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	<title>legalthoughts &#187; Politik</title>
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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Parlamentsreform?</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 06:37:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Landtag]]></category>
		<category><![CDATA[Reform]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Landesblog diskutiert das Papier &#8220;Parlamentarismus im Wandel&#8221; des Landtages und fragt vorab, warum der Begriff der Parlamentsreform offenbar kaum genutzt wird. Das mag vielleicht daran liegen, dass auch die durchaus lobenswerten Ansätze in dem Papier auch bei vollständiger Umsetzung kaum als Reform zu bezeichnen sind. Eine Reform setzt eine grundlegende Änderung voraus, die hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Landesblog.de" href="http://landesblog.de/2012/01/junge-landtagsabgeordnete-formulieren-parlamentarismus-im-wandel/">Landesblog</a> diskutiert das Papier &#8220;<a title="Landtag SH: Parlamentarismus im Wandel" href="http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/data/parlamentarismus-im-wandel.pdf">Parlamentarismus im Wandel</a>&#8221; des Landtages und fragt vorab, warum der Begriff der Parlamentsreform offenbar kaum genutzt wird. Das mag vielleicht daran liegen, dass auch die durchaus lobenswerten Ansätze in dem Papier auch bei vollständiger Umsetzung kaum als Reform zu bezeichnen sind. Eine Reform setzt eine grundlegende Änderung voraus, die hier fehlt. Es sind einzelne, teilweise sicherlich sinnvolle Überlegungen entstanden, die aber weder einen systemische noch einen praktischen Wandel in der Parlamentsarbeit mit sich bringen werden. Der große Wurf ist jedenfalls nicht gelungen.</p>
<p><span id="more-522"></span></p>
<p>Einerseits verlangen die Ersteller, dass das &#8220;Parlament als Ort des demokratischen Diskurses [..] vorbildhaft für die öffentliche Debattenkultur sein&#8221; muss. Andererseits wolllen sie zugleich mit Punkt 1 des Papiers Diskussionen aus dem Landtag in die Ausschüsse verbannen. Aus dem Papier geht nicht hervor, an welche Diskussionen und Anträge die Ersteller gedacht haben &#8211; vielleicht auch ein Grund, warum mit diesem Papier eine Reform nicht denkbar ist. Der Landesblog jedenfalls sieht hier endlich (?) die Möglichkeit, nicht Schleswig-Holstein spezifische Themen aus dem Landtag herauszuhalten, wozu er Diskussionen über das Personenbeförderungsgesetz und das Abfallgesetz als Bundesgesetze zählt.</p>
<p>Der Ansatz klingt zwar schon nach Reform. Aber in die falsche Richtung. Mein Landtag soll mich vertreten. Nicht nur hier in SH, sondern auch im Bundesrat. Auch auf der politischen Ebene gegenüber dem Bund. Den Diskurs hierzu aus dem Landtag zu entfernen, bedeutet ihm eine seiner originären Aufgaben zu entziehen. Wer den Landtag auf reine Landesmaterie i.S.d. Gesetzgebungskompetenz reduziert, verkennt dass die Aufgaben deutlich weiter reichen. Gesetzgebungskompetenz auf Aufgaben sind eben nicht kongruent.</p>
<p>Zugleich sollen Reden von nun an schlicht in Papierform einbringen zu können, klingt merkwürdig und eigentlich widersinnig. Im Papier wird dies auf solche TOPs beschränkt werden, für die keine Aussprache vorgesehen ist. Das klingt schon besser. Dennoch muss bei einer solchen Möglichkeit immer beachtet werden, dass es von nun an einfacher fällt, TOPs ohne Aussprache anzusetzen. Die Fraktionen können die Reden immerhin dennoch einbringen.</p>
<p>Mit Punkt 6 sollen Bürgeranhörungen zunächst als Testprojekt eingeführt werden. Das finde ich nett. Die Begründung finde ich schwach. Das erhöhe die &#8220;Bürgernähe&#8221;. Nun bürgernah sollte ein Landtag ohnehin sein. Er sollte aber vor allem auch auf seine Bürger hören. Er sollte &#8211; wie z.B. bereits teilweise über das Petitionssystem &#8211; gezwungen sein, sich mit den Anliegen der Bürger zu beschäftigen. Die Anhörung von Bürgern kann nur ein Schritt in diese Richtung sein und nicht eine &#8220;Wohlfühlaktion für den Bürger&#8221;.</p>
