Wenn das Gericht eine Frage an einen Zeugen stellt, dann erwartet es auch, dass dieser Zeuge antwortet. Ob richtig, ob falsch, darum geht es zunächst nicht. Es geht nur darum, dass er und nicht ein Dritter auf die Frage antwortet. Auch der Zeugenbeistand antwortet nicht für den Zeugen, sondern wahrt nur dessen Rechte im Verfahren.
Auch in mündlichen Prüfungen oder zum Beispiel Vorstellungsgesprächen wäre es undenkbar, dass die Frage von einem Dritten, vielleicht gar einem Profi beantwortet wird. Nun gibt es Fragen, die muss man nicht beantworten und darf dann im Vorstellungsgespräch vielleicht auch lügen. Hierzu gehören, natürlich in anderem Kontext, auch solche Fragen, bei deren Beantwortung man sich der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde, § 55 StPO.
Unser (noch?) Bundespräsident hat mittlerweile und wohl mit nachvollziehbaren Gründen eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, um sich gegen die in sämtlichen Blättern des sog. Qualitätsjournalismus und der richtigen Presse verbreiteten Gerüchte und Vorwürfe zu wehren. Dagegen ist nichts einzuwenden. Deutlich weniger schön finde ich es, wenn diese Kanzlei öffentlich erklärt:
“Wir haben ein Verfahren entwickelt, mit dem Christian Wulff die Fragen kennenlernt, und die Antworten, die werden dann abgestimmt und durch uns gegeben.”
Drängt es sich da nicht auf, dass die Antworten eigentlich von der Kanzlei stammen und nicht vom Gefragten? Macht es unter diesem Gesichtspunkt noch Sinn, dem Bundespräsidenten Fragen zu stellen? Und nicht zuletzt: Was macht es für einen Eindruck, dass der deutsche Bundespräsident offenbar Hilfe im öffentlichen Auftreten benötigt?