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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Der Busfahrer und die Beihilfe</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 15:47:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Angeklagte war wie jeden Montag Abend seiner Arbeit als Busfahrer nachgegangen. Seit Jahren fuhr er die gleichen Linien und kannte auch viele der Fahrgäste &#8211; einige nur vom Sehen, andere auch näher. Wie so oft stiegen auch diesen Montag Abend die zwei Halbstarken ein, denen der Ruf vorauseilte, etwas zu schnell zuzuschlagen. Der Angeklagte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Angeklagte war wie jeden Montag Abend seiner Arbeit als Busfahrer nachgegangen. Seit Jahren fuhr er die gleichen Linien und kannte auch viele der Fahrgäste &#8211; einige nur vom Sehen, andere auch näher. Wie so oft stiegen auch diesen Montag Abend die zwei Halbstarken ein, denen der Ruf vorauseilte, etwas zu schnell zuzuschlagen. Der Angeklagte hatte mit ihnen nie Probleme gehabt &#8211; wie auch bei diesem kurzen, knapp 4km langen aber äußerst unkommunikativen Beisammensein?<span id="more-513"></span></p>
<p>Nur diesmal saßen die beiden unmittelbar hinter dem Angeklagten. Noch während er die anderen zusteigenden Fahrgäste abfertigte, bekam er Teile des Gesprächs mit.</p>
<p>&#8220;Das ist doch gegenüber von der Bushalte, oder?&#8221; sagte der Erste. &#8220;Ja, klar. Kennst du doch. Ham wir doch schon alles besprochen. Du lenkst die ab und ich schnapp mir das Zeug. Die bemerkt eh nichts. Wär&#8217; jedenfalls besser für sie.&#8221; antwortete der Zweite. Danach unterhielt man sich offenbar über neue Handys, die man sich kaufen wolle, &#8220;wenn das Ding durch ist.&#8221;</p>
<p>Dem Angeklagten war irgendwie klar, dass nur der Supermarkt an der nächsten Haltestelle gemeint sein konnte &#8211; etwas anderes gab es dort nicht. Aber es war ja nicht sein Ding. Er war ja nur Busfahrer und was die Leute dort machen, wo er sie hinbringt, das geht ihn nichts an.</p>
<p>Am gleichen Abend wurde eine Verkäuferin in eben jenem Supermarkt brutal zusammengeschlagen, um einen Kassenbetrag von knapp 200€ zu erbeuten. Die Täter wurden noch im gleichen Ort von der Polizei festgenommen. Letzte Zweifel an der Tatbegehung wurden durch die sichere Überzeugung aller ausgeräumt, dass es nur die beiden gewesen sein könnten. Und so ließen sich die beiden von ihren <del>Urteilsbegleitern</del> Verteidigern beraten vollumfänglich ein. Einer von beiden aber musste unbedingt noch hinterherschieben, dass &#8220;der Olle&#8221; &#8211; gemeint war der Angeklagte &#8211; ihnen doch schon im Bus zugehört habe. Der hätte doch gewusst, was sie vorhatten und sie dennoch dorthin gefahren.</p>
<p>Und so steht nun der Angeklagte alleine vor dem Schöffengericht, weil er Beihilfe zu einem schweren Raub geleistet haben soll. Die beiden Halbstarken werden hingegen vor dem Jugendschöffengericht angeklagt. Da sie bislang keine Vorerkenntnisse haben, können sie sich bei einem &#8211; in SH oft anzutreffenden &#8211; milden Urteil auf nette erzieherische Maßnahmen einstellen. Dem Angeklagten hingegen drohen gem. §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/250.html" target="_blank" title="&sect; 250 StGB: Schwerer Raub">250</a> Abs. 2, 27, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/49.html" target="_blank" title="&sect; 49 StGB: Besondere gesetzliche Milderungsgr&uuml;nde">49</a> Abs. 1 Nr. 3 StGB mindestens 2 Jahre Haft.</p>
<p>Nicht zu glauben? So oder so ähnlich heute in Kiel geschehen!</p>
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		<title>Berufungsstreitwert</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 11:37:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsfehler]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand&#8221; lautet eine alte, lt. Wikipedia römische Juristenweisheit. Wenigstens dann, wenn man Gesetze hat, in denen klare Regeln definiert sind, sollte dieser Spruch nach meinem Dafürhalten nicht gelten. Nun sind die meisten Gesetze eben nicht so klar, wie man es gerne möchte. Aber es gibt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand&#8221; lautet eine alte, lt. Wikipedia <a title="Wikipedia" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gericht#Zitate">römische </a>Juristenweisheit. Wenigstens dann, wenn man Gesetze hat, in denen klare Regeln definiert sind, sollte dieser Spruch nach meinem Dafürhalten nicht gelten. Nun sind die meisten Gesetze eben nicht so klar, wie man es gerne möchte. Aber es gibt doch welche, die hierzu alles hergeben. Dazu gehört die Regelung über die Zulässigkeit der Berufung in § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/511.html" target="_blank" title="&sect; 511 ZPO: Statthaftigkeit der Berufung">511</a> Abs. 2 ZPO.</p>
<p>Danach gibt es zunächst zwei Möglichkeiten für eine zulässige Berufung. Da wäre zum einen die über 600 € liegende Beschwer (=eigene aus dem Urteil folgende Belastung; z.B. Niederlage über dieser Höhe), bei der die Berufung automatisch zulässig ist. Liegt die Beschwer darunter &#8211; z.B. in den wenigen tatsächlichen eingeklagten Abofallen-Fällen -, so lässt das Ausgangsgericht (Amtsgericht) die Berufung zu, wenn der Sache grundsätzliche Bedeutung zukommt. Klar?</p>
<p>Mehr als 600 € verloren? Berufung immer zulässig. Weniger verloren? Hoffen und bibbern, dass der Sache grundsätzliche Bedeutung zukommt. Das scheint ein Amtsrichter nicht ganz verstanden zu haben. Will er doch bei einem Streitwert von deutlich über 600 € die Berufung gerade deswegen nicht zulassen.</p>
<blockquote><p><strong>II.) 3.)Keine Zulassung der Berufung</strong></p>
<p>Die Berufung wird nicht zugelassen. Nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/511.html" target="_blank" title="&sect; 511 ZPO: Statthaftigkeit der Berufung">511</a> Abs. 4 S. 1 ZPO hat das erstinstanzliche Gericht die Berufung zuzulassen, wenn eine Partei mit nicht mehr als EUR 600,- aus diesem Urteil beschwert (Nr. 2) und wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im weiteren Sinne hat.</p>
<p>So liegt es hier aber nicht. Denn die Parteien sind aus diesem Urteil zu mehr als EUR 600,- beschwert.</p>
<p>Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung ist keine Entscheidung darüber, ob eine Berufung zulässig sein kann. Über die Zulässigkeit einer Berufung (Wertberufung, Anschlussberufung; vgl. § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/511.html" target="_blank" title="&sect; 511 ZPO: Statthaftigkeit der Berufung">511</a> Abs. 2 ZPO) entscheidet allein das Berufungsgericht.</p></blockquote>
<p>In dem hier vorliegenden Fall verbietet sich eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung schon deshalb, weil die Berufung auch ohne diese Entscheidung zulässig ist. Hätte der Richter auch in dem angehängten Vordruck nachlesen können. Hat er aber wohl nicht.</p>
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		<title>Parlamentsreform?</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 06:37:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Landtag]]></category>
		<category><![CDATA[Reform]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Landesblog diskutiert das Papier &#8220;Parlamentarismus im Wandel&#8221; des Landtages und fragt vorab, warum der Begriff der Parlamentsreform offenbar kaum genutzt wird. Das mag vielleicht daran liegen, dass auch die durchaus lobenswerten Ansätze in dem Papier auch bei vollständiger Umsetzung kaum als Reform zu bezeichnen sind. Eine Reform setzt eine grundlegende Änderung voraus, die hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Landesblog.de" href="http://landesblog.de/2012/01/junge-landtagsabgeordnete-formulieren-parlamentarismus-im-wandel/">Landesblog</a> diskutiert das Papier &#8220;<a title="Landtag SH: Parlamentarismus im Wandel" href="http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/data/parlamentarismus-im-wandel.pdf">Parlamentarismus im Wandel</a>&#8221; des Landtages und fragt vorab, warum der Begriff der Parlamentsreform offenbar kaum genutzt wird. Das mag vielleicht daran liegen, dass auch die durchaus lobenswerten Ansätze in dem Papier auch bei vollständiger Umsetzung kaum als Reform zu bezeichnen sind. Eine Reform setzt eine grundlegende Änderung voraus, die hier fehlt. Es sind einzelne, teilweise sicherlich sinnvolle Überlegungen entstanden, die aber weder einen systemische noch einen praktischen Wandel in der Parlamentsarbeit mit sich bringen werden. Der große Wurf ist jedenfalls nicht gelungen.</p>