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		<title>Zwei verschiedene Welten</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 19:10:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[42]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Angeklagte lässt sich im Verfahren zunächst dahingehend ein, dass er mit der vorgeworfenen Tat nichts zu tun habe. Beteiligt sei nur sein Bruder gewesen, aber habe damit wirklich nichts zu tun. Hierzu erzählt er einiges. Nach einer kurzen Beweisaufnahme am folgenden Hauptverhandlungstag ist klar, dass diese Einlassung zumindest an der Grenze des dehnbaren Wahrheitsbegriffs [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Angeklagte lässt sich im Verfahren zunächst dahingehend ein, dass er mit der vorgeworfenen Tat nichts zu tun habe. Beteiligt sei nur sein Bruder gewesen, aber habe damit wirklich nichts zu tun. Hierzu erzählt er einiges. Nach einer kurzen Beweisaufnahme am folgenden Hauptverhandlungstag ist klar, dass diese Einlassung zumindest an der Grenze des dehnbaren Wahrheitsbegriffs liegt.</p>
<p>Es folgt, was folgen muss: Eine Rücksprache mit seinem Verteidiger. Aber keine weitere Einlassung. An dieser Stelle wußten alle Beteiligten &#8211; vom Angeklagten vielleicht abgesehen -, dass ihm das Gericht dies übel nahm. Aber es mussten ohnehin noch weitere Beweise erhoben werden, also Ende dieses Verhandlungstages.</p>
<p><span id="more-504"></span></p>
<p>Zwischenzeitlich geht ein Schriftsatz der Verteidiger ein. Diese erklären nun, dass der ganze Vorwurf vielleicht doch irgendwie zutreffen könne, wenn man sehr kleinlich sei. Aber das sei nur ein Versehen, außerdem sei der Angeklagte auch von der Tat zurückgetreten. Auch hierzu wird umfangreich mit Tatsachen vorgetragen.</p>
<p>Bereits nach der ersten Beweisaufnahme am nächsten Hauptverhandlungstag ist wieder klar, dass die vorgetragenen Tatsachen wieder so etwas stark an der Grenze der Wahrheit liegen. Die Rechtsauffassung der Verteidigung wird von Laien wie Juristen als abenteuerlich eingestuft. Und mit dem nächsten Zeugen wird klar, dass im Anschluss an die angeklagte Tat möglicherweise eine weitere gleichartige gefolgt ist. Die Ermittlungen werden selbstverständlich aufgenommen. Die Stellungnahme der Verteidigung kann man irgendwo zwischen Bestreiten und inhaltsleeren Statements einstufen.</p>
<p>Dann lässt sich der Angeklagte am letzten Tag doch noch einmal ein. Nicht so richtig zur Sache. Eher zu seinem Fehler. Der habe darin bestanden, dass er zu lange geschwiegen und die Tat zu verdecken versucht habe. In dem folgenden Verfahren lasse er nun seine Verteidigung die Stellungnahmen entwerfen &#8211; vielleicht werde er diese aber selbst ablesen.</p>
<p>Alleine aufgrund der nachgebesserten Einlassungen jeweils nach dem Beweis des Gegenteils (sic!) schenkt das Gericht seinen Einlassungen nur sehr eingeschränkt Glauben.  Strafschärfend wird berücksichtigt, dass er eben nicht die Tat, sondern die Entdeckung bereut. Auch die Verdeckungsversuche werden ihm selbstverständlich strafschärfend angerechnet. Die Ankündigung, bei dem nächsten Verfahren von der Verteidigung vorgefertigte Erklärungen verlesen zu wollen, wird ihm dort sicherlich auch nicht gerade gedankt.</p>
<p>Und was wäre, wenn der Angeklagte in der Realität Präsident eines Staates und die Anklage die Öffentlichkeit vertreten durch die Presse wäre? Nun, dann würde man sich mit der Erklärung wohl zufrieden geben. An die Glaubwürdigkeit und Wahrheitstreue eines Präsidenten werden offenbar keine all zu hohen Anforderungen gestellt. Irgendwie wird dann doch mit zwei verschiedenen Maßen gemessen.</p>
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		<title>Wen man fragt</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 08:02:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn das Gericht eine Frage an einen Zeugen stellt, dann erwartet es auch, dass dieser Zeuge antwortet. Ob richtig, ob falsch, darum geht es zunächst nicht. Es geht nur darum, dass er und nicht ein Dritter auf die Frage antwortet. Auch der Zeugenbeistand antwortet nicht für den Zeugen, sondern wahrt nur dessen Rechte im Verfahren. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das Gericht eine Frage an einen Zeugen stellt, dann erwartet es auch, dass dieser Zeuge antwortet. Ob richtig, ob falsch, darum geht es zunächst nicht. Es geht nur darum, dass er und nicht ein Dritter auf die Frage antwortet. Auch der Zeugenbeistand antwortet nicht für den Zeugen, sondern wahrt nur dessen Rechte im Verfahren.</p>
