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Der Busfahrer und die Beihilfe

Posted in Juristisches on Januar 18th, 2012 by Malte S. – Be the first to comment

Der Angeklagte war wie jeden Montag Abend seiner Arbeit als Busfahrer nachgegangen. Seit Jahren fuhr er die gleichen Linien und kannte auch viele der Fahrgäste – einige nur vom Sehen, andere auch näher. Wie so oft stiegen auch diesen Montag Abend die zwei Halbstarken ein, denen der Ruf vorauseilte, etwas zu schnell zuzuschlagen. Der Angeklagte hatte mit ihnen nie Probleme gehabt – wie auch bei diesem kurzen, knapp 4km langen aber äußerst unkommunikativen Beisammensein? read more »

Berufungsstreitwert

Posted in Juristisches on Januar 16th, 2012 by Malte S. – Be the first to comment

“Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand” lautet eine alte, lt. Wikipedia römische Juristenweisheit. Wenigstens dann, wenn man Gesetze hat, in denen klare Regeln definiert sind, sollte dieser Spruch nach meinem Dafürhalten nicht gelten. Nun sind die meisten Gesetze eben nicht so klar, wie man es gerne möchte. Aber es gibt doch welche, die hierzu alles hergeben. Dazu gehört die Regelung über die Zulässigkeit der Berufung in § 511 Abs. 2 ZPO.

Danach gibt es zunächst zwei Möglichkeiten für eine zulässige Berufung. Da wäre zum einen die über 600 € liegende Beschwer (=eigene aus dem Urteil folgende Belastung; z.B. Niederlage über dieser Höhe), bei der die Berufung automatisch zulässig ist. Liegt die Beschwer darunter – z.B. in den wenigen tatsächlichen eingeklagten Abofallen-Fällen -, so lässt das Ausgangsgericht (Amtsgericht) die Berufung zu, wenn der Sache grundsätzliche Bedeutung zukommt. Klar?

Mehr als 600 € verloren? Berufung immer zulässig. Weniger verloren? Hoffen und bibbern, dass der Sache grundsätzliche Bedeutung zukommt. Das scheint ein Amtsrichter nicht ganz verstanden zu haben. Will er doch bei einem Streitwert von deutlich über 600 € die Berufung gerade deswegen nicht zulassen.

II.) 3.)Keine Zulassung der Berufung

Die Berufung wird nicht zugelassen. Nach § 511 Abs. 4 S. 1 ZPO hat das erstinstanzliche Gericht die Berufung zuzulassen, wenn eine Partei mit nicht mehr als EUR 600,- aus diesem Urteil beschwert (Nr. 2) und wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im weiteren Sinne hat.

So liegt es hier aber nicht. Denn die Parteien sind aus diesem Urteil zu mehr als EUR 600,- beschwert.

Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung ist keine Entscheidung darüber, ob eine Berufung zulässig sein kann. Über die Zulässigkeit einer Berufung (Wertberufung, Anschlussberufung; vgl. § 511 Abs. 2 ZPO) entscheidet allein das Berufungsgericht.

In dem hier vorliegenden Fall verbietet sich eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung schon deshalb, weil die Berufung auch ohne diese Entscheidung zulässig ist. Hätte der Richter auch in dem angehängten Vordruck nachlesen können. Hat er aber wohl nicht.

Parlamentsreform?

Posted in Politik on Januar 13th, 2012 by Malte S. – Be the first to comment

Der Landesblog diskutiert das Papier “Parlamentarismus im Wandel” des Landtages und fragt vorab, warum der Begriff der Parlamentsreform offenbar kaum genutzt wird. Das mag vielleicht daran liegen, dass auch die durchaus lobenswerten Ansätze in dem Papier auch bei vollständiger Umsetzung kaum als Reform zu bezeichnen sind. Eine Reform setzt eine grundlegende Änderung voraus, die hier fehlt. Es sind einzelne, teilweise sicherlich sinnvolle Überlegungen entstanden, die aber weder einen systemische noch einen praktischen Wandel in der Parlamentsarbeit mit sich bringen werden. Der große Wurf ist jedenfalls nicht gelungen.