<p><span id="more-522"></span></p>
<p>Einerseits verlangen die Ersteller, dass das &#8220;Parlament als Ort des demokratischen Diskurses [..] vorbildhaft für die öffentliche Debattenkultur sein&#8221; muss. Andererseits wolllen sie zugleich mit Punkt 1 des Papiers Diskussionen aus dem Landtag in die Ausschüsse verbannen. Aus dem Papier geht nicht hervor, an welche Diskussionen und Anträge die Ersteller gedacht haben &#8211; vielleicht auch ein Grund, warum mit diesem Papier eine Reform nicht denkbar ist. Der Landesblog jedenfalls sieht hier endlich (?) die Möglichkeit, nicht Schleswig-Holstein spezifische Themen aus dem Landtag herauszuhalten, wozu er Diskussionen über das Personenbeförderungsgesetz und das Abfallgesetz als Bundesgesetze zählt.</p>
<p>Der Ansatz klingt zwar schon nach Reform. Aber in die falsche Richtung. Mein Landtag soll mich vertreten. Nicht nur hier in SH, sondern auch im Bundesrat. Auch auf der politischen Ebene gegenüber dem Bund. Den Diskurs hierzu aus dem Landtag zu entfernen, bedeutet ihm eine seiner originären Aufgaben zu entziehen. Wer den Landtag auf reine Landesmaterie i.S.d. Gesetzgebungskompetenz reduziert, verkennt dass die Aufgaben deutlich weiter reichen. Gesetzgebungskompetenz auf Aufgaben sind eben nicht kongruent.</p>
<p>Zugleich sollen Reden von nun an schlicht in Papierform einbringen zu können, klingt merkwürdig und eigentlich widersinnig. Im Papier wird dies auf solche TOPs beschränkt werden, für die keine Aussprache vorgesehen ist. Das klingt schon besser. Dennoch muss bei einer solchen Möglichkeit immer beachtet werden, dass es von nun an einfacher fällt, TOPs ohne Aussprache anzusetzen. Die Fraktionen können die Reden immerhin dennoch einbringen.</p>
<p>Mit Punkt 6 sollen Bürgeranhörungen zunächst als Testprojekt eingeführt werden. Das finde ich nett. Die Begründung finde ich schwach. Das erhöhe die &#8220;Bürgernähe&#8221;. Nun bürgernah sollte ein Landtag ohnehin sein. Er sollte aber vor allem auch auf seine Bürger hören. Er sollte &#8211; wie z.B. bereits teilweise über das Petitionssystem &#8211; gezwungen sein, sich mit den Anliegen der Bürger zu beschäftigen. Die Anhörung von Bürgern kann nur ein Schritt in diese Richtung sein und nicht eine &#8220;Wohlfühlaktion für den Bürger&#8221;.</p>
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		<title>Transparenz und Datenschutz</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 12:03:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Transparenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich habe ich schon innerlich gezuckt, als ich diesen Artikel angefangen hatte zu lesen. Der Autor wendet sich u.a. gegen das Verständnis, dass Transparenz Vertrauen schaffe. Der Ansatz klingt logisch und richtig; Vertrauen ist nur erforderlich, wenn ich nicht schon weiß. Nur die daraus gezogene Schlussfolgerung ist falsch. Denn die vom Autoren hergestellte Identität von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich habe ich schon innerlich gezuckt, als ich <a title="Zeit.de: Transparent ist nur das Tote" href="http://www.zeit.de/2012/03/Transparenzgesellschaft" target="_blank">diesen</a> Artikel angefangen hatte zu lesen. Der Autor wendet sich u.a. gegen das Verständnis, dass Transparenz Vertrauen schaffe. Der Ansatz klingt logisch und richtig; Vertrauen ist nur erforderlich, wenn ich nicht schon weiß. Nur die daraus gezogene Schlussfolgerung ist falsch. Denn die vom Autoren hergestellte Identität von Wissen und Rezeption unterstellt eine totale Rezeption des Betrachters. Transparenz aber überhaupt mit Rezeption, geschweige denn totaler Rezeption gleich zu setzen, ist falsch. Transparenz will aber keine totale Rezeption eines jeden Betrachters, sondern sie will Rezeptionsmöglichkeit.</p>
