Volksparteien

“Die Großen” der Parteienlandschaft – also SPD und CDU/CSU – werden immer mal wieder gerne als Volkspartei bezeichnet. Angesichts der Mitgliederzahlen ist die Bezeichnung als Volkspartei ja schon seit jeher sehr euphemistisch. Politisch scheinen sich die beiden Großen wohl auch kaum dafür zu interessieren, was das Volk will, sondern diktieren diesem viel lieber, was es zu wollen hat – selbstverständlich in schönen Sätzen mit bunten Bildern verpackt.

Mittlerweile ist aber sogar die angeblich seriöse Presse nicht mehr ganz so sicher, ob der Begriff “Volkspartei” angesichts des politischen Zuspruchs bei den Europawahlen noch passend ist. Zumindest findet sich folgender schöner Satz bei Tagesschau.de:

Damit sank der Anteil der sogenannten Volksparteien an der Gesamtstimmenzahl auf einen historischen Tiefstand von rund 59 Prozent.
Hervorhebung von mir.

Bibliothekskatalog mit Firefox durchsuchen

Mit dem Suchfenster oben rechts in Firefox kann man nicht nur Google, eBay & Co. durchsuchen, sondern auch andere Seiten als Suchseiten hinzufügen. Ich benutze schon seit einiger Zeit ein PlugIn des MyCroft Projects, mit dem ich den Katalog der Universitätsbibliothek Kiel eingebunden habe. Das PlugIn dazu gibt es hier, aber auch für andere Universitäten gibt es ausreichend Angebote (z.B. FU Berlin, StaBi Berlin, Campus Katalog Hamburg… und selbst der Stamm der Bayern ist vertreten).

Man muss sich auch in diesem Suchfeld nicht mit einer einfachen Suchefunktion begnügen, sondern kann die üblichen Suchschlüsseln sowie Operatoren zur Eingrenzung der Suche anwenden. Die eigentliche Suchseite habe ich zumindest schon seit mindestens zwei Jahren nicht mehr per Hand aufrufen müssen.

Jetzt fehlt mir nur noch ein PlugIn für die Bundesgerichte und die jeweiligen Landesdatenbanken zur Rechtssprechung. Mal schauen, vielleicht kapiere ich ja, wie man ein solches PlugIn schreibt – oder jemand anderes mit mehr Kompetenz im “Programmieren” entwickelt eins.

Abweichendes Verhalten

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter scheint seine merkwürdigen Gesellschaftansichten – verbieten könne man alles, was nicht zwingend für die FDGO sei – noch einen Schritt erweitert zu haben. In der aktuellen Stellungnahme zu dem Netzsperrenprojekt unserer der Politiker taucht dann auch folgender negativer Punkt auf.

Bei allem Positiven, das die Online-Welt bietet, das Internet wird zunehmend als Medium für die Vorbereitung und die Ausführung abweichenden Verhaltens, bis hin zur Durchführung krimineller Taten genutzt.
Quelle: Bundestag.de via aloa5 im BeckBlog

Abweichendes Verhalten kann natürlich nur schlimm sein. Wenn ich das lese, stelle ich mir die Jungs vom BDK irgendwie als Lemminge vor. Naja, zumindest habe ich da dann auch die passende Antwort auf das böse abweichende Verhalten.

Von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt ist auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein.
Quelle: BVerfG vom 07.11.2008

Selbstreflektion der Polizei

„Wer Polizeibeamte angreift, muss wissen, dass er mit mindestens einem halben Jahr Gefängnis bestraft wird“, fordert Richter.
Quelle: GdP.de via SportRecht

Die Polizei fordert ja immer mal wieder gerne ein eigenes Sonderrecht. Beispielhaft ist dafür wohl die in der Bevölkerung verbreitete, aber in Wirklichkeit nicht existente Beamtenbeleidigung. Gut, deren Einführung als eigenen Straftatbestand fordert nun wirklich niemand mehr. Aber nun soll plötzlich der Angriff auf einen Polizeibeamten unter Mindeststrafe gestellt werden? Moment mal! (weiterlesen …)

Geeignetheit und Netzsperren

Aufregung und Diskussion um die Netzsperren sind mittlerweile schon wieder ein wenig zurück gegangen. Die ePetition gegen das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung verzeichnet mittlerweile knapp 95.000 Teilnehmer, die Urheberrechtsindustrie plärrt schon nach einem Einsatz in ihrem Interesse und einige Gutmenschen der SPD wollen wohl auch schon die noch vor kurzer Zeit völlig sanktionsfreie Jugendpornographie sperren lassen. An Kritikern mangelt es dem Vorhaben der Bundesregierung sicherlich nicht, wenngleich sie weitere Gutmenschengruppierungen um sich gesammelt hat, die sogar völlig unrepräsentative aber dafür gut klingende Studien in Auftrag geben.

Immer mal wieder liest man – meiner Ansicht nach leider – von den Kritikern, dass die Sperren schon nicht geeignet seien und aus diesem Grund einer verfassungsrechtlichen Kontrolle nicht standhalten könnten. Im juristischen Gebrauch bedeutet Geeignetheit einer Maßnahme jedoch lediglich, dass diese das angestrebte (legitime) Ziel zumindest fördern muss. (weiterlesen …)

Der Anfang kommt immer schleichend

Auch wenn der Vers schon älter ist, finde ich ihn doch immer wieder passend.

Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet.

Wenn die erste Rede zensiert,

der erste Gedanke verboten,

die erste Freiheit verweigert wird,

sind wir alle unwideruflich gefesselt.

Aus:  Star Trek the next generation – Das Standgericht1


  1. Auch das ist wohl umstritten ;) : Link()

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung

ist wohl irgendwie das, was unsere Gesellschaft nach weit überwiegender Ansicht auszeichnen soll. Sie dient als maßgebliches Argument für die Reichweite der Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Auch die informationelle Selbstbestimmung soll irgendwie tragendes Element sein. Das halte ich auch für völlig richtig so. Aber ist irgendjemandem mal aufgefallen, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung absolut nichts über das Rechtsstaatsgebot sagt? (weiterlesen …)

Schwerverbrecher in den Medien

Gestern Abend habe ich den Fernseher nach Law & Order ein wenig zu lange angelassen und bin bei “Knast – Schwerverbrecher am Limit” versackt. Also zumindest für einige Minuten, bis mich das Telefon von dieser Qual befreien konnte. Es hab aber auch in dieser hochwertigen Produktion eine Aussage, die mir bis heute Morgen sinngemäß nicht mehr aus dem Kopf gehen wollte.

Hier herrschen die härtesten Vorschriften. Sicherheit ist [..; BLABLABLA]. Denn alle hier Eingesperrten haben schwere [abscheulich kam glaub ich auch] Verbrechen begangen. Kaum einer von den Insassen wird jemals wieder in Freiheit leben.

Kurz darauf wurde dann einer dieser Schwerverbrecher gezeigt:

Mike [Name von mit erfunden] hat 8 Monate wegen Einbruchs abzusitzen.

Selbst die Amis würden nicht so weit gehen und einen Einbrecher, der nach amerikanischem Strafrecht 8 Monate bekommen hat, als Schwerverbecher zu bezeichnen. Nur die Jungs von der Reportage haben da wohl was nicht verstanden…