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Transparenz und Datenschutz

Posted in Presse on Januar 12th, 2012 by Malte S. – Be the first to comment

Eigentlich habe ich schon innerlich gezuckt, als ich diesen Artikel angefangen hatte zu lesen. Der Autor wendet sich u.a. gegen das Verständnis, dass Transparenz Vertrauen schaffe. Der Ansatz klingt logisch und richtig; Vertrauen ist nur erforderlich, wenn ich nicht schon weiß. Nur die daraus gezogene Schlussfolgerung ist falsch. Denn die vom Autoren hergestellte Identität von Wissen und Rezeption unterstellt eine totale Rezeption des Betrachters. Transparenz aber überhaupt mit Rezeption, geschweige denn totaler Rezeption gleich zu setzen, ist falsch. Transparenz will aber keine totale Rezeption eines jeden Betrachters, sondern sie will Rezeptionsmöglichkeit.

Ist dem Betrachter aber bewusst, dass er die von einem Dritten getätigten Behauptungen selbst überprüfen könnte, so ist es dem Betrachter zugleich einfacher möglich, auf die Behauptungen zu vertrauen. Fragen muss man sich natürlich dennoch, wo man Transparenz fordert und wo nicht. Dies kann nur beantwortet werden, indem man sich die einzelne Forderung anschaut – hier vermischt der Autor leider Post-Privacy-Argumentationen und andere Formen der Demokratie.

Innovativ ist der Artikel leider kaum. Er wirft auch keine neuen Überlegungen auf, sondern vermischt Dinge, die keinen inneren Zusammenhang aufweisen und verkürzt seine Argumentation, um die richtige Kritik schreiben zu können.

Die Pause und die betriebliche Übung

Posted in Juristisches on Januar 12th, 2012 by Malte S. – Be the first to comment

Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung bindet sich ein Arbeitgeber bei der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer nach einer gewissen Anzahl an Wiederholungen selbst. In der Folge kommt er – so er nicht vorher die Freiwilligkeit oder einen Widerrufsvorbehalt erklärt hat (beides zusammen ist auch nicht so gut: BAG, Urteil v. 08.12.2010 – 10 AZR 671/09) – aus der Kiste eigentlich nicht mehr raus und muss die eigentlich nett gemeinte zusätzliche Leistung von nun an immer gewähren. Ob dies nun mit § 242 BGB oder einem konkludent geschlossenen Vertrag begründet wird (so das BAG), kann hier dahinstehen.

Diese Grundsätze finden in der Praxis auf eine Vielzahl von Fällen Anwendung. Auch mit bezahlten Pausen hat sich das BAG bereits beschäftigen dürfen (z.B. BAG, Urteil vom 19. 6. 2001 – 1 AZR 598/00). So ganz fern liegt die Überlegung ja auch nicht.

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Zwei verschiedene Welten

Posted in Juristisches, Politik on Januar 4th, 2012 by Malte S. – 1 Comment

Der Angeklagte lässt sich im Verfahren zunächst dahingehend ein, dass er mit der vorgeworfenen Tat nichts zu tun habe. Beteiligt sei nur sein Bruder gewesen, aber habe damit wirklich nichts zu tun. Hierzu erzählt er einiges. Nach einer kurzen Beweisaufnahme am folgenden Hauptverhandlungstag ist klar, dass diese Einlassung zumindest an der Grenze des dehnbaren Wahrheitsbegriffs liegt.

Es folgt, was folgen muss: Eine Rücksprache mit seinem Verteidiger. Aber keine weitere Einlassung. An dieser Stelle wußten alle Beteiligten – vom Angeklagten vielleicht abgesehen -, dass ihm das Gericht dies übel nahm. Aber es mussten ohnehin noch weitere Beweise erhoben werden, also Ende dieses Verhandlungstages.