<p>Ist dem Betrachter aber bewusst, dass er die von einem Dritten getätigten Behauptungen selbst überprüfen könnte, so ist es dem Betrachter zugleich einfacher möglich, auf die Behauptungen zu vertrauen. Fragen muss man sich natürlich dennoch, wo man Transparenz fordert und wo nicht. Dies kann nur beantwortet werden, indem man sich die einzelne Forderung anschaut &#8211; hier vermischt der Autor leider Post-Privacy-Argumentationen und andere Formen der Demokratie.</p>
<p>Innovativ ist der Artikel leider kaum. Er wirft auch keine neuen Überlegungen auf, sondern vermischt Dinge, die keinen inneren Zusammenhang aufweisen und verkürzt seine Argumentation, um die richtige Kritik schreiben zu können.</p>
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		<title>Die Pause und die betriebliche Übung</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 06:45:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[42]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung bindet sich ein Arbeitgeber bei der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer nach einer gewissen Anzahl an Wiederholungen selbst. In der Folge kommt er &#8211; so er nicht vorher die Freiwilligkeit oder einen Widerrufsvorbehalt erklärt hat (beides zusammen ist auch nicht so gut: BAG, Urteil v. 08.12.2010 &#8211; 10 AZR 671/09) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung bindet sich ein Arbeitgeber bei der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer nach einer gewissen Anzahl an Wiederholungen selbst. In der Folge kommt er &#8211; so er nicht vorher die Freiwilligkeit oder einen Widerrufsvorbehalt erklärt hat (beides zusammen ist auch nicht so gut: BAG, Urteil v. 08.12.2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10 AZR 671/09" target="_blank" title="BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09">10 AZR 671/09</a>) &#8211; aus der Kiste eigentlich nicht mehr raus und muss die eigentlich nett gemeinte zusätzliche Leistung von nun an immer gewähren. Ob dies nun mit <a title="Douglas Adams hat abgeguckt" href="http://www.legalthoughts.de/2008/03/douglas-adams-hat-abgeguckt/">§ 242 BGB</a> oder einem konkludent geschlossenen Vertrag begründet wird (so das BAG), kann hier dahinstehen.</p>
<p>Diese Grundsätze finden in der Praxis auf eine Vielzahl von Fällen Anwendung. Auch mit bezahlten Pausen hat sich das BAG bereits beschäftigen dürfen (z.B. <em>BAG, Urteil vom 19. 6. 2001 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 AZR 598/00" target="_blank" title="BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00">1 AZR 598/00</a></em>). So ganz fern liegt die Überlegung ja auch nicht.</p>
<p><span id="more-510"></span>Man nehme einmal an, ein Arbeitgeber verwendet &#8211; u.a. auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung &#8211; ein Zeiterfassungssystem, welches die nach dem <a title="Arbeitszeitgesetz" href="http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html">Arbeitszeitgesetz</a> zwingenden Pausen automatisch aus der Arbeitszeit herausrechnet. Die Mitarbeiter müssen sich also nicht für jede Pause extra abmelden. Nun macht aber eben dieser Arbeitgeber &#8211; oder einer seiner leitenden Angestellten &#8211; mit den Angestellten über Jahre hinweg Mittags Pausen mit einer Länge von 60-90 Minuten. Kein Aufruf zum Ausloggen oder verkürzen der Pausen.</p>
<p>Nun kommt &#8211; mal wieder &#8211; ein netter externer Controller in dieses Unternehmen und meint, dass das ja nun gar nicht ginge. Arbeitnehmer könnten doch nicht längere Pausen machen und das auch noch bezahlt. Das Zeiterfassungssystem zieht also von nun an die Pausenzeiten nicht mehr automatisch ab, sondern die Mitarbeiter müssen sich selbst ausloggen.</p>
