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	<title>legalthoughts &#187; Checks &amp; Balances</title>
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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Geeignetheit und Netzsperren</title>
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		<pubDate>Mon, 25 May 2009 13:09:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<description><![CDATA[Aufregung und Diskussion um die Netzsperren sind mittlerweile schon wieder ein wenig zurück gegangen. Die ePetition gegen das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung verzeichnet mittlerweile knapp 95.000 Teilnehmer, die Urheberrechtsindustrie plärrt schon nach einem Einsatz in ihrem Interesse und einige Gutmenschen der SPD wollen wohl auch schon die noch vor kurzer Zeit völlig sanktionsfreie Jugendpornographie sperren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufregung und Diskussion um die Netzsperren sind mittlerweile schon wieder ein wenig zurück gegangen. Die <a title="Petitionssystem des Bundestages" href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860" target="_blank">ePetition</a> gegen das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung verzeichnet mittlerweile knapp 95.000 Teilnehmer, die Urheberrechtsindustrie plärrt schon nach einem Einsatz in <a title="Golem.de" href="http://www.gulli.com/news/deutsche-netzsperren-2009-04-27/" target="_blank">ihrem Interesse</a> und einige Gutmenschen der SPD wollen wohl auch schon die noch vor kurzer Zeit völlig sanktionsfreie <a title="Taz.de" href="http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/internetsperren-auch-fuer-jugendpornos/" target="_blank">Jugendpornographie sperren</a> lassen. An Kritikern mangelt es dem Vorhaben der Bundesregierung sicherlich nicht, wenngleich sie weitere Gutmenschengruppierungen um sich gesammelt hat, die sogar völlig unrepräsentative aber dafür gut klingende Studien in Auftrag geben.</p>
<p><a title="datenschutzbeauftragter-online.de" href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/geeignetheit-braucht-es-nicht-mehr/" target="_self">Immer</a> <a title="datenschutzbeauftragter-online.de" href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/netzsperren-nur-ein-erster-schritt/" target="_blank">mal</a> <a title="niemeyer-legal.com" href="http://www.niemeyer-legal.com/2009/05/internetsperren-ungeeignet-und-gefahrlich/" target="_blank">wieder </a>liest man &#8211; meiner Ansicht nach leider &#8211; von den Kritikern, dass die Sperren schon nicht geeignet seien und aus diesem Grund einer verfassungsrechtlichen Kontrolle nicht standhalten könnten. Im juristischen Gebrauch bedeutet Geeignetheit einer Maßnahme jedoch lediglich, dass diese das angestrebte (legitime) Ziel zumindest fördern muss.<span id="more-427"></span></p>
<p>Ohne das <em>legitime</em> Ziel bestimmt zu haben, kann über die Geeignetheit daher auch keine Aussage getroffen werden. Auch wenn gerade die Befürworter der Sperren gerne die sog. &#8220;Zufallsbesucher&#8221; als &#8220;Argument&#8221; für die Netzsperren anführen, dürfte sich das Ziel der Maßnahme nicht darin erschöpfen, diese Gruppe von dem Zugriff abzuhalten. Vielmehr wird als Ziel der Netzsperre wohl die allgemeine Verhinderung und Verfolgung von Straftaten nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html" target="_blank" title="&sect; 184b StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften">184b</a> StGB mittels elektronischer Medien angesehen werden müssen.</p>
<p>Der Einwand, dass diese Netzsperren in der Form der DNS-Sperre / -Umleitung leicht umgangen werden können, trägt meines Erachtens nach schon aus zwei Gründen nicht, um die Geeignetheit abzustreiten. Vollkommen unnütz dürfte sie zwar wirklich gegenüber denjenigen sein, die mit dem Ziel des Auffindens von Kinderpornographie die Domain aufrufen. Diese dürften idR nicht vor dem vergleichsweise geringen Aufwand zurückschrecken, den das Umgehen der Sperre erfordert.</p>
<p>Hingegen bleibt man am Argument der sog. &#8220;Zufallsbesucher&#8221; hängen. Schon deren Existenz wird ja weitgehend bestritten, was ich zwar in der Absolutheit nicht, grundsätzlich aber auch tue. In knapp 16 Jahren Internetnutzung ist mir meiner Erinnerung nach kein einziges kinderpornographisches Bild oder Video untergekommen. Obwohl ich durchaus glaube, dass man theoretisch auch zufällig über einzelne Bilder und Videos stolpern kann, was dann aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit problematisch wäre. Selbst wenn es diese &#8220;Zufallsbesucher&#8221; nicht gibt, steht dem Gesetzgeber aber (in diesem Fall: leider) ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu. Er ist nicht gezwungen, empirische Beweise für seine Einschätzung vorzulegen. Ich wage zu behaupten, dass sich die These über die &#8220;Zufallsbesucher&#8221; noch im Rahmen dieses Beurteilungsspielraums bewegt. Von dieser Einschätzung ausgehend wird aber die Verbreitung von kinderpornographischem Material zumindest eingeschränkt, was im Prüfungspunkt der Geeignetheit ausreichend ist.</p>
