Selbstreflektion der Polizei
Montag, 25. Mai 2009 15:01
„Wer Polizeibeamte angreift, muss wissen, dass er mit mindestens einem halben Jahr Gefängnis bestraft wird“, fordert Richter.
Quelle: GdP.de via SportRecht
Die Polizei fordert ja immer mal wieder gerne ein eigenes Sonderrecht. Beispielhaft ist dafür wohl die in der Bevölkerung verbreitete, aber in Wirklichkeit nicht existente Beamtenbeleidigung. Gut, deren Einführung als eigenen Straftatbestand fordert nun wirklich niemand mehr. Aber nun soll plötzlich der Angriff auf einen Polizeibeamten unter Mindeststrafe gestellt werden? Moment mal!
Sind Polizisten plötzlich mehr wert als andere Menschen, damit eine solche Differenzierung möglich ist? Ich glaube kaum. Es gehört für die Polizisten tatsächlich gerade zu dem Risiko ihres Berufes, mit Gewalt und auch schwerer Gewalt konfrontiert zu und Opfer derselben zu werden. Die GdP will dies selbstverständlich ablehnen, Polizisten sind auch nur normale Arbeitnehmer, die keinerlei Risiko unterliegen dürfen.
Es käme ja schließlich auch keiner auf die Idee, den § 309 StGB (Mißbrauch ionisierender Strahlung; die wichtigste Norm schlechthin) dahingehend zu modifizieren, dass der Einsatz gegen AKW-Mitarbeiter mit einer höheren Strafe sanktioniert wird. Oder die Strafbarkeit der §§ 306ff StGB bei der Schädigung von Feuerwehrangehörigen zu erhöhen.
Aber als Kompromis kann man der GdP ja mal eine “Gegennorm” vorschlagen. Polizeibeamte, die einen Bürger rechtswidrig behandeln (Diskussionsspielraum), werden mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Die höhere Strafandrohung ergibt sich daraus, dass die Beamten eine ihnen obliegende Fürsorgepflicht verletzen und der Bürger sich idR nicht effektiv gegen polizeiliche Handlungen wehren kann.

Montag, 25. Mai 2009 15:33
Bei Sportrecht hängt noch folgender Kommentar in der Moderation:
Wenn schon 6 Monate Mindeststrafe, dann aber im Gegenzug auch Kennzeichnung von prügelnden Polizisten, um diese identifizieren zu können.
Es gibt ja Filmausschnitte aus Düsseldorf, wo hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorgehens seitens der Polizei gewisse Zweifel entstehen.