<p>Auch in mündlichen Prüfungen oder zum Beispiel Vorstellungsgesprächen wäre es undenkbar, dass die Frage von einem Dritten, vielleicht gar einem Profi beantwortet wird. Nun gibt es Fragen, die muss man nicht beantworten und darf dann im Vorstellungsgespräch vielleicht auch lügen. Hierzu gehören, natürlich in anderem Kontext, auch solche Fragen, bei deren Beantwortung man sich der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde, § <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html" target="_blank" title="&sect; 55 StPO">55</a> StPO.</p>
<p>Unser (noch?) Bundespräsident hat mittlerweile und wohl mit nachvollziehbaren Gründen eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, um sich gegen die in sämtlichen Blättern des sog. Qualitätsjournalismus und der richtigen Presse verbreiteten Gerüchte und Vorwürfe zu wehren. Dagegen ist nichts einzuwenden. Deutlich weniger schön finde ich es, wenn diese Kanzlei öffentlich erklärt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir haben ein Verfahren entwickelt, mit dem Christian Wulff die Fragen kennenlernt, und die Antworten, die werden dann abgestimmt und durch uns gegeben.&#8221;</p></blockquote>
<p>Drängt es sich da nicht auf, dass die Antworten eigentlich von der Kanzlei stammen und nicht vom Gefragten? Macht es unter diesem Gesichtspunkt noch Sinn, dem Bundespräsidenten Fragen zu stellen? Und nicht zuletzt: Was macht es für einen Eindruck, dass der deutsche Bundespräsident offenbar Hilfe im öffentlichen Auftreten benötigt?</p>
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		<title>Volksparteien</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2009/06/volksparteien/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 11:47:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Partei]]></category>
		<category><![CDATA[Wahl]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Die Großen&#8221; der Parteienlandschaft &#8211; also SPD und CDU/CSU &#8211; werden immer mal wieder gerne als Volkspartei bezeichnet. Angesichts der Mitgliederzahlen ist die Bezeichnung als Volkspartei ja schon seit jeher sehr euphemistisch. Politisch scheinen sich die beiden Großen wohl auch kaum dafür zu interessieren, was das Volk will, sondern diktieren diesem viel lieber, was es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Die Großen&#8221; der Parteienlandschaft &#8211; also SPD und CDU/CSU &#8211; werden immer mal wieder gerne als Volkspartei bezeichnet. Angesichts der Mitgliederzahlen ist die Bezeichnung als Volkspartei ja schon seit jeher sehr euphemistisch. Politisch scheinen sich die beiden Großen wohl auch kaum dafür zu interessieren, was das Volk will, sondern diktieren diesem viel lieber, was es zu wollen hat &#8211; selbstverständlich in schönen Sätzen mit bunten Bildern verpackt.</p>
<p>Mittlerweile ist aber sogar die angeblich seriöse Presse nicht mehr ganz so sicher, ob der Begriff &#8220;Volkspartei&#8221; angesichts des politischen Zuspruchs bei den Europawahlen noch passend ist. Zumindest findet sich folgender schöner Satz bei <a href="http://www.tagesschau.de/inland/europawahl342.html">Tagesschau.de</a>:</p>
<blockquote><p>Damit sank der Anteil der <strong>sogenannten</strong> Volksparteien an der Gesamtstimmenzahl auf einen historischen Tiefstand von rund 59 Prozent.<br />
<span style="font-size:10px;decoration:none;">Hervorhebung von mir.</span></p></blockquote>
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		<title>Abweichendes Verhalten</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2009/05/abweichendes-verhalten/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 May 2009 08:06:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bund Deutscher Kriminalbeamter scheint seine merkwürdigen Gesellschaftansichten &#8211; verbieten könne man alles, was nicht zwingend für die FDGO sei &#8211; noch einen Schritt erweitert zu haben. In der aktuellen Stellungnahme zu dem Netzsperrenprojekt unserer der Politiker taucht dann auch folgender negativer Punkt auf. Bei allem Positiven, das die Online-Welt bietet, das Internet wird zunehmend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bund Deutscher Kriminalbeamter scheint seine merkwürdigen <a title="Juristisches Grundwissen der Polizei, Vol. II @ legalthoughts" href="http://www.legalthoughts.de/2009/03/juristisches-grundwissen-der-polizei-vol-ii/" target="_self">Gesellschaftansichten</a> &#8211; verbieten könne man alles, was nicht zwingend für die FDGO sei &#8211; noch einen Schritt erweitert zu haben. In der aktuellen <a title="Stellungnahme BDK zu Netzsperren" href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1550.pdf" target="_blank">Stellungnahme</a> zu dem Netzsperrenprojekt <span style="text-decoration: line-through;">unserer</span> der Politiker taucht dann auch folgender negativer Punkt auf.</p>
<blockquote><p>Bei allem Positiven, das die Online-Welt bietet, das Internet wird zunehmend als Medium für die Vorbereitung und die Ausführung <strong>abweichenden Verhaltens</strong>, bis hin zur Durchführung krimineller Taten genutzt.<br />
<span style="font-size: 10px;">Quelle: <a href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1550.pdf">Bundestag.de</a> via <a href="http://blog.beck.de/2009/05/27/kinderpornographie-und-netzsperren-des-bka-expertenanhoerung-im-bundestag#comment-17734">aloa5 im BeckBlog</a></span></p></blockquote>
<p>Abweichendes Verhalten kann natürlich nur schlimm sein. Wenn ich das lese, stelle ich mir die Jungs vom BDK irgendwie als Lemminge vor. Naja, zumindest habe ich da dann auch die passende Antwort auf das böse abweichende Verhalten.</p>
<blockquote><p>Von <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank">Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG</a> geschützt ist auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein.<br />
<span style="font-size: 10px;">Quelle: <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081107_2bvr187007.html">BVerfG vom 07.11.2008</a></span></p></blockquote>
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		<title>Geeignetheit und Netzsperren</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2009/05/geeignetheit/</link>
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		<pubDate>Mon, 25 May 2009 13:09:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Checks & Balances]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Intenetsperre]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Zensur]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufregung und Diskussion um die Netzsperren sind mittlerweile schon wieder ein wenig zurück gegangen. Die ePetition gegen das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung verzeichnet mittlerweile knapp 95.000 Teilnehmer, die Urheberrechtsindustrie plärrt schon nach einem Einsatz in ihrem Interesse und einige Gutmenschen der SPD wollen wohl auch schon die noch vor kurzer Zeit völlig sanktionsfreie Jugendpornographie sperren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufregung und Diskussion um die Netzsperren sind mittlerweile schon wieder ein wenig zurück gegangen. Die <a title="Petitionssystem des Bundestages" href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860" target="_blank">ePetition</a> gegen das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung verzeichnet mittlerweile knapp 95.000 Teilnehmer, die Urheberrechtsindustrie plärrt schon nach einem Einsatz in <a title="Golem.de" href="http://www.gulli.com/news/deutsche-netzsperren-2009-04-27/" target="_blank">ihrem Interesse</a> und einige Gutmenschen der SPD wollen wohl auch schon die noch vor kurzer Zeit völlig sanktionsfreie <a title="Taz.de" href="http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/internetsperren-auch-fuer-jugendpornos/" target="_blank">Jugendpornographie sperren</a> lassen. An Kritikern mangelt es dem Vorhaben der Bundesregierung sicherlich nicht, wenngleich sie weitere Gutmenschengruppierungen um sich gesammelt hat, die sogar völlig unrepräsentative aber dafür gut klingende Studien in Auftrag geben.</p>
<p><a title="datenschutzbeauftragter-online.de" href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/geeignetheit-braucht-es-nicht-mehr/" target="_self">Immer</a> <a title="datenschutzbeauftragter-online.de" href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/netzsperren-nur-ein-erster-schritt/" target="_blank">mal</a> <a title="niemeyer-legal.com" href="http://www.niemeyer-legal.com/2009/05/internetsperren-ungeeignet-und-gefahrlich/" target="_blank">wieder </a>liest man &#8211; meiner Ansicht nach leider &#8211; von den Kritikern, dass die Sperren schon nicht geeignet seien und aus diesem Grund einer verfassungsrechtlichen Kontrolle nicht standhalten könnten. Im juristischen Gebrauch bedeutet Geeignetheit einer Maßnahme jedoch lediglich, dass diese das angestrebte (legitime) Ziel zumindest fördern muss.<span id="more-427"></span></p>
