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	<title>legalthoughts &#187; Einbürgerungstest</title>
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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Einbürgerungstest II</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Jul 2008 12:47:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Einbürgerungstest]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ok, ich habe mir mal den offiziellen Katalog (pdf-Datei) angeschaut und bin ehrlich gesagt etwas sehr enttäuscht. Die Überlegung, dass neue Staatsbürger auch Kenntnisse über die Deutsche Geschichte haben sollten, ist ja grundlegend richtig. Aber die Verfasser des Textes sehen den Anfang der Deutschen Geschichte wohl 1933 &#8211; und gerade davor liegen doch Epochen in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ok, ich habe mir mal den <a href="http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Staatsangehoerigkeit/DatenundFakten/Einburgerungstest__allgemein,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Einburgerungstest_allgemein.pdf">offiziellen Katalog</a> (pdf-Datei) angeschaut und bin ehrlich gesagt etwas sehr enttäuscht. Die Überlegung, dass neue Staatsbürger auch Kenntnisse über die Deutsche Geschichte haben sollten, ist ja grundlegend richtig. Aber die Verfasser des Textes sehen den Anfang der Deutschen Geschichte wohl 1933 &#8211; und gerade davor liegen doch Epochen in denen Deutschland in Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft hervorragende Leistungen erbracht hat. Aber selbst die neuere Geschichte erscheint bei den Fragen etwas eintönig.<br />
Und dann gibt es da noch wunderbar undifferenzierte Fragen:<br />
<span id="more-54"></span><br />
Da wäre die wunderbare Frage Nr. 80 nach dem zuständigen Gericht für die Auslegung des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht soll die richtige Antwort sein, dabei darf, kann und muss jedes Gericht das Grundgesetz beachten. Alleine das aber setzt voraus, dass es dieses auch auslegt &#8211; gerade wenn es keine Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage gibt.</p>
<p>Dann ist da der Schöffe, der mit dem Richter das Strafmaß festsetzt (Frage 140). An sich richtig, wenn man vergißt, dass auch der Schöffe Richter ist und er eben nicht nur an der Strafmaßfestsetzung beteiligt ist, sondern an der gesamten Urteilsfindung.</p>
<p>Nur etwas unklar ist dann die Frage 219 nach den Grenzen Deutschlands. Da Deutschland immer als geteilter Staat angesehen wurde, der eigentlich nur ein Staat ist, bestehen die Grenzen auch nicht erst seit 1990, sondern bereits seit mind. 1949. Kann man aber auch anders sehen&#8230;</p>
<p>Traumhaft auch die Frage nach der Mehrehe (Frage 252; sinngemäß auch 272).</p>
<blockquote><p>In Deutschland<br />
a) darf man zur gleichen Zeit nur mit einem Partner / einer<br />
Partnerin verheiratet sein.<br />
[..]</p></blockquote>
<p>Nun, so gaaaaanz richtig ist das nicht. Zwar gibt es sogar eine strafrechtliche Sanktion in § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/172.html" target="_blank" title="&sect; 172 StGB: Doppelehe">172</a> StGB für die Doppelehe. Aber nur für den Eheschluss, nicht für eine bereits nach ausländischem Recht zulässig geschlossene Mehrehe. Dies düfte gerade für Muslime aus den entsprechenden Ländern relevant sein.</p>
<p>Dass man bei Problemen mit der Erziehung zum Jugendamt gehen kann (Frage 255) stimmt zwar grundsätzlich. Bei deren Überlastungsituation ist es aber wohl auch eher Glückssache, wenn man tatsÃ¤chlich Hilfe bekommt <img src='http://www.legalthoughts.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> .</p>
<p>Belustigend ist zum Abschluss noch die Antwort auf Frage 276</p>
<blockquote><p><strong>Was sollten Sie tun, wenn ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?</strong><br />
a) Ich kann nichts tun.<br />
b) Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.<br />
c) Ich drohe der Person.<br />
d) Ich kann mich bei dem Behördenleiter beschweren.</p></blockquote>
<p>Da fallen mir eigentlich nur die drei Fs ein: fristlos, formlos, folgenlos.<br />
