Unterbliebene Anhörung im Verwaltungsverfahren
Mittwoch, 7. Januar 2009 16:19
Ein Klassiker in verwaltungsrechtlichen Sachverhalten ist eine nicht vorgenommene Anhörung des / der Beteiligten. Die Anhörung nach § 28 I VwVfG gehört zu den speziellen Verfahrensrechten der Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens. Dennoch kann der ergangene Verwaltungsakt auch bei einer unterlassenen Anhörung wirksam bleiben. [...]
Thema: Juristisches, Pseudowissenschaftliches | Kommentare (1) | Autor: Malte S.