<p>Ohne das <em>legitime</em> Ziel bestimmt zu haben, kann über die Geeignetheit daher auch keine Aussage getroffen werden. Auch wenn gerade die Befürworter der Sperren gerne die sog. &#8220;Zufallsbesucher&#8221; als &#8220;Argument&#8221; für die Netzsperren anführen, dürfte sich das Ziel der Maßnahme nicht darin erschöpfen, diese Gruppe von dem Zugriff abzuhalten. Vielmehr wird als Ziel der Netzsperre wohl die allgemeine Verhinderung und Verfolgung von Straftaten nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html" target="_blank" title="&sect; 184b StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften">184b</a> StGB mittels elektronischer Medien angesehen werden müssen.</p>
<p>Der Einwand, dass diese Netzsperren in der Form der DNS-Sperre / -Umleitung leicht umgangen werden können, trägt meines Erachtens nach schon aus zwei Gründen nicht, um die Geeignetheit abzustreiten. Vollkommen unnütz dürfte sie zwar wirklich gegenüber denjenigen sein, die mit dem Ziel des Auffindens von Kinderpornographie die Domain aufrufen. Diese dürften idR nicht vor dem vergleichsweise geringen Aufwand zurückschrecken, den das Umgehen der Sperre erfordert.</p>
<p>Hingegen bleibt man am Argument der sog. &#8220;Zufallsbesucher&#8221; hängen. Schon deren Existenz wird ja weitgehend bestritten, was ich zwar in der Absolutheit nicht, grundsätzlich aber auch tue. In knapp 16 Jahren Internetnutzung ist mir meiner Erinnerung nach kein einziges kinderpornographisches Bild oder Video untergekommen. Obwohl ich durchaus glaube, dass man theoretisch auch zufällig über einzelne Bilder und Videos stolpern kann, was dann aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit problematisch wäre. Selbst wenn es diese &#8220;Zufallsbesucher&#8221; nicht gibt, steht dem Gesetzgeber aber (in diesem Fall: leider) ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu. Er ist nicht gezwungen, empirische Beweise für seine Einschätzung vorzulegen. Ich wage zu behaupten, dass sich die These über die &#8220;Zufallsbesucher&#8221; noch im Rahmen dieses Beurteilungsspielraums bewegt. Von dieser Einschätzung ausgehend wird aber die Verbreitung von kinderpornographischem Material zumindest eingeschränkt, was im Prüfungspunkt der Geeignetheit ausreichend ist.</p>
<p>Weiterhin bietet der aktuelle Entwurf meines Erachtens nach eine weitere Möglichkeit. So soll auch die Sperre von bloß vermittelnden bzw. weiterleitenden Seiten möglich sein. Als technischer Laie sehe ich auch offene DNS-Server als weiterleitende Stelle an, sollte das völlig unvertretbar sein, würde ich mich über eine kurze Erklärung freuen. Können aber die freien DNS-Server gesperrt werden, dann kann die DNS-Sperre zumindest nicht mehr so einfach umgangen werden; man benötigt dann idR die IP des Angebots. Die gebotene, restriktive Auslegung der Norm läßt eine solche Anwendung meiner Ansicht nach zwar nicht zu, aber der Gesetzgeber und die Exekutive haben ja in den letzten Jahren oft genug bewiesen, dass sie weite Auslegungen und unbestimmte Normen bevorzugt. Und völlig von der Hand zu weisen ist diese Auslegung meines Erachtens leider nicht.</p>
<p>Es stehen allerdings bedeutend mildere und zugleich effektivere Maßnahmen zur Verfügung, um das gleiche Ziel zu erreichen. Auch die Verhältnismäßigkeit dürfte sich als Stolperstein erweisen, obwohl ich bei beidem auch recht problemlos Argumente für die Verfassungsmäßigkeit finde. Das Gesetz selbst ist meines Erachtens nach weit weniger problematisch als die Entwicklung die es einläutet.</p>
<p>Leider setzen sich die verfassungsrechtliche Wissenschaft und das Bundesverfassungsgericht weitgehend nur mit jeweils einzelnen Maßnahmen auseinander, ohne dabei die Gesamtheit der Eingriffsbefugnisse einzubeziehen. Aufgrund dessen kann der Gesetzgeber immer weiter ausbauen und wird nie wirklich aufgehalten, nur verlangsamt. Um es in anderen Worten auszudrücken: Wenn sich die Entwicklung nicht fortsetzen soll, dann darf sich das Volk nicht zu sehr auf das Bundesverfassungsgericht verlassen, sondern sollte mehr von seinen verfassungsrechtlich verbürgten Rechten Gebrauch machen &#8211; in welcher Form auch immer.</p>
