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	<title>legalthoughts &#187; Gäfgen</title>
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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Juristische Berichterstattung &#8211; der Fall Gäfgen</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 14:29:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute erging die klageabweisende Entscheidung des EGMR in der Sache Gäfgen ./. Deutschland. Gäfgen, so das Gericht, wäre nicht ein seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil das (unter Druck erpresste) Geständnis in dem Prozess nicht verwendet worden sei. Vielmehr habe er dieses Geständnis später noch wiederholt, ohne sich in einer solchen Zwangslage zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute erging die klageabweisende Entscheidung des EGMR in der Sache Gäfgen ./. Deutschland. Gäfgen, so das Gericht, wäre nicht ein seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil das (unter Druck erpresste) Geständnis in dem Prozess nicht verwendet worden sei. Vielmehr habe er dieses Geständnis später noch wiederholt, ohne sich in einer solchen Zwangslage zu befinden.<br />
Durch das Urteil gegen den damaligen Polizeipräsidenten Daschner sei zudem eine Genugtuung hinsichtlich der Folter erfolgt. Dies stelle daher auch kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens da.<br />
Man kann lang und breit darüber diskutieren, in wie weit nicht dennoch ein Folgebeweisverwertungsverbot in Betracht zu ziehen gewesen wäre. Man kann auch einfach über das Ergebnis des Prozesses berichten. Wie aber schon von <a href=http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1913-Keine-Folter-im-Fall-Gaefgen-Jedenfalls-kein-Opferstatus.html>Jurabilis.de</a> prognostiziert, wird diese Berichterstattung wohl ziemlich verzerrt sein.<br />
So titelt die Netzzeitung &#8220;<a href="http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1072378.html">Folterdrohung gegen Gäfgen war rechtens</a>&#8221; und schreibt u.a.</p>
<blockquote><p>Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.</p></blockquote>
<p><span id="more-49"></span><br />
Auch Tagesschau.de behauptet einfach</p>
<blockquote><p><em>Deutschland habe weder gegen das Folterverbot </em>noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hieß es in dem Urteil in Straßburg.</p></blockquote>
<p>Wortgleich dann auch der <a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Menschenrechte-Deutschland-Kriminalitaet;art122,2562380">Tagesspiegel</a>, <a href="http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/06/30/gaefgen-verfahren-nein/wird-nicht-wieder-aufgerollt,geo=4997996.html">Bild.de</a> und auch <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,562679,00.html">Spiegel-online</a>.<br />
Einfach in das <a href="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&#038;portal=hbkm&#038;action=html&#038;highlight=&#038;sessionid=10311186&#038;skin=hudoc-en">Urteil</a> gucken hätte sich da als sehr hilfreich erwiesen:</p>
<blockquote><p>In the light of the above, the Court considers that in the course of the questioning by E. on 1 October 2002 the applicant was subjected to inhuman treatment prohibited by Article 3 of the Convention.[..]Therefore, the applicant can no longer claim to be the victim of a violation of Article 3.</p></blockquote>
<p>Auch das Gericht erkennt einen verbotenen Verstoß gegen das Folterverbot. Aufgrund der innerstaatlichen Rechtsmittel, also der Verurteilung Daschners, sei dieses Unrecht jedoch bereits behoben.</p>
<p>Ich frage mich auch gerade, ob mit </p>
<blockquote><p>can no longer claim to be the victim of a violation of Article 3</p></blockquote>
<p>nicht weniger &#8220;behaupten&#8221;, sondern eher &#8220;für sich in Anspruch nehmen&#8221; gemeint ist. Denn genau darum ging es schließlich &#8211; Gäfgen wollte für sich die Verletzung des Folterverbots (juristisch) in Anspruch nehmen. Versteht man es nämlich in dem von der Presse verwendeten Sinn, dann würde dies behