Parlamentsreform?

Der Landesblog diskutiert das Papier “Parlamentarismus im Wandel” des Landtages und fragt vorab, warum der Begriff der Parlamentsreform offenbar kaum genutzt wird. Das mag vielleicht daran liegen, dass auch die durchaus lobenswerten Ansätze in dem Papier auch bei vollständiger Umsetzung kaum als Reform zu bezeichnen sind. Eine Reform setzt eine grundlegende Änderung voraus, die hier fehlt. Es sind einzelne, teilweise sicherlich sinnvolle Überlegungen entstanden, die aber weder einen systemische noch einen praktischen Wandel in der Parlamentsarbeit mit sich bringen werden. Der große Wurf ist jedenfalls nicht gelungen.

Einerseits verlangen die Ersteller, dass das “Parlament als Ort des demokratischen Diskurses [..] vorbildhaft für die öffentliche Debattenkultur sein” muss. Andererseits wolllen sie zugleich mit Punkt 1 des Papiers Diskussionen aus dem Landtag in die Ausschüsse verbannen. Aus dem Papier geht nicht hervor, an welche Diskussionen und Anträge die Ersteller gedacht haben – vielleicht auch ein Grund, warum mit diesem Papier eine Reform nicht denkbar ist. Der Landesblog jedenfalls sieht hier endlich (?) die Möglichkeit, nicht Schleswig-Holstein spezifische Themen aus dem Landtag herauszuhalten, wozu er Diskussionen über das Personenbeförderungsgesetz und das Abfallgesetz als Bundesgesetze zählt.

Der Ansatz klingt zwar schon nach Reform. Aber in die falsche Richtung. Mein Landtag soll mich vertreten. Nicht nur hier in SH, sondern auch im Bundesrat. Auch auf der politischen Ebene gegenüber dem Bund. Den Diskurs hierzu aus dem Landtag zu entfernen, bedeutet ihm eine seiner originären Aufgaben zu entziehen. Wer den Landtag auf reine Landesmaterie i.S.d. Gesetzgebungskompetenz reduziert, verkennt dass die Aufgaben deutlich weiter reichen. Gesetzgebungskompetenz auf Aufgaben sind eben nicht kongruent.

Zugleich sollen Reden von nun an schlicht in Papierform einbringen zu können, klingt merkwürdig und eigentlich widersinnig. Im Papier wird dies auf solche TOPs beschränkt werden, für die keine Aussprache vorgesehen ist. Das klingt schon besser. Dennoch muss bei einer solchen Möglichkeit immer beachtet werden, dass es von nun an einfacher fällt, TOPs ohne Aussprache anzusetzen. Die Fraktionen können die Reden immerhin dennoch einbringen.

Mit Punkt 6 sollen Bürgeranhörungen zunächst als Testprojekt eingeführt werden. Das finde ich nett. Die Begründung finde ich schwach. Das erhöhe die “Bürgernähe”. Nun bürgernah sollte ein Landtag ohnehin sein. Er sollte aber vor allem auch auf seine Bürger hören. Er sollte – wie z.B. bereits teilweise über das Petitionssystem – gezwungen sein, sich mit den Anliegen der Bürger zu beschäftigen. Die Anhörung von Bürgern kann nur ein Schritt in diese Richtung sein und nicht eine “Wohlfühlaktion für den Bürger”.

Leave a Reply