<p>Weiterhin bietet der aktuelle Entwurf meines Erachtens nach eine weitere Möglichkeit. So soll auch die Sperre von bloß vermittelnden bzw. weiterleitenden Seiten möglich sein. Als technischer Laie sehe ich auch offene DNS-Server als weiterleitende Stelle an, sollte das völlig unvertretbar sein, würde ich mich über eine kurze Erklärung freuen. Können aber die freien DNS-Server gesperrt werden, dann kann die DNS-Sperre zumindest nicht mehr so einfach umgangen werden; man benötigt dann idR die IP des Angebots. Die gebotene, restriktive Auslegung der Norm läßt eine solche Anwendung meiner Ansicht nach zwar nicht zu, aber der Gesetzgeber und die Exekutive haben ja in den letzten Jahren oft genug bewiesen, dass sie weite Auslegungen und unbestimmte Normen bevorzugt. Und völlig von der Hand zu weisen ist diese Auslegung meines Erachtens leider nicht.</p>
<p>Es stehen allerdings bedeutend mildere und zugleich effektivere Maßnahmen zur Verfügung, um das gleiche Ziel zu erreichen. Auch die Verhältnismäßigkeit dürfte sich als Stolperstein erweisen, obwohl ich bei beidem auch recht problemlos Argumente für die Verfassungsmäßigkeit finde. Das Gesetz selbst ist meines Erachtens nach weit weniger problematisch als die Entwicklung die es einläutet.</p>
<p>Leider setzen sich die verfassungsrechtliche Wissenschaft und das Bundesverfassungsgericht weitgehend nur mit jeweils einzelnen Maßnahmen auseinander, ohne dabei die Gesamtheit der Eingriffsbefugnisse einzubeziehen. Aufgrund dessen kann der Gesetzgeber immer weiter ausbauen und wird nie wirklich aufgehalten, nur verlangsamt. Um es in anderen Worten auszudrücken: Wenn sich die Entwicklung nicht fortsetzen soll, dann darf sich das Volk nicht zu sehr auf das Bundesverfassungsgericht verlassen, sondern sollte mehr von seinen verfassungsrechtlich verbürgten Rechten Gebrauch machen &#8211; in welcher Form auch immer.</p>
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		<title>Checks &amp; Balances II</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 13:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
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		<description><![CDATA[Herr Schäuble, der sich u.a. der Titel Bundesminister des Inneren und Dr. jur. rühmen darf, zeigt wieder einmal, warum wir in Deutschland stärkere Kontrollen von Adminstrative und Legislative benötigen. In einem Streitgespräch mit Winfried Hassemer in der heutigen FAZ erklärte er: Ich habe zum Beispiel Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Herr Schäuble, der sich u.a. der Titel Bundesminister des Inneren und Dr. jur. rühmen darf, zeigt wieder einmal, warum wir in Deutschland stärkere Kontrollen von Adminstrative und Legislative benötigen. In einem Streitgespräch mit Winfried Hassemer in der heutigen FAZ erklärte er:</p>
<blockquote><p>Ich habe zum Beispiel Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. [..] Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen &#8211; und für jene nicht.</p></blockquote>
<p><span id="more-350"></span>Recht hat er, der promovierte Jurist. Nur verstanden hat er es wohl nicht. Der Gesetzgeber entscheidet darüber, welche Instrumentarien staatlichen Handelns er zulassen will. Das ist eine seiner ureigensten Aufgeben. Aber dabei darf er dennoch nicht gegen unsere mehr als löchrige Verfassung verstoßen. Er hat damit &#8211; anders als es Herr Schäuble hier wohl darstellen will &#8211; eben keine Narrenfreiheit bei der Wahl seiner Mittel, sondern ist auf das Verfassungsmäßige beschränkt. Und genau die Einhaltung dieser Grenze wird von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts geprüft und in den letzten Jahren leider zwangsweise immer häufiger angemahnt. Es zeigt damit nur eines: die Grenzen der gesetzgeberischen Kompetenzen.</p>
<p>Wenn nun ein Verfassungsorgan bezweifelt, ob das Bundesverfassungsgericht dies überhaupt dürfe, so hat es offenbar nicht verstanden oder nicht verstehen wollen, dass eine Kontrolle jeder einzelnen Staatsgewalt durch andere staatliche Elemente erforderlich ist, um eine Demokratie zu wahren. Würde der Gesetzgeber aus quasi naturgesetzlichen Gründen niemals gegen Verfassungsrecht verstoßen können, so wäre eine verfassungsgerichtliche Kontrolle der gesetzgeberischen Entscheidung nicht erforderlich. Leider zeigt der Gesetzgeber sehr immer deutlicher, dass er nicht Willens ist, sich mit den verfassungsrechtlichen Schranken seiner Kompetenz zu beschäftigen.</p>