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Wen man fragt

Posted in Politik, Presse on Dezember 20th, 2011 by Malte S. – Be the first to comment

Wenn das Gericht eine Frage an einen Zeugen stellt, dann erwartet es auch, dass dieser Zeuge antwortet. Ob richtig, ob falsch, darum geht es zunächst nicht. Es geht nur darum, dass er und nicht ein Dritter auf die Frage antwortet. Auch der Zeugenbeistand antwortet nicht für den Zeugen, sondern wahrt nur dessen Rechte im Verfahren.

Auch in mündlichen Prüfungen oder zum Beispiel Vorstellungsgesprächen wäre es undenkbar, dass die Frage von einem Dritten, vielleicht gar einem Profi beantwortet wird. Nun gibt es Fragen, die muss man nicht beantworten und darf dann im Vorstellungsgespräch vielleicht auch lügen. Hierzu gehören, natürlich in anderem Kontext, auch solche Fragen, bei deren Beantwortung man sich der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde, § 55 StPO.

Unser (noch?) Bundespräsident hat mittlerweile und wohl mit nachvollziehbaren Gründen eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, um sich gegen die in sämtlichen Blättern des sog. Qualitätsjournalismus und der richtigen Presse verbreiteten Gerüchte und Vorwürfe zu wehren. Dagegen ist nichts einzuwenden. Deutlich weniger schön finde ich es, wenn diese Kanzlei öffentlich erklärt:

“Wir haben ein Verfahren entwickelt, mit dem Christian Wulff die Fragen kennenlernt, und die Antworten, die werden dann abgestimmt und durch uns gegeben.”

Drängt es sich da nicht auf, dass die Antworten eigentlich von der Kanzlei stammen und nicht vom Gefragten? Macht es unter diesem Gesichtspunkt noch Sinn, dem Bundespräsidenten Fragen zu stellen? Und nicht zuletzt: Was macht es für einen Eindruck, dass der deutsche Bundespräsident offenbar Hilfe im öffentlichen Auftreten benötigt?

2 Jahre Pause

Posted in Allgemein on Dezember 14th, 2011 by Malte S. – 2 Comments

sind dann doch genug. Ich bin mit diesem Beitrag wieder da. Zwischenzeitlich hatte ich das Glück, das erste Examen zu bestehen und ins Referendariat eintreten zu dürfen ;) Letzeres begann bei der Staatsanwaltschaft und ich muss im Ergebnis sagen, dass sich meine Meinung über Behörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft Kiel, nicht gerade gebessert hat.

Die Einführungs-AG offenbarte dann schon einmal, was viele Leute während des Studiums leider nicht wahrhaben und die Gerichte nicht sehen wollen. Grundrechtsschutz durch Verfahrensrecht ist Murks. Nicht weil die Vorschriften alle Murks sind, das stimmt in der Allgemeinheit nicht. Auch noch nicht, weil die Rechtsprechung des BGH viele Vorschriften so lange verdreht, bis Wortlaut und angeblicher Inhalt nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen sind. Auch dabei bleiben rudimentäre Schutzfunktionen übrig.

Nein, weil die Staatsanwaltschaft gezielt auf der Grundlage der aufgeweichten Verfahrensrechte arbeitet; so ziemlich jeder Verfahrensfehler ließe sich nach Auffassung des AG-Leiters “gesundbeten”. Ja, sicher. Das stellen – leider, muss man sagen – alle Strafverteidiger in ihrer alltäglichen Arbeit fest. Behörden und Gerichte seien schließlich grundrechtsgebunden und würden grundsätzlich nicht gezielt das Recht brechen. Doch verlässt eine Behörde, die schon von der Folgenlosigkeit von Verfahrensfehlern ausgeht, damit nicht auch den Boden, die Grundlage, auf welcher die BGH seine Rechtsprechung aufgebaut hat? Und vertieft sie dies nicht noch dadurch, dass sie ihren Nachwuchskräften statt Achtung der Verfahrensrechte die Folgenlosigkeit der Verstöße als Dogma vorhält?

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Namentlich

Posted in Juristisches on Oktober 27th, 2009 by Malte S. – 5 Comments

§ 35 Abs. 1 StGB lautet:

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

Wenn ich mir den Satz und die Verwendung von “namentlich” anschaue, dann ergibt sich für mich nur eine richtige Interpretation.