<p>Aus Sicht des Mitarbeiters ist das furchtbar unfair. Hat er zuvor quasi 45 &#8211; 60min vom Arbeitgeber bezahlte Ruhezeit, muss er nun wirklich hart arbeiten. Bezahlte Ruhezeiten sind ohne weiteres vertraglich vereinbar und sollen im Arbeitsleben auch tatsächlich mal anzutreffen sein. Wenn diese aber vertraglich vereinbar sind, dann können sie auch &#8211; jedenfalls auf Grundlage des vom BAG verwendeten Vertragsmodells &#8211; im Wege der betrieblichen Übung zum Inhalt des Arbeitsvertrages werden. Jetzt muss sich nur noch der Arbeitnehmer finden, der gegen diese furchtbare Ungerechtigkeit klagt&#8230; oder das tut, was er eigentlich bei Vertragsschluss auch zugesagt hatte: Fürs Geld arbeiten <img src='http://www.legalthoughts.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Zwei verschiedene Welten</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 19:10:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Angeklagte lässt sich im Verfahren zunächst dahingehend ein, dass er mit der vorgeworfenen Tat nichts zu tun habe. Beteiligt sei nur sein Bruder gewesen, aber habe damit wirklich nichts zu tun. Hierzu erzählt er einiges. Nach einer kurzen Beweisaufnahme am folgenden Hauptverhandlungstag ist klar, dass diese Einlassung zumindest an der Grenze des dehnbaren Wahrheitsbegriffs [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Angeklagte lässt sich im Verfahren zunächst dahingehend ein, dass er mit der vorgeworfenen Tat nichts zu tun habe. Beteiligt sei nur sein Bruder gewesen, aber habe damit wirklich nichts zu tun. Hierzu erzählt er einiges. Nach einer kurzen Beweisaufnahme am folgenden Hauptverhandlungstag ist klar, dass diese Einlassung zumindest an der Grenze des dehnbaren Wahrheitsbegriffs liegt.</p>
<p>Es folgt, was folgen muss: Eine Rücksprache mit seinem Verteidiger. Aber keine weitere Einlassung. An dieser Stelle wußten alle Beteiligten &#8211; vom Angeklagten vielleicht abgesehen -, dass ihm das Gericht dies übel nahm. Aber es mussten ohnehin noch weitere Beweise erhoben werden, also Ende dieses Verhandlungstages.</p>
<p><span id="more-504"></span></p>
<p>Zwischenzeitlich geht ein Schriftsatz der Verteidiger ein. Diese erklären nun, dass der ganze Vorwurf vielleicht doch irgendwie zutreffen könne, wenn man sehr kleinlich sei. Aber das sei nur ein Versehen, außerdem sei der Angeklagte auch von der Tat zurückgetreten. Auch hierzu wird umfangreich mit Tatsachen vorgetragen.</p>
<p>Bereits nach der ersten Beweisaufnahme am nächsten Hauptverhandlungstag ist wieder klar, dass die vorgetragenen Tatsachen wieder so etwas stark an der Grenze der Wahrheit liegen. Die Rechtsauffassung der Verteidigung wird von Laien wie Juristen als abenteuerlich eingestuft. Und mit dem nächsten Zeugen wird klar, dass im Anschluss an die angeklagte Tat möglicherweise eine weitere gleichartige gefolgt ist. Die Ermittlungen werden selbstverständlich aufgenommen. Die Stellungnahme der Verteidigung kann man irgendwo zwischen Bestreiten und inhaltsleeren Statements einstufen.</p>
<p>Dann lässt sich der Angeklagte am letzten Tag doch noch einmal ein. Nicht so richtig zur Sache. Eher zu seinem Fehler. Der habe darin bestanden, dass er zu lange geschwiegen und die Tat zu verdecken versucht habe. In dem folgenden Verfahren lasse er nun seine Verteidigung die Stellungnahmen entwerfen &#8211; vielleicht werde er diese aber selbst ablesen.</p>
<p>Alleine aufgrund der nachgebesserten Einlassungen jeweils nach dem Beweis des Gegenteils (sic!) schenkt das Gericht seinen Einlassungen nur sehr eingeschränkt Glauben.  Strafschärfend wird berücksichtigt, dass er eben nicht die Tat, sondern die Entdeckung bereut. Auch die Verdeckungsversuche werden ihm selbstverständlich strafschärfend angerechnet. Die Ankündigung, bei dem nächsten Verfahren von der Verteidigung vorgefertigte Erklärungen verlesen zu wollen, wird ihm dort sicherlich auch nicht gerade gedankt.</p>
