Juristisches

Juristisches Grundwissen der Polizei, Vol. II

Posted in Juristisches, Presse on März 16th, 2009 by Malte S. – 1 Comment

Schon unmittelbar nach dem Amoklauf (hat jemand ein weniger plakatives und nüchterneres Wort?) war klar, dass die leidige Debatte um ein Verbot oder eine Reglementierung der sog. “Killerspiele” erneut entfacht werden würde. Auch wenn es pietätlos sein mag: Bitte liebe Menschen mit Amoktendenzen, installiert vorher doch irgendeine Teletubbi-Software und ladet alle Clips unserer Bundespolitiker runter. Nur um mal zu zeigen wie unsinnig die Diskussion an sich ist. read more »

Redaktionsfehler?

Posted in Juristisches on Februar 24th, 2009 by Malte S. – Be the first to comment

Die Befugnis zur Datenerhebung in den §§ 177ff. LVwG SH ist für die policey-  und Ordnungsbehörden eine unabdingbare Voraussetzungen, um die in von ihnen geforderte Gefährder Gefahrenabwehr zu betreiben. So sind mir viele Maßnahmen in diesem Bereich  schon als Schüler selbstverständlich vorgekommen – kurze Prüfung der Personalien, woher man denn gerade kommt usw. Aber selbstverständlich bedarf auch eine solche Maßnahme einer gesetzlichen Legitimation. § 179 II LVwG SH legitimiert die Datenerhebung bei bevorstehenden (angeblich) schweren Straftaten.

(2) Wenn Tatsachen dafür sprechen, daß ein

1.
Verbrechen,
2.
Vergehen gewerbsmäßig, gewohnheitsmäßig, serienmäßig, bandenmäßig oder mittels Täterschaft und Teilnahme organisiert begangen werden soll, können personenbezogene Daten erhoben werden über
a)
Personen, bei denen Tatsachen dafür sprechen, daß sie solche Straftaten begehen oder sich hieran beteiligen werden,
b)
Personen, bei denen Tatsachen dafür sprechen, daß sie Opfer solcher Straftaten werden, oder
c)
Zeugen, Hinweisgeber oder sonstige Auskunftspersonen, die dazu beitragen können, den Sachverhalt solcher Straftaten aufzuklären.

Nun, irgendwie kommt es mir so vor, als wenn im Falle von Nr. 1 schlicht und ergreifend gar keine Legitimationsgrundlage existiert. Die polizeipflichtigen bzw. datenschutzrechtlich betroffenen Personen sind nach diesem Aufbau nämlich nur unter Nr. 2 a)-c) benannt. Nimmt man den Wortlaut tatsächlich als Grenze der Auslegung, würde wohl bei einer auf dem Alten Markt aufgestellten A-Bombe die Auskunftspflicht der Verantwortlichen nicht existieren.

Nebenbei bemerkt: Wenn ein Vergehen täterschaftlich organisiert ist, setzt das mehrere Personen voraus oder kann und darf auch der Einzeltäter seine Tat organisieren und damit polizeipflichtig i.S.d. § 179 II LVwG SH werden?

Verfassungsrecht in Reimen

Posted in Juristisches, Lustiges on Februar 6th, 2009 by Malte S. – Be the first to comment

Bernie hat mal wieder einen kurzen Reim zum Verfassungsrecht geschaffen – diesmal: Föderalismusreform II.

Die Ordnung im Bundesstaat
Wird uns allmählich zu fad
Wir müssen was Neues probieren
Das Grundgesetz modernisieren
Auf den Prüfstand stell’n jede Norm:
Föderalismusreform!

Wir haben auch schon was erreicht
Das war sogar relativ leicht
Die Kompetenzen sind neu markiert
Artikel 75 kassiert
Jetzt also nochmal von vorn:
Föderalismusreform!

Und diesmal geht es um’s Geld
Das jeder gerne behält
Wir wollen bei Bund und Ländern
Das Finanzgefüge verändern
Die Erwartungen sind enorm:
Föderalismusreform!

Doch halt! Was ist denn da los?
Streiten da Steinbrück und Glos?
Oh weh! Sie sind sich nicht einig!
Der Weg zur Reform, er war steinig
Doch am Ende sehn wir voller Zorn:
- ein Reförmchen.

Unterbliebene Anhörung im Verwaltungsverfahren

Posted in Juristisches, Pseudowissenschaftliches on Januar 7th, 2009 by Malte S. – 1 Comment

Ein Klassiker in verwaltungsrechtlichen Sachverhalten ist eine nicht vorgenommene Anhörung des / der Beteiligten. Die Anhörung nach § 28 I VwVfG gehört zu den speziellen Verfahrensrechten der Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens. Dennoch kann der ergangene Verwaltungsakt auch bei einer unterlassenen Anhörung wirksam bleiben. read more »

Rechtsdatenbank des Max-Planck-Instituts

Posted in Juristisches on Dezember 11th, 2008 by Malte S. – 2 Comments

Nur ganz kurz: Ich bin gerade zufällig über eine Datenbank des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte gestolptert, in der nach eigenen Angaben 4.316 Bände rechtwissenschaftlicher Werke digitalisiert zugänglich sind. Die Datenbank umfasst dabei Werke zum deutschen, österreichischen und schweizer Recht aus dem 19. Jahrhundert.
Die Datenbank findet sich dort: http://dlib-pr.mpier.mpg.de/

