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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

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Tag-Archiv für » Akteneinsicht «

LG München I: Keine Akteneinsicht

Dienstag, 29. April 2008 15:32

Nach dem LG Saarbrücken hat nun auch das LG München I der Medienindustrie – in diesem Fall der Pornoindustrie – die Einsicht in Ermittlungsakten verweigert. Das Gericht folgt dem LG Saarbrücken weitgehend, gibt jedoch noch deutlicher zu erkennen, dass es die zivilrechtlichen Auskunftsansprüche für sehr fragwÃüdig hält.

Anders als die Antragstellerin meint, ist der Inhaber einer Internetanschlusses trotz im Internet häufig vorkommender Urheberechtsverletzungen ohne das Vorliegen weiterer Anhaltpunkte nicht verpflichtet, Familienangehörige bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.12.07 – Az.: 11 W 58/07 mwN.).

Das Urteil im Volltext: Klick mich

Thema: Juristisches | Kommentare (0) | Autor: Malte S.

Auskunftsersuchen abgelehnt

Mittwoch, 2. April 2008 16:53

Nur kurz ein Hinweis auf ein Urteil des LG Saarbrücken, welches das Akteneinsichtsrecht des Rechteinhabers abgelehnt hat. Der Ansicht des LG besteht ein berechtigtes Interesse des Anschlussinhabers, welches die Herausgabe der Daten gem. § 406 e Abs. 2 Satz 1 StPO unzulässig macht. So bestehe nur bei Ermittlung der IP kein hinreichender Tatverdacht gegenüber dem Anschlussinhaber, da es durchaus möglich ist, dass auch andere Personen den Anschluss nutzen.

Neben dem Urteil des LG Hamburg ist das ein weiterer schöner Schritt – leider wird er wohl mit dem geplanten (privatrechtlichen) Auskunftsanspruch hinfällig.

Thema: Juristisches | Kommentare (1) | Autor: Malte S.