten Praxis ändern. Aber vielleicht könnten die Korrektoren ja in naher Zukunft wenigstens ihren Namen lesbar schreiben?
Offenbar nicht nur auf Suche nach einem Date, sondern auch auf äußeren Schein bedacht, fragen viele Korrektoren unbedarft, wo denn das Deckblatt sei. Ohne Namen gibt es sicherlich auch keine persönliche Antwort. Allgemein frage ich mich aber, wofür ein Deckblatt? Damit ich noch ein Blatt der viel zu teuren Klausurblöcke verschwende um den Namen eines Profs draufzukritzeln, der die ExÜ idR nichtmals sieht? Damit für die Note mehr Platz ist? Hat bisher immer auf die Seite gepasst und sei es untereinander.
Das alles ist aber egal, wenn die Korrektur inhaltlich stimmt und einen Mehrwert für den Klausurschreiber bringt. Offenbar wurden hier die Maßstäbe für die Korrektoren etwas, wenn auch nicht unbedingt viel höher gesetzt. Meistens kann man irgendeine Form von Lerneffekt erzielen, nachdem man die Handschrift entziffert hat. Manchmal möchte man sich aber schon für den Korrektor sozusagen fremdschämen. Wenn es denn ginge. Ad hoc fallen mir dabei drei nahezu geniale Anmerkungen ein. Der erste Fall war nicht meine eigene ExÜ (bei der waren die kritischen Anmerkungen absolut richtig). Da steht neben einer Definition schlicht
Diese Definition gibt es nicht.
Unglücklicherweise sahen das der Fischer, Kindhäuser und Wessels/wieauchimmer anders. Ok, kann passieren. Doch direkt bei der nächsten Definition stand wider Erwarten
Falsch. Auch diese Definition gibt es nicht.
Und wieder war die Literatur anderer Meinung. Peinlich. Irgendwie. Also eigentlich für die Qualität dieser Fakultät, wenn ihre Korrekturassistenten die sowohl in Praxis wie Theorie gängigste Definition schon als “Falsch” bezeichnen. Falsch ist bekanntlich nur, was unvertretbar ist, also noch nie in wissenschaftlicher Form vertreten wurde. Natürlich hat sich der Korrektor weder zu einem Verweis noch einer Angabe der “richtigen” Definition bequemen können, wäre auch zu viel verlangt gewesen. Obwohl. Neben meiner etwas weniger guten Definition in gleicher Klausur und an gleicher Stelle, hatte der Korrektor sauber exakt jene Definition hingeschrieben, die sien Kollege als inexistent bezeichnete.
Wunderschön und ohne Kommentar hinzunehmen war auch folgender Erguss
Falsch! die hM lehnt dies ab.
Als letztes auch aus der letzten Strafrechts-ExÜ. Da leite ich ein1 mit
Es ist jedoch umstritten, ob das Merkmal der Wegnahme ebenso wie in § 242 StGB zu verstehen ist.
Und der Korrektor schreibt daneben
Erst die Definition. Aufhebung fremden -> Begründung neuen Gewahrsams durch Bruch.
Einmal ganz davon abgesehen, dass die Aufhebung fremden und nicht die Begründung neuen Gewahrsams durch Bruch erfolgt, hat der Korrektor nun offenbar nicht gelesen, was ich geschrieben habe. Und das obwohl es tatsächlich gut lesbar war. Wenn Streit um die Bedeutung des Merkmals existiert, kann es schlecht “die Definition” geben, unter die zu subsummieren ist.
Einmal ganz davon abgesehen, dass es sich vielfach wirklich nur um Kleinigkeiten handelt, will ich mich auch nicht bei den Lehrstühlen beschweren. Die Korrektoren sind unterbezahlt, weshalb es selbst den guten unter ihnen schwer fallen wird, ausreichend guten Willen aufzubringen und diesen Job so zu erledigen, wie es die Uni verspricht. Und natürlich bekommen sie auch dermaßen viel Unsinn von uns Schreibern vorgelegt, dass ihre Tischkanten sich quasi in einer dauerhaften Notwehrlage befinden dürften. Ich erspare mir bei dieser “Gegenkorrektur” auch ein inhaltsleeres Endvotum und wünsche mir nur, dass die Korrekturtätigkeit in Zukunft angemessener bezahlt wird.
- Sinngemäß; ExÜ liegt zu Hause, ich nicht.(↩)

Freitag, 22. Mai 2009 16:22
“Wessels/wieauchimmer”