Anfechtung einer Vollmacht

Posted in Juristisches, Pseudowissenschaftliches on Dezember 4th, 2008 by Malte S. – Be the first to comment

Die Erteilung einer Vollmacht erfolgt über eine Willenserklärung des Bevollmächtigenden bzw. späteren Vertretenen. Damit ist die Erteilung einer Vollmacht auch grundsätzlich über eine Anfechtung i.S.d. §§ 119ff. BGB angreifbar.1 Soweit die Vollmacht noch nicht genutzt wurde, ist dies aber im Regelfall unnötig, da sie mit ex nunc-Wirkung widerrufen werden kann, § 168 S. 2, 3 BGB. Damit bleiben lediglich zwei Konstellationen über, in denen die Anfechtung einer Vollmacht überhaupt einen Sinn macht.

  • Bei einer unwiderruflichen Vollmacht
  • Bei einer bereits aktiv genutzten Vollmacht

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  1. Palm / Erman, § 167 Rn. 24.()

Die Subsidiarität der Feststellungsklage gem. § 43 II VwGO

Posted in Juristisches, Pseudowissenschaftliches on Dezember 1st, 2008 by Malte S. – 2 Comments

Die Feststellungsklage im Verwaltungsrecht fristet – zumindest bei uns – ein ziemliches Schattendarsein. Insbesondere der Streit über die (Nicht)Subsidiarität gegenüber anderen Klagearten birgt aber durchaus einiges an Potential. Das nicht nur bei Rechtsschutzfragen gegen untergesetzliche Normen des Bundes1, sondern auch gegenüber der Leistungsklage. read more »


  1. vgl. BVerfG, NVwZ 2006, 923; Sachs, JuS 2006, 1012()

Hausarbeitenzeit

Posted in Juristisches, Pseudowissenschaftliches on September 3rd, 2008 by Malte S. – 3 Comments

…nicht meine. Die habe ich schon hinter mir. Aber generell ist an der Juristischen Fakultät Hausarbeiten- und Schwerpunktzeit. Das merkt man einer ungewohnt hohen Anzahl an sonst völlig unbekannten Personen im Seminar. Und man merkt es mit ablaufender Zeit für die Hausarbeiten am Niveau in den Kaffeepause-Gesprächen. Aus irgendeinem unerfindlichen Grund kamen wir heute auf das Prostitutionsgesetz (ProstG) und seine Auswirkungen.

Soweit es um normale Prostituierte geht ist die Wirkung eigentlich klar. Sie haben nun gem. § 1 ProstG einen tatsächlichen und durchsetzbaren Anspruch auf ihren Lohn, der insbesondere gem. § 2 S. 2 ProstG mit Ausnahme der Erfüllung (§ 362 BGB) und der Verjährung (§ 214 BGB) von Einwendungen freigestellt wurden.

Interessanter ist die Anwendung dagegen bei den sog. Geliebtentestamenten und der Prostitution von Minderjährigen. read more »

Datenschutz in die Verfassung?

Posted in Juristisches, Politik on August 18th, 2008 by Malte S. – Be the first to comment

Das Sommerloch scheint noch da zu sein und so tauchen immer wieder unsinnige Forderungen von x-beliebigen Parteien und Verbänden auf. Unter Bezug auf die aktuellen Datenschutz”skandale” fordern nun die Grünen, dass “der Datenschutz” im Grundgesetz verankert werden soll.

Mal ganz davon abgesehen, dass wir da schon so ein – gerade von bestimmten Ministern – kaum beachtetes “Allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung” haben, bringt ein Eintrag im Grundgesetz weniger als einer im “Guiness Buch der Weltrekorde” – da kann man wenigstens noch etwas bei gewinnen. Ich fürchte ja eher, dass eine gesonderte Kodifikation eines Datenschutzsrechts im Grundgesetz nur noch weitere Eingriffsermächtigungen mit sich bringt.

Vielmehr sollte man aber auf die zweite Forderung der Grünen achten: Härtere Strafen für Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Klingt angesichts der aktuellen Obergrenze von 250.000 € Bußgeld im BDSG ganz sinnvoll. read more »

Anspruchsgrundlagen

Posted in Juristisches, Pseudowissenschaftliches on Juli 28th, 2008 by Malte S. – 3 Comments

Ein anständiges, zivilrechtliches Gutachten – so lernt man es im 1. Semester – fängt mit dem klassischen Obersatz an. Die Faustformel “Wer will was von wem woraus?” hilft dabei zumindest keinen der grundlegend relevanten Punkte zu übersehen.

Sie hilft jedoch nicht bei der Anwendung im konkreten Fall. Dafür müssen zunächst aus dem Sachverhalt Anspruchssteller, Anspruchsgegner, behaupteter Anspruch sowie die behauptete Anspruchsgrundlage ermittelt werden. Das kann sich schon aufgrund eines komplexen Sachverhalts als sehr aufwändig erweisen. Aber auch bei einfachen Sachverhalten taucht schnell ein Fehler auf.
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