<p>Und was wäre, wenn der Angeklagte in der Realität Präsident eines Staates und die Anklage die Öffentlichkeit vertreten durch die Presse wäre? Nun, dann würde man sich mit der Erklärung wohl zufrieden geben. An die Glaubwürdigkeit und Wahrheitstreue eines Präsidenten werden offenbar keine all zu hohen Anforderungen gestellt. Irgendwie wird dann doch mit zwei verschiedenen Maßen gemessen.</p>
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		<title>Wen man fragt</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 08:02:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn das Gericht eine Frage an einen Zeugen stellt, dann erwartet es auch, dass dieser Zeuge antwortet. Ob richtig, ob falsch, darum geht es zunächst nicht. Es geht nur darum, dass er und nicht ein Dritter auf die Frage antwortet. Auch der Zeugenbeistand antwortet nicht für den Zeugen, sondern wahrt nur dessen Rechte im Verfahren. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das Gericht eine Frage an einen Zeugen stellt, dann erwartet es auch, dass dieser Zeuge antwortet. Ob richtig, ob falsch, darum geht es zunächst nicht. Es geht nur darum, dass er und nicht ein Dritter auf die Frage antwortet. Auch der Zeugenbeistand antwortet nicht für den Zeugen, sondern wahrt nur dessen Rechte im Verfahren.</p>
<p>Auch in mündlichen Prüfungen oder zum Beispiel Vorstellungsgesprächen wäre es undenkbar, dass die Frage von einem Dritten, vielleicht gar einem Profi beantwortet wird. Nun gibt es Fragen, die muss man nicht beantworten und darf dann im Vorstellungsgespräch vielleicht auch lügen. Hierzu gehören, natürlich in anderem Kontext, auch solche Fragen, bei deren Beantwortung man sich der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde, § <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html" target="_blank" title="&sect; 55 StPO">55</a> StPO.</p>
<p>Unser (noch?) Bundespräsident hat mittlerweile und wohl mit nachvollziehbaren Gründen eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, um sich gegen die in sämtlichen Blättern des sog. Qualitätsjournalismus und der richtigen Presse verbreiteten Gerüchte und Vorwürfe zu wehren. Dagegen ist nichts einzuwenden. Deutlich weniger schön finde ich es, wenn diese Kanzlei öffentlich erklärt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir haben ein Verfahren entwickelt, mit dem Christian Wulff die Fragen kennenlernt, und die Antworten, die werden dann abgestimmt und durch uns gegeben.&#8221;</p></blockquote>
<p>Drängt es sich da nicht auf, dass die Antworten eigentlich von der Kanzlei stammen und nicht vom Gefragten? Macht es unter diesem Gesichtspunkt noch Sinn, dem Bundespräsidenten Fragen zu stellen? Und nicht zuletzt: Was macht es für einen Eindruck, dass der deutsche Bundespräsident offenbar Hilfe im öffentlichen Auftreten benötigt?</p>
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		<title>2 Jahre Pause</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 10:01:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[sind dann doch genug. Ich bin mit diesem Beitrag wieder da. Zwischenzeitlich hatte ich das Glück, das erste Examen zu bestehen und ins Referendariat eintreten zu dürfen Letzeres begann bei der Staatsanwaltschaft und ich muss im Ergebnis sagen, dass sich meine Meinung über Behörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft Kiel, nicht gerade gebessert hat. Die Einführungs-AG offenbarte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>sind dann doch genug. Ich bin mit diesem Beitrag wieder da. Zwischenzeitlich hatte ich das Glück, das erste Examen zu bestehen und ins Referendariat eintreten zu dürfen <img src='http://www.legalthoughts.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' />  Letzeres begann bei der Staatsanwaltschaft und ich muss im Ergebnis sagen, dass sich meine Meinung über Behörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft Kiel, nicht gerade gebessert hat.</p>