Wenn die neuen Staatsbürger schon lernen sollen, wie es hier funktioniert, dann macht es doch richtig und erklärt ihnen, dass a) oder b) richtig sind&#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Der Einbürgerungstest</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 21:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Einbürgerungstest]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich interessiert er mich ja kaum und ich hab auch keine großartigen Bauchschmerzen damit. Wenn aber etwas falsches abgefragt wird, dann komme ich mir schon ein wenig verarscht vor. In dem von Tagesschau.de angebotenen Beispieltest kam das dann auch gleich drei Mal (~10%) vor: Frage 5: Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich interessiert er mich ja kaum und ich hab auch keine großartigen Bauchschmerzen damit. Wenn aber etwas falsches abgefragt wird, dann komme ich mir schon ein wenig verarscht vor. In dem von Tagesschau.de angebotenen <a href="http://spiel.tagesschau.de/quiz/index.php?id=258">Beispieltest</a> kam das dann auch gleich drei Mal (~10%) vor:<br />
<span id="more-53"></span></p>
<blockquote><p>Frage 5:<br />
<strong>Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?</strong><br />
a) den Vermieter / die Vermieterin<br />
b) den Nachbarn / die Nachbarin<br />
c) den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin<br />
d) den Postboten / die Postbotin</p></blockquote>
<p>Hier soll a) richtig (und wohl auch mal zum x-tausendsten Mal politisch korrekt) sein. Grundsätzlich hat der Vermieter zwar ein Besichtigungsrecht, kann dieses aber eben nicht einfach so ausüben, sondern braucht einen sachlich rechtfertigenden Grund. Andernfalls könnten Hausfriedensbruch oder auch Nötigung vorliegen.</p>
<blockquote><p>Frage 31:<br />
<strong>Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten will?</strong></p>
<p>a) zum Einwohnermeldeamt<br />
b) zum Ordnungsamt<br />
c) zur Agentur für Arbeit<br />
d) zum Standesamt</p></blockquote>
<p>Richtig soll wohl d) sein. Wenn man aber die <a href="http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1922-Das-Ehepaar-lebt-in-einer-nichtehelichen-Lebensgemeinschaft.html">Änderungen </a><a href="http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/panorama/artikel/373/183799/">am</a> <a href="http://www.stern.de/politik/deutschland/%3aGesetzes%E4nderung-Trauung-Standesamt/625935.html?nv=rss_all">Personenstandsrecht</a> mitbekommen hat, weiß man wohl, dass dies bald nicht mehr so ganz richtig ist. Die Frage gehört dann wohl bald gestrichen&#8230;</p>
<blockquote><p>Frage 10:<br />
<strong>Eine Partei im deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?</strong><br />
a) Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.<br />
b) Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.<br />
c) Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Es kann nicht abgeschafft werden.<br />
d) Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.</p></blockquote>
<p>Hier soll c) richtig sein. Nunja, ich fände es zwar in Anbetracht der politischen Entwicklung mehr als begrüßenswert, wenn Grundrechte einen absoluten Schutz genießen würden. Aber die Ewigkeitsgarantie aus Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/79.html" target="_blank">79</a> III GG schützt nunmal nicht alle Grundrechte &#8211; wie der Verfasser der Frage und angeblich auch ein Korrektor im ersten juristischen Staatsexamen in Hamburg glaubt -, sondern nur Art. 1 und Art. 20. Jetzt kann man fraglos einen wunderbaren juristischen Streit darüber entfachen, ob über das Demokratiegebot (Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/20.html" target="_blank">20</a> I GG) nicht auch zugleich die Pressefreiheit geschützt ist, aber so ist die Aussage schlicht und ergreifend falsch.</p>
<p>Ich glaube, ich muss mir doch noch die Zeit nehmen, den ganzen Katalog durchzugehen&#8230; vielleicht können wir danach einen Antrag auf Ausbürgerung der Verfasser dieses Tests stellen?</p>
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