LG München I: Keine Akteneinsicht
Dienstag, 29. April 2008 15:32
Nach dem LG Saarbrücken hat nun auch das LG München I der Medienindustrie – in diesem Fall der Pornoindustrie – die Einsicht in Ermittlungsakten verweigert. Das Gericht folgt dem LG Saarbrücken weitgehend, gibt jedoch noch deutlicher zu erkennen, dass es die zivilrechtlichen Auskunftsansprüche für sehr fragwÃüdig hält.
Anders als die Antragstellerin meint, ist der Inhaber einer Internetanschlusses trotz im Internet häufig vorkommender Urheberechtsverletzungen ohne das Vorliegen weiterer Anhaltpunkte nicht verpflichtet, Familienangehörige bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.12.07 – Az.: 11 W 58/07 mwN.).
Das Urteil im Volltext: Klick mich
Thema: Juristisches | Kommentare (0) | Autor: Malte S.