<p>Die Einführungs-AG offenbarte dann schon einmal, was viele Leute während des Studiums leider nicht wahrhaben und die Gerichte nicht sehen wollen. Grundrechtsschutz durch Verfahrensrecht ist Murks. Nicht weil die Vorschriften alle Murks sind, das stimmt in der Allgemeinheit nicht. Auch noch nicht, weil die Rechtsprechung des BGH viele Vorschriften so lange verdreht, bis Wortlaut und angeblicher Inhalt nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen sind. Auch dabei bleiben rudimentäre Schutzfunktionen übrig.</p>
<p>Nein, weil die Staatsanwaltschaft gezielt auf der Grundlage der aufgeweichten Verfahrensrechte arbeitet; so ziemlich jeder Verfahrensfehler ließe sich nach Auffassung des AG-Leiters &#8220;gesundbeten&#8221;. Ja, sicher. Das stellen &#8211; leider, muss man sagen &#8211; alle Strafverteidiger in ihrer alltäglichen Arbeit fest. Behörden und Gerichte seien schließlich grundrechtsgebunden und würden grundsätzlich nicht gezielt das Recht brechen. Doch verlässt eine Behörde, die schon von der Folgenlosigkeit von Verfahrensfehlern ausgeht, damit nicht auch den Boden, die Grundlage, auf welcher die BGH seine Rechtsprechung aufgebaut hat? Und vertieft sie dies nicht noch dadurch, dass sie ihren Nachwuchskräften statt Achtung der Verfahrensrechte die Folgenlosigkeit der Verstöße als Dogma vorhält?</p>
<p><span id="more-491"></span></p>
<p>Der gleiche AG-Leiter wollte uns dann erklären, dass die körperliche Unversehrtheit nicht grundgesetzlich geschützt sei. Gut, im Recht kann man vieles vertreten. <strong>Das aber nicht</strong>. Es benötigte so ungefähr eine halbe Stunde und ein mehrfaches Vorlesen von Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/2.html" target="_blank" title="Art. 2 GG">2</a> Abs. 2 GG, bis er den Fehler in seiner Behauptung erkannte. Zumindest fast. Denn da sei ja die sehr weite Schranke in Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/2.html" target="_blank" title="Art. 2 GG">2</a> Abs. 2 S. 3 GG &#8211; deshalb gebe es ja &#8220;faktisch&#8221; keinen Grundrechtsschutz.</p>
<p>Gut, das ist zwar immer noch inhaltlich falsch, aber wenigstens steckt ein Argument dahinter. Das machts dann&#8230; öhm, sicherlich irgendwo zitierfähig. Ebenso wie die letztens in der NJW stehende Behauptung, Straftäter hätten weder Ehre noch einen guten Ruf (2011, 3477, 3480).</p>
<p>Nicht müde darin, seine geistige Einstellung kundzutun, soll dieser AG-Leiter in einer der letzten AGs dann folgende Aussage getätigt haben:</p>
<p>&#8220;Referendare sind die Neger der Staatsanwaltschaft.&#8221;</p>
<p>Ich lasse das jetzt mal so stehen, ohne in tiefgründige Überlegungen zu einer möglichen Strafbarkeit zu verfallen. Nur frage ich mich &#8211; und die vielleicht Mitlesenden -, wer auf die hirnverbrannte Idee kommt, eine Person mit derartigen Ansichten zur Strafverfolgung zu ermächtigen und zur Ausbildung des Nachwuchses zu bestimmen&#8230;</p>
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		<title>Namentlich</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Oct 2009 13:34:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Fragen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 35 Abs. 1 StGB lautet: (1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/35.html" target="_blank" title="&sect; 35 StGB: Entschuldigender Notstand">35</a> Abs. 1 StGB lautet:</p>
<blockquote><p>(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, <strong>namentlich </strong>weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § <a name="1,1" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/49.html">49</a> Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.</p></blockquote>
<p>Wenn ich mir den Satz und die Verwendung von &#8220;namentlich&#8221; anschaue, dann ergibt sich für mich nur eine richtige Interpretation.</p>
<blockquote><p>Satz 1 soll nicht gelten, wenn des dem Täter nach den namentlich benannten Umständen, nämlich der Selbstverursachung oder aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses, zugemutet werden kann, die Gefahr hinzunehmen.</p></blockquote>
<p>Diese Lesart weicht nun aber von allem ab, was die absolut herrschende Meinung hier lesen will. Diese will gerade aus der Verwendung von &#8220;namentlich&#8221; herauslesen, dass es sich um Regelbeispiele oder Maßstabsangaben für die Zumutbarkeit handele.</p>
<p>&#8220;namentlich&#8221; meint aber nicht &#8220;insbesondere&#8221; oder &#8220;zum Beispiel&#8221;, sondern vielmehr &#8220;mit Namen benannt&#8221;. Dabei findet eben eine Konkretisierung auf das namentlich benannte statt und nicht ein Verweis auf Vergleichsgruppen. Der Name ist zumindest noch das maßgebliche Individualisierungsmerkmal eines jeden Menschen, vielfach auch von Tieren und Objekten. Er wird sogar in mehrfacher Weise vom Recht geschützt. Dies gerade weil er individualisierend und konkretisierende Wirkung hat.</p>
<p>Die Benennung von Regelbeispielen ist hingegegen eben nicht individualisierend, sondern lediglich vergleichend. Als Zivilrechtler könnte man das Regelbeispiel wohl am ehesten mit der Bestimmung von Gattungsmerkmalen vergleichen. Es werden vergleichbare Charakteristika aufgezeigt.</p>
<p>Aber wie zum Teufel kommt man auf die Idee aus der Verwendung von  &#8220;namentlich&#8221; das Vorliegen von Regelbeispielen zu postulieren? Wünschenswert mag das ja sein. Aus dem Wortlaut aber nicht begründbar.</p>
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		<title>Kanzler(kandidaten)duell</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 10:23:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeskanzler]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Duell]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern Abend lief auf mindestens drei Sendern eine Veranstaltung, die sich TV-Duell nannte. Es sollte ein Duell der Kanzlerkandidaten werden und wurde mehr ein Duett. Da wurde wieder und wieder betont, wie toll die große Koalition sei. Natürlich sei man an seine Grenzen gekommen und andere Koalitionen seien erfolgsversprechender. So richtig abnehmen konnte ich das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern Abend lief auf mindestens drei Sendern eine Veranstaltung, die sich TV-Duell nannte. Es sollte ein Duell der Kanzlerkandidaten werden und wurde mehr ein Duett. Da wurde wieder und wieder betont, wie toll die große Koalition sei. Natürlich sei man an seine Grenzen gekommen und andere Koalitionen seien erfolgsversprechender. So richtig abnehmen konnte ich das dem Duo nicht. Irgendwie sahen die beiden so aus, als wären sie lieber glücklich in die Arme des jeweils anderten Gefallen als sich um die nervenden Moderatoren zu künmmern.</p>
<p>Und die waren wohl auch eher die Gegner. Merkel zeigte von Anfang an, dass sie kein Interesse daran hatte, die Fragen der Moderatoren auch nur annähernd zu beantworten. Da wurden Nachfragen ignoriert und durchaus mal über völlig andere Themen diskutiert &#8211; ohne jemals die Ausgangsfrage zu beantworten. Mit Mühe und Not habe ich mir das ganze Duell angetan. Ein Ergebnis hatte es auf jeden Fall: Menschen wie die beiden will ich nicht (mehr) als Regierende sehen. Neben der puren Langeweile und Entscheidungsunfreudigkeit war es der blanke Opportunismus, der einem hier entgegenschlug.</p>
<p>A propos Opportunismus: Hier hat Steinmeier absolut geglänzt. Auf die Frage, ob er bzgl. der Ulla-Schmidt-Dienstwagenaffaire anders entschieden hätte, wenn es nicht so in den Medien hochgekocht wäre, wollte er doch tatsächlich sein Hin-und-her damit rechtfertigen, dass er sich ja kaum hinstellen und zu seiner Mitarbeiterin halten könne. Sein Lehrmeister Schröder &#8211; so wenig ich ihn mag &#8211; hatte das noch anders gehalten, wenn er von etwas überzeugt war. Nur Steinmeier hat offenbar keine Überzeugungen.</p>
<p>Ginge es um den Wettkampf der Opportunisten, dann hätte klar Steinmeier gewonnen. Leider ging es um das zweithöchste Amt im Lande. Und verloren hat: Die deutsche Wählerschaft.</p>
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