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	<title>Kommentare für legalthoughts</title>
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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Kommentar zu Douglas Adams hat abgeguckt von &#187; Die Pause und die betriebliche Übung @ legalthoughts</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/03/douglas-adams-hat-abgeguckt/comment-page-1/#comment-11113</link>
		<dc:creator>&#187; Die Pause und die betriebliche Übung @ legalthoughts</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 06:45:09 +0000</pubDate>
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		<description>[...] muss die eigentlich nett gemeinte zusätzliche Leistung von nun an immer gewähren. Ob dies nun mit § 242 BGB oder einem konkludent geschlossenen Vertrag begründet wird (so das BAG), kann hier [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] muss die eigentlich nett gemeinte zusätzliche Leistung von nun an immer gewähren. Ob dies nun mit § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html" target="_blank" title="&sect; 242 BGB: Leistung nach Treu und Glauben">242</a> BGB oder einem konkludent geschlossenen Vertrag begründet wird (so das BAG), kann hier [...]</p>
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		<title>Kommentar zu Zwei verschiedene Welten von Nick C.</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2012/01/zwei-verschiedene-welten/comment-page-1/#comment-11104</link>
		<dc:creator>Nick C.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 09:42:01 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr, sehr cooler Beitrag.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr, sehr cooler Beitrag.</p>
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		<title>Kommentar zu 2 Jahre Pause von Wolf J. Reuter</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2011/12/2-jahre-pause/comment-page-1/#comment-11089</link>
		<dc:creator>Wolf J. Reuter</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 21:05:27 +0000</pubDate>
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		<description>Der alltägliche Verfassungsbruch ist ein Dauerzustand - vom Strafrecht (z.B. Einziehung und Verfall) bis zum Arbeitsrecht (z.B. Allgemeinverbindliche Tarifverträge). Deshalb gibt es Rechtsanwälte, und die stellen zwar sehr schnell fest, dass sie einem scheinbar übermächtigen Apparat gegenüberstehen, und das auch nur, wenn ein Mandant bereit und in der Lage ist dafür zu bezahlen. Aber ihre Betätigungsfreiheit ist gerade aus diesem Grunde einer der wichtigsten Gradmesser für die Rechtsstaatlichkeit eines Landes. Darum steht es um Deutschland nach wie vor nicht so schlecht. Es ist aber gerade im Strafrecht m.E. wichtig, zu erkennen, dass Behörden, Richter und Staatsanwälte nicht automatisch auf der Seite des Guten stehen. Mein Glaube daran war im Referendariat durch einen Amtsrichter erschüttert. Angeklagt: Betrug. Angeklagter: Ohne Verteidiger. Ergebnis Hauptverhandlung: Keine Straftat. Mein Plädoyer als Sitzungsvertreter: Freispruch. Urteil: 9 Monate auf Bewährung. Auf meine entgeisterte Frage, wo denn die Straftat war: &quot;Ich hab gesehen, dass der ein Filou war, Der brauchte einen Dämpfer.&quot; Ich schämte mich später. Weil ich nicht auf die Idee gekommen war, eine Anzeige wegen Rechtsbeugung zu stellen. ich habe dem ebenso entgeisterten Angeklagten nur geraten, zu einem Anwalt zu gehen. Meine Konsequenz: Nicht automatisch. Auf der richtigen Seite.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der alltägliche Verfassungsbruch ist ein Dauerzustand &#8211; vom Strafrecht (z.B. Einziehung und Verfall) bis zum Arbeitsrecht (z.B. Allgemeinverbindliche Tarifverträge). Deshalb gibt es Rechtsanwälte, und die stellen zwar sehr schnell fest, dass sie einem scheinbar übermächtigen Apparat gegenüberstehen, und das auch nur, wenn ein Mandant bereit und in der Lage ist dafür zu bezahlen. Aber ihre Betätigungsfreiheit ist gerade aus diesem Grunde einer der wichtigsten Gradmesser für die Rechtsstaatlichkeit eines Landes. Darum steht es um Deutschland nach wie vor nicht so schlecht. Es ist aber gerade im Strafrecht m.E. wichtig, zu erkennen, dass Behörden, Richter und Staatsanwälte nicht automatisch auf der Seite des Guten stehen. Mein Glaube daran war im Referendariat durch einen Amtsrichter erschüttert. Angeklagt: Betrug. Angeklagter: Ohne Verteidiger. Ergebnis Hauptverhandlung: Keine Straftat. Mein Plädoyer als Sitzungsvertreter: Freispruch. Urteil: 9 Monate auf Bewährung. Auf meine entgeisterte Frage, wo denn die Straftat war: &#8220;Ich hab gesehen, dass der ein Filou war, Der brauchte einen Dämpfer.&#8221; Ich schämte mich später. Weil ich nicht auf die Idee gekommen war, eine Anzeige wegen Rechtsbeugung zu stellen. ich habe dem ebenso entgeisterten Angeklagten nur geraten, zu einem Anwalt zu gehen. Meine Konsequenz: Nicht automatisch. Auf der richtigen Seite.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu 2 Jahre Pause von DemolitionDoener</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2011/12/2-jahre-pause/comment-page-1/#comment-11088</link>
		<dc:creator>DemolitionDoener</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 15:24:52 +0000</pubDate>
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		<description>Klein-Udo is back in business ;)

Ich dachte echt, das Projekt sei versandet - aber nein: nein!

Willkommen zurück (sofern man das als Nichtbloggender überhaupt sagen kann)  ;)

Der Ansatz über Art 2 III 3 hat doch immerhin Interessewert.

Eine Überlegung statt dieser ganzen unübersichtlichen speziellen Grundrechte einfach alles über Art. 2 regeln zu wollen ist sicher keine Neuigkeit. Aber wenn man dann Art 2 III 3 systematisch so auslegen könnte, dass er denn auch für I gilt (nachdem mangels Spezialgrundrechte ja auch alle Spezialschranken fehlen besteht für eine weiter als Sitten- oder verfassungsmäßige Ordnung gehende generelle Schranke ja auch ein bestimmtes Bedürfnis), dann, bin ich sicher, dürfte sich die staatsanwaltschaftliche bzw. verwaltungsrechtliche Alltagsarbeit enorm vereinfachen - und beschleunigen! (Verfahrensökonomie). Diese nervige Abgewäge dass doch außer zu Gerede zu kaum was führt fällt dann endlich weg, wenn man sich an diese einfache Richtschnur hält: Grundrechte gelten, außer ein Gesetz sagt was anderes. Es braucht dann zur.. eh.. Wahrund der Rechtstaatlichkeit und Schutz vor... hm.. ja.. Willkür, dann noch ein Bundesgesetz zur Würdigung jeglicher Rechtsvorschriften, in dem geregelt wird, das Rechtsvorschriften weit, d.h. über den Wortlaut hinaus in Hinblick auf den aktuell bezweckten Erfolg, auszulegen sind, aber das ist alles machbar. 
Wirklich unerträglich krasse Ausnahmefälle ließen sich doch übert Art. 1 regeln. Also, wenn man ihn denn nicht sowieso für viel zu allgemein und deshalb obsolet hält (die Grundrechte werden ja schließlich schon über Art. 2 geschützt).



