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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

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Beiträge vom September, 2009

Kanzler(kandidaten)duell

Montag, 14. September 2009 11:23

Gestern Abend lief auf mindestens drei Sendern eine Veranstaltung, die sich TV-Duell nannte. Es sollte ein Duell der Kanzlerkandidaten werden und wurde mehr ein Duett. Da wurde wieder und wieder betont, wie toll die große Koalition sei. Natürlich sei man an seine Grenzen gekommen und andere Koalitionen seien erfolgsversprechender. So richtig abnehmen konnte ich das dem Duo nicht. Irgendwie sahen die beiden so aus, als wären sie lieber glücklich in die Arme des jeweils anderten Gefallen als sich um die nervenden Moderatoren zu künmmern.

Und die waren wohl auch eher die Gegner. Merkel zeigte von Anfang an, dass sie kein Interesse daran hatte, die Fragen der Moderatoren auch nur annähernd zu beantworten. Da wurden Nachfragen ignoriert und durchaus mal über völlig andere Themen diskutiert – ohne jemals die Ausgangsfrage zu beantworten. Mit Mühe und Not habe ich mir das ganze Duell angetan. Ein Ergebnis hatte es auf jeden Fall: Menschen wie die beiden will ich nicht (mehr) als Regierende sehen. Neben der puren Langeweile und Entscheidungsunfreudigkeit war es der blanke Opportunismus, der einem hier entgegenschlug.

A propos Opportunismus: Hier hat Steinmeier absolut geglänzt. Auf die Frage, ob er bzgl. der Ulla-Schmidt-Dienstwagenaffaire anders entschieden hätte, wenn es nicht so in den Medien hochgekocht wäre, wollte er doch tatsächlich sein Hin-und-her damit rechtfertigen, dass er sich ja kaum hinstellen und zu seiner Mitarbeiterin halten könne. Sein Lehrmeister Schröder – so wenig ich ihn mag – hatte das noch anders gehalten, wenn er von etwas überzeugt war. Nur Steinmeier hat offenbar keine Überzeugungen.

Ginge es um den Wettkampf der Opportunisten, dann hätte klar Steinmeier gewonnen. Leider ging es um das zweithöchste Amt im Lande. Und verloren hat: Die deutsche Wählerschaft.

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Malte S.

Funktionierende Strafrechtspflege

Mittwoch, 9. September 2009 21:05

Im Rahmen der Diskussion um Beweisverwertungsverbote hat die Strafrechtspflege als “Rechtsgut” einen besonderen Wert im Rahmen der Abwägung. Die Förderung oder Erhaltung einer funktionierenden Strafrechtspflege wird regelmäßig als gewichtiges Argument für eine Verwertbarkeit unrechtmäßig erlangter Beweise vorgebracht. Diese “funktionierende Strafrechtspflege” sorgt vielfach letztlich dafür, dass ohne Rechtsgrundlage oder entgegen der Rechtsgrundlage erhobene Beweise dennoch verwertet werden können.
Doch was wird da eigentlich geschützt? Die “Strafrechtspflege” im Sinne des Schutzes des Strafrechtsystems kann es nicht sein. Denn dieses wurde nun gerade durch den Verfahrensverstoß verletzt; eine Verwertung wäre quasi ein Bonus für die Verfahrensverletzung und würde diese intensivieren. Die Verurteilung eines “eigentlich Schuldigen” kann auch kaum zum Inhalt des Strafrechtsystems inklusive seines Verfahrensrechts gehören, wenn sich dieses doch in ewiger Litanei auf die Unschuldvermutung als höchstes Gut (oder so ähnlich) beruft. Der “eigentlich Schuldige” soll ja eben durch die Verfahrensvorschriften geschützt werden. “Die Wahrheit” gibt es auch nicht, da die Wahrheit ja gerade durch das Strafverfahren und das vorhergehende Ermittlungsverfahren unter Beachtung der Verfahrensvorschriften festgestellt werden soll. Eine solchermaßen verstandene “Strafrechtspflege” würde gegen und nicht für eine Verwertung sprechen.
Dreht man die Diskussion um das Beweisverwertungsverbot um, wird vielleicht deutlich, dass die “Strafrechtspflege” eine reine Metapher für etwas nicht definierbares ist. Behauptet nämlich die Staatsanwaltschaft ein Beweisverwertungsverbot – theoretisch denkbar -, welches vom Angeklagten zu seinen Gunsten bestritten wird, dann müsste die “Strafrechtspflege” als neutrales Argument auch hier für die Verwertbarkeit sprechen. Ich wette jedoch darauf, dass die “funktionierende Strafrechtspflege” hier bestenfalls auf der Seite gegen eine Verwertung auftauchen würde. Zusammen mit all den Argumenten, die üblicherweise vom Angeklagten aufgeboten werden. Schließlich kann es nicht sein, dass der “eigentlich Schuldige” nur aufgrund eines unzulässigen Beweises freikommt.

Thema: Juristisches | Kommentare (0) | Autor: Malte S.