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		<title>Checks &amp; Balances II</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2009/03/checks-balances-ii/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 13:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Checks & Balances]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Schäuble]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Herr Schäuble, der sich u.a. der Titel Bundesminister des Inneren und Dr. jur. rühmen darf, zeigt wieder einmal, warum wir in Deutschland stärkere Kontrollen von Adminstrative und Legislative benötigen. In einem Streitgespräch mit Winfried Hassemer in der heutigen FAZ erklärte er: Ich habe zum Beispiel Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Herr Schäuble, der sich u.a. der Titel Bundesminister des Inneren und Dr. jur. rühmen darf, zeigt wieder einmal, warum wir in Deutschland stärkere Kontrollen von Adminstrative und Legislative benötigen. In einem Streitgespräch mit Winfried Hassemer in der heutigen FAZ erklärte er:</p>
<blockquote><p>Ich habe zum Beispiel Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. [..] Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen &#8211; und für jene nicht.</p></blockquote>
<p><span id="more-350"></span>Recht hat er, der promovierte Jurist. Nur verstanden hat er es wohl nicht. Der Gesetzgeber entscheidet darüber, welche Instrumentarien staatlichen Handelns er zulassen will. Das ist eine seiner ureigensten Aufgeben. Aber dabei darf er dennoch nicht gegen unsere mehr als löchrige Verfassung verstoßen. Er hat damit &#8211; anders als es Herr Schäuble hier wohl darstellen will &#8211; eben keine Narrenfreiheit bei der Wahl seiner Mittel, sondern ist auf das Verfassungsmäßige beschränkt. Und genau die Einhaltung dieser Grenze wird von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts geprüft und in den letzten Jahren leider zwangsweise immer häufiger angemahnt. Es zeigt damit nur eines: die Grenzen der gesetzgeberischen Kompetenzen.</p>
<p>Wenn nun ein Verfassungsorgan bezweifelt, ob das Bundesverfassungsgericht dies überhaupt dürfe, so hat es offenbar nicht verstanden oder nicht verstehen wollen, dass eine Kontrolle jeder einzelnen Staatsgewalt durch andere staatliche Elemente erforderlich ist, um eine Demokratie zu wahren. Würde der Gesetzgeber aus quasi naturgesetzlichen Gründen niemals gegen Verfassungsrecht verstoßen können, so wäre eine verfassungsgerichtliche Kontrolle der gesetzgeberischen Entscheidung nicht erforderlich. Leider zeigt der Gesetzgeber sehr immer deutlicher, dass er nicht Willens ist, sich mit den verfassungsrechtlichen Schranken seiner Kompetenz zu beschäftigen.</p>
<p>Noch eines ist interessant an Herrn Schäubles Äußerung. Er ist zwar auch Abgeordneter des Deutschen Bundestages, primär jedoch Bundesminister des Inneren.  Ich halte schon immer die in Deutschland äußerst enge Verbindung von Administrative und Legislative für sehr bedenklich, weil der Gesetzgeber, das Parlament, so zu einem willfährigen Helfer administrativer Entscheidungen verkommen kann. Nimmt man zudem den starken und auch gesetzlich geschützten Fraktionszwang hinzu, so bestehen für Abgeordnete i.d.R. Entscheidungszwänge die gar nicht auf inhaltlichen Erwägungen beruhen, sondern auf einer Entscheidung anderer Personen. Will er Schäuble nun aber behaupten, das Verfassungsgericht habe unter Umständen keine Kompetenz zu einer Kontrolle der gesetzgeberischen Entscheidung, so stellt er damit auch die letzte noch mögliche Kontrolle der Verbindung von Administrative und Legislative in Frage.</p>
<p>Interessant ist auch seine Auffasung zum Grundrechtsschutz im Kernbereich der Grundrechte. Er stellt fest, dass das Bundesverfassungsgericht eine richterliche Kontrolle für Eingriffe verlangt, um einen Kernbereichsschutz zu gewährleisten, und hat damit sicherlich recht. Soweit eine Maßnahme den Kernbereich berüht, so werde sie auch nicht durchgeführt. Eine Maßnahme &#8211; ob legislativ oder exekutiv &#8211; hat jedoch per se den Kernbereich der Grundrechte zu wahren, Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">19</a> II GG. Das Grundgesetz schützt aber nicht nur den Kernbereich der Grundrechte, sondern auch außerhalb des Kernbereichs. Selbst wenn der Kernbereich nicht betroffen ist, so bedeutet dies bei Weitem noch nicht, dass die Maßnahme auch rechtmäßig ist; vielmehr muss sie sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. Und schon dieser beschränkt den Gesetzgeber in seiner Handlungsfreiheit, wenn er das auch gerne ignorieren würde.</p>