<p>Noch eines ist interessant an Herrn Schäubles Äußerung. Er ist zwar auch Abgeordneter des Deutschen Bundestages, primär jedoch Bundesminister des Inneren.  Ich halte schon immer die in Deutschland äußerst enge Verbindung von Administrative und Legislative für sehr bedenklich, weil der Gesetzgeber, das Parlament, so zu einem willfährigen Helfer administrativer Entscheidungen verkommen kann. Nimmt man zudem den starken und auch gesetzlich geschützten Fraktionszwang hinzu, so bestehen für Abgeordnete i.d.R. Entscheidungszwänge die gar nicht auf inhaltlichen Erwägungen beruhen, sondern auf einer Entscheidung anderer Personen. Will er Schäuble nun aber behaupten, das Verfassungsgericht habe unter Umständen keine Kompetenz zu einer Kontrolle der gesetzgeberischen Entscheidung, so stellt er damit auch die letzte noch mögliche Kontrolle der Verbindung von Administrative und Legislative in Frage.</p>
<p>Interessant ist auch seine Auffasung zum Grundrechtsschutz im Kernbereich der Grundrechte. Er stellt fest, dass das Bundesverfassungsgericht eine richterliche Kontrolle für Eingriffe verlangt, um einen Kernbereichsschutz zu gewährleisten, und hat damit sicherlich recht. Soweit eine Maßnahme den Kernbereich berüht, so werde sie auch nicht durchgeführt. Eine Maßnahme &#8211; ob legislativ oder exekutiv &#8211; hat jedoch per se den Kernbereich der Grundrechte zu wahren, Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">19</a> II GG. Das Grundgesetz schützt aber nicht nur den Kernbereich der Grundrechte, sondern auch außerhalb des Kernbereichs. Selbst wenn der Kernbereich nicht betroffen ist, so bedeutet dies bei Weitem noch nicht, dass die Maßnahme auch rechtmäßig ist; vielmehr muss sie sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. Und schon dieser beschränkt den Gesetzgeber in seiner Handlungsfreiheit, wenn er das auch gerne ignorieren würde.</p>
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		<title>Checks &amp; Balances</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Mar 2009 10:07:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es ist ja mittlerweile in der Bundespolitik Mode geworden, dass sich nach einem &#8211; zumindest teilweise &#8211; stattgebenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl die Bundesrepublik Deutschland wie auch die Kläger als Sieger sehen. Vor der Urteilsverkündung wird meist von den Vertretern des Bundes und der Länder großspurig die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes postuliert, um dann nach der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist ja mittlerweile in der Bundespolitik Mode geworden, dass sich nach einem &#8211; zumindest teilweise &#8211; stattgebenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl die Bundesrepublik Deutschland wie auch die Kläger als Sieger sehen. Vor der Urteilsverkündung wird meist von den Vertretern des Bundes und der Länder großspurig die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes postuliert, um dann nach der &#8211; teilweisen &#8211; Kassation des Gesetzes zu behaupten, man wäre dennoch der Sieger. Interessant sind aber auch nette kleine Statements, die einen Einblick in das Selbstverständnis unserer gewählten Vertreter gewähren.<span id="more-305"></span></p>
<p>Nach dem <a title="BVerfG - Wahlcomputer" href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/cs20090303_2bvc000307.html" target="_blank">Urteil zu Wahlcomputern</a> gab es mal wieder so eine Chance. So <a title="Spiegel-Online - Wahlcomputer-Urteil" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611148,00.html" target="_blank">zeigt</a> der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses und Rechtsanwalt, Thomas Strobl (CDU), dass der Wahlprüfungsausschuss aus seiner Sicht wohl nur eine Formalie darstellt:</p>
<blockquote><p>Ich bin als Abgeordneter nicht dazu da, zu kontrollieren, ob die Exekutive ihre Arbeit richtig macht.</p></blockquote>
<p>Nun fragt man sich doch irgendwie, warum es überhaupt einen Wahlprüfungsausschuss geben muss, wenn dieser eben die Exekutive nicht kontrollieren mag. Es ist doch gerade auch Bestandteil unserer freiheitlich, demokratischen Ordnung, dass sich die 3 Gewalten gegenseitig kontrollieren. Und gerade wenn die Legislative ihre Kompetenz durch Verordnungsermächtigung abtritt, sollte sie doch darüber wachen, dass die Exekutive von dieser Ermächtigung auch im Rahmen der Gesetze und insbesondere der Verfassung Gebrauch macht. Aber das hat ja einen Abgeordneten im Grunde nicht zu interessieren &#8211; ist er doch nur seinen Gewissen und dem Fraktionszwang unterworfen.</p>
<p>Es ist schon erschreckend mit welcher Verblendetheit die Herren Abgeordneten ihre Arbeit &#8220;für das Volk&#8221; verrichten. Dieses Verhalten würde man wohl in jedem normalen Fall als zumindest grobe Fahrlässigkeit oder aber Schlechtleistung einstufen. Andererseits dürfen wir uns als Volk wohl nicht beschweren &#8211; schließlich haben wir die Abgeordneten trotz des Wissens um ihre sachliche Miminalkompetenz in ihr Amt gewählt.</p>
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