Satz 1 soll nicht gelten, wenn des dem Täter nach den namentlich benannten Umständen, nämlich der Selbstverursachung oder aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses, zugemutet werden kann, die Gefahr hinzunehmen.

Diese Lesart weicht nun aber von allem ab, was die absolut herrschende Meinung hier lesen will.1 Diese will gerade aus der Verwendung von “namentlich” herauslesen, dass es sich um Regelbeispiele oder Maßstabsangaben für die Zumutbarkeit handele.

“namentlich” meint aber nicht “insbesondere” oder “zum Beispiel”, sondern vielmehr “mit Namen benannt”. Dabei findet eben eine Konkretisierung auf das namentlich benannte statt und nicht ein Verweis auf Vergleichsgruppen. Der Name ist zumindest noch das maßgebliche Individualisierungsmerkmal eines jeden Menschen, vielfach auch von Tieren und Objekten. Er wird sogar in mehrfacher Weise vom Recht geschützt.2 Dies gerade weil er individualisierend und konkretisierende Wirkung hat.

Die Benennung von Regelbeispielen ist hingegegen eben nicht individualisierend, sondern lediglich vergleichend. Als Zivilrechtler könnte man das Regelbeispiel wohl am ehesten mit der Bestimmung von Gattungsmerkmalen vergleichen. Es werden vergleichbare Charakteristika aufgezeigt.

Aber wie zum Teufel kommt man auf die Idee aus der Verwendung von  “namentlich” das Vorliegen von Regelbeispielen zu postulieren? Wünschenswert mag das ja sein. Aus dem Wortlaut aber nicht begründbar.


  1. u.a. Lackner/Kühl, § 35 Rn. 7; Schönke/Schröder, § 35 Rn.18.()
  2. vgl. § 12 BGB sowie die Möglichkeit des markenrechtlichen Namensschutzes.()

Kanzler(kandidaten)duell

Posted in Allgemein on September 14th, 2009 by Malte S. – Be the first to comment

Gestern Abend lief auf mindestens drei Sendern eine Veranstaltung, die sich TV-Duell nannte. Es sollte ein Duell der Kanzlerkandidaten werden und wurde mehr ein Duett. Da wurde wieder und wieder betont, wie toll die große Koalition sei. Natürlich sei man an seine Grenzen gekommen und andere Koalitionen seien erfolgsversprechender. So richtig abnehmen konnte ich das dem Duo nicht. Irgendwie sahen die beiden so aus, als wären sie lieber glücklich in die Arme des jeweils anderten Gefallen als sich um die nervenden Moderatoren zu künmmern.

Und die waren wohl auch eher die Gegner. Merkel zeigte von Anfang an, dass sie kein Interesse daran hatte, die Fragen der Moderatoren auch nur annähernd zu beantworten. Da wurden Nachfragen ignoriert und durchaus mal über völlig andere Themen diskutiert – ohne jemals die Ausgangsfrage zu beantworten. Mit Mühe und Not habe ich mir das ganze Duell angetan. Ein Ergebnis hatte es auf jeden Fall: Menschen wie die beiden will ich nicht (mehr) als Regierende sehen. Neben der puren Langeweile und Entscheidungsunfreudigkeit war es der blanke Opportunismus, der einem hier entgegenschlug.

A propos Opportunismus: Hier hat Steinmeier absolut geglänzt. Auf die Frage, ob er bzgl. der Ulla-Schmidt-Dienstwagenaffaire anders entschieden hätte, wenn es nicht so in den Medien hochgekocht wäre, wollte er doch tatsächlich sein Hin-und-her damit rechtfertigen, dass er sich ja kaum hinstellen und zu seiner Mitarbeiterin halten könne. Sein Lehrmeister Schröder – so wenig ich ihn mag – hatte das noch anders gehalten, wenn er von etwas überzeugt war. Nur Steinmeier hat offenbar keine Überzeugungen.

Ginge es um den Wettkampf der Opportunisten, dann hätte klar Steinmeier gewonnen. Leider ging es um das zweithöchste Amt im Lande. Und verloren hat: Die deutsche Wählerschaft.