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		<title>Checks &amp; Balances</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Mar 2009 10:07:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Checks & Balances]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist ja mittlerweile in der Bundespolitik Mode geworden, dass sich nach einem &#8211; zumindest teilweise &#8211; stattgebenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl die Bundesrepublik Deutschland wie auch die Kläger als Sieger sehen. Vor der Urteilsverkündung wird meist von den Vertretern des Bundes und der Länder großspurig die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes postuliert, um dann nach der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist ja mittlerweile in der Bundespolitik Mode geworden, dass sich nach einem &#8211; zumindest teilweise &#8211; stattgebenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl die Bundesrepublik Deutschland wie auch die Kläger als Sieger sehen. Vor der Urteilsverkündung wird meist von den Vertretern des Bundes und der Länder großspurig die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes postuliert, um dann nach der &#8211; teilweisen &#8211; Kassation des Gesetzes zu behaupten, man wäre dennoch der Sieger. Interessant sind aber auch nette kleine Statements, die einen Einblick in das Selbstverständnis unserer gewählten Vertreter gewähren.<span id="more-305"></span></p>
<p>Nach dem <a title="BVerfG - Wahlcomputer" href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/cs20090303_2bvc000307.html" target="_blank">Urteil zu Wahlcomputern</a> gab es mal wieder so eine Chance. So <a title="Spiegel-Online - Wahlcomputer-Urteil" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611148,00.html" target="_blank">zeigt</a> der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses und Rechtsanwalt, Thomas Strobl (CDU), dass der Wahlprüfungsausschuss aus seiner Sicht wohl nur eine Formalie darstellt:</p>
<blockquote><p>Ich bin als Abgeordneter nicht dazu da, zu kontrollieren, ob die Exekutive ihre Arbeit richtig macht.</p></blockquote>
<p>Nun fragt man sich doch irgendwie, warum es überhaupt einen Wahlprüfungsausschuss geben muss, wenn dieser eben die Exekutive nicht kontrollieren mag. Es ist doch gerade auch Bestandteil unserer freiheitlich, demokratischen Ordnung, dass sich die 3 Gewalten gegenseitig kontrollieren. Und gerade wenn die Legislative ihre Kompetenz durch Verordnungsermächtigung abtritt, sollte sie doch darüber wachen, dass die Exekutive von dieser Ermächtigung auch im Rahmen der Gesetze und insbesondere der Verfassung Gebrauch macht. Aber das hat ja einen Abgeordneten im Grunde nicht zu interessieren &#8211; ist er doch nur seinen Gewissen und dem Fraktionszwang unterworfen.</p>
<p>Es ist schon erschreckend mit welcher Verblendetheit die Herren Abgeordneten ihre Arbeit &#8220;für das Volk&#8221; verrichten. Dieses Verhalten würde man wohl in jedem normalen Fall als zumindest grobe Fahrlässigkeit oder aber Schlechtleistung einstufen. Andererseits dürfen wir uns als Volk wohl nicht beschweren &#8211; schließlich haben wir die Abgeordneten trotz des Wissens um ihre sachliche Miminalkompetenz in ihr Amt gewählt.</p>
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		<title>Wer nichts zu verbergen hat&#8230;</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 13:05:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Logik]]></category>
		<category><![CDATA[Unsinn]]></category>

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		<description><![CDATA[Jens Ferner hat gerade einen kurzen Artikel geschrieben, in dem er (erneut) den Unsinn in dem Lieblingsargument der Techniker der guten policey darstellt. Auf jeden Fall lesenswert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jens Ferner hat gerade einen kurzen <a title="PGP/GPG und die ErmittlungsbehÃ¶rden" href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/pgpgpg-und-die-ermittlungsbehorden/" target="_blank">Artikel</a> geschrieben, in dem er (<a title="Wer nichts zu verbergen hat..." href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/wer-nichts-zu-verbergen-hat/" target="_blank">erneut</a>) den Unsinn in dem Lieblingsargument der Techniker der guten policey darstellt. Auf jeden Fall lesenswert.</p>
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		<title>Datenschutz in die Verfassung?</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Aug 2008 13:24:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Sommerloch scheint noch da zu sein und so tauchen immer wieder unsinnige Forderungen von x-beliebigen Parteien und Verbänden auf. Unter Bezug auf die aktuellen Datenschutz&#8221;skandale&#8221; fordern nun die Grünen, dass &#8220;der Datenschutz&#8221; im Grundgesetz verankert werden soll. Mal ganz davon abgesehen, dass wir da schon so ein &#8211; gerade von bestimmten Ministern &#8211; kaum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Sommerloch scheint noch da zu sein und so tauchen immer wieder unsinnige Forderungen von x-beliebigen Parteien und Verbänden auf. Unter Bezug auf die aktuellen Datenschutz&#8221;skandale&#8221; fordern nun die Grünen, dass &#8220;der Datenschutz&#8221; im <a title="tagesschau.de" href="http://www.tagesschau.de/inland/datenschutz100.html" target="_blank">Grundgesetz</a> <a title="Golem.de" href="http://www.golem.de/0808/61788.html" target="_blank">verankert </a><a title="Financial Times Deutschland" href="http://www.ftd.de/politik/deutschland/401307.html" target="_blank">werden</a> <a title="sueddeutsche.de" href="http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/83426" target="_blank">soll</a>.</p>
<p>Mal ganz davon abgesehen, dass wir da schon so ein &#8211; gerade von bestimmten Ministern &#8211; kaum beachtetes &#8220;Allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung&#8221; haben, bringt ein Eintrag im Grundgesetz weniger als einer im &#8220;Guiness Buch der Weltrekorde&#8221; &#8211; da kann man wenigstens noch etwas bei gewinnen. Ich fürchte ja eher, dass eine gesonderte Kodifikation eines Datenschutzsrechts im Grundgesetz nur noch weitere Eingriffsermächtigungen mit sich bringt.</p>
<p>Vielmehr sollte man aber auf die zweite Forderung der Grünen achten: Härtere Strafen für Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Klingt angesichts der aktuellen Obergrenze von 250.000 € Bußgeld im BDSG ganz sinnvoll. <span id="more-61"></span></p>
<p>Wie wäre es denn, wenn man einerseits das Strafmaß strikt an dem Umfang des Verstoßes festmachen würde? Da der Markt selbst keine fixen Obergrenzen kennt, ist es auch sinnfrei, solche für die Strafe einzuführen. Völlig ohne Obergrenze würde freilich ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot vorliegen. Setzt man jedoch eine Strafe <strong>pro illegal gehandeltem Datensatz </strong>fest, so könnte das durchaus mit dem Bestimmtheitsgebot vereinbar sein.</p>
<p>Und als kleinen Zusatz noch die Pflicht des illegal Verfügenden zur Herausgabe des aus der Verfügung Erlangten an den Betroffenen. Dies könnte bereits im Rahmen eines Anspruchs aus § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" target="_blank" title="&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht">823</a> I BGB (APR) oder aber § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" target="_blank" title="&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht">823</a> II BGB in Verbindung dem entsprechenden Schutzgesetz als Verletzergewinn verlangt werden. Für dingliche Verfügungen ist dies zudem auch über § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/816.html" target="_blank" title="&sect; 816 BGB: Verf&uuml;gung eines Nichtberechtigten">816</a> BGB möglich. Vielleicht sollte hier über eine Analogie oder besser eine Gesetzesänderung nachgedacht werden.</p>
<p>Ohne eine wirkungsvolle Kontrolle bringen natürlich auch erhöhte Strafen absolut gar nichts. Wenn aber die Betroffenen einen eigenen Anspruch erlangen und dieser auch &#8211; halbwegs &#8211; einfach durchsetzbar ist, dann könnte dies zumindest in bestimmten Grenzen zu einer stärkeren Beachtung von Datenschutzverstößen führen.</p>
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