Hm, nein, es braucht sich hiermit nicht auseinander gesetzt werden ;).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Klein-Udo is back in business <img src='http://www.legalthoughts.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Ich dachte echt, das Projekt sei versandet &#8211; aber nein: nein!</p>
<p>Willkommen zurück (sofern man das als Nichtbloggender überhaupt sagen kann)  <img src='http://www.legalthoughts.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Der Ansatz über Art 2 III 3 hat doch immerhin Interessewert.</p>
<p>Eine Überlegung statt dieser ganzen unübersichtlichen speziellen Grundrechte einfach alles über Art. 2 regeln zu wollen ist sicher keine Neuigkeit. Aber wenn man dann Art 2 III 3 systematisch so auslegen könnte, dass er denn auch für I gilt (nachdem mangels Spezialgrundrechte ja auch alle Spezialschranken fehlen besteht für eine weiter als Sitten- oder verfassungsmäßige Ordnung gehende generelle Schranke ja auch ein bestimmtes Bedürfnis), dann, bin ich sicher, dürfte sich die staatsanwaltschaftliche bzw. verwaltungsrechtliche Alltagsarbeit enorm vereinfachen &#8211; und beschleunigen! (Verfahrensökonomie). Diese nervige Abgewäge dass doch außer zu Gerede zu kaum was führt fällt dann endlich weg, wenn man sich an diese einfache Richtschnur hält: Grundrechte gelten, außer ein Gesetz sagt was anderes. Es braucht dann zur.. eh.. Wahrund der Rechtstaatlichkeit und Schutz vor&#8230; hm.. ja.. Willkür, dann noch ein Bundesgesetz zur Würdigung jeglicher Rechtsvorschriften, in dem geregelt wird, das Rechtsvorschriften weit, d.h. über den Wortlaut hinaus in Hinblick auf den aktuell bezweckten Erfolg, auszulegen sind, aber das ist alles machbar.<br />
Wirklich unerträglich krasse Ausnahmefälle ließen sich doch übert Art. 1 regeln. Also, wenn man ihn denn nicht sowieso für viel zu allgemein und deshalb obsolet hält (die Grundrechte werden ja schließlich schon über Art. 2 geschützt).</p>
<p>Hm, nein, es braucht sich hiermit nicht auseinander gesetzt werden <img src='http://www.legalthoughts.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> .</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Namentlich von Tricks</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2009/10/namentlich/comment-page-1/#comment-11084</link>
		<dc:creator>Tricks</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 May 2011 16:49:03 +0000</pubDate>
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		<description>Herzlichen Dank, jetzt endlich habe ich das   kapiert</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Herzlichen Dank, jetzt endlich habe ich das   kapiert</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Anfang kommt immer schleichend von Gefunden: Das Grundgesetz fliegt mit: &#124; r24.de Rechtsanwälte Steuerberater</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2009/05/der-anfang/comment-page-1/#comment-11081</link>
		<dc:creator>Gefunden: Das Grundgesetz fliegt mit: &#124; r24.de Rechtsanwälte Steuerberater</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Dec 2010 19:17:58 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Wehret den Anfängen: [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Wehret den Anfängen: [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Rechtsdatenbank des Max-Planck-Instituts von Datenbank der europäischen Rechtsgeschichte &#171; ViaJura</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/12/rechtsdatenbank-des-max-planck-instituts/comment-page-1/#comment-11080</link>
		<dc:creator>Datenbank der europäischen Rechtsgeschichte &#171; ViaJura</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 May 2010 15:46:08 +0000</pubDate>
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		<description>[...] legalthoughts, [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] legalthoughts, [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Namentlich von ElGraf</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2009/10/namentlich/comment-page-1/#comment-11079</link>
		<dc:creator>ElGraf</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Nov 2009 12:48:22 +0000</pubDate>
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		<description>Namentlich ist als Adverb - wenn ichs richtig sehe - tatsächlich schlicht ein nicht mehr allzu gebräuchliches Synonym von &quot;insbesondere&quot; (aufschlussreich in diesem Zusammenhang der Verweis im Grimm&#039;schen Wörterbuch auf das Wörtchen &quot;nämlich&quot;).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Namentlich ist als Adverb &#8211; wenn ichs richtig sehe &#8211; tatsächlich schlicht ein nicht mehr allzu gebräuchliches Synonym von &#8220;insbesondere&#8221; (aufschlussreich in diesem Zusammenhang der Verweis im Grimm&#8217;schen Wörterbuch auf das Wörtchen &#8220;nämlich&#8221;).</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Namentlich von Malte S.</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2009/10/namentlich/comment-page-1/#comment-11077</link>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 15:19:34 +0000</pubDate>
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		<description>Soweit der Wortstamm &quot;Name&quot; sein soll, kann ich schon die Wortverwendung nicht nachvollziehen. Der Name als Individualisierungsmerkmal soll als Adverb hingegen gerade der Typisierung dienen?

Soweit mit &quot;namentlich&quot; die Bezeichnung individualisierter Einheiten einer größeren Menge bezeichnet ist, deutet dies gerade daraufhin, dass die individualisierten Einheiten keinen Rückschluss auf die Menge ermöglichen. Damit bliebe aber tatsächlich der Rückgriff auf die Zumutbarkeit als allgemeines Kriterium offen.
So ganz überzeugt bin ich nicht - aber irgendwie doch ins Wanken geraten. Insofern: vielen Dank.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Soweit der Wortstamm &#8220;Name&#8221; sein soll, kann ich schon die Wortverwendung nicht nachvollziehen. Der Name als Individualisierungsmerkmal soll als Adverb hingegen gerade der Typisierung dienen?</p>
<p>Soweit mit &#8220;namentlich&#8221; die Bezeichnung individualisierter Einheiten einer größeren Menge bezeichnet ist, deutet dies gerade daraufhin, dass die individualisierten Einheiten keinen Rückschluss auf die Menge ermöglichen. Damit bliebe aber tatsächlich der Rückgriff auf die Zumutbarkeit als allgemeines Kriterium offen.<br />
So ganz überzeugt bin ich nicht &#8211; aber irgendwie doch ins Wanken geraten. Insofern: vielen Dank.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Namentlich von Pascal</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2009/10/namentlich/comment-page-1/#comment-11076</link>
		<dc:creator>Pascal</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Oct 2009 20:33:39 +0000</pubDate>
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		<description>irgendwie ist da der Link in die Hose gegangen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>irgendwie ist da der Link in die Hose gegangen&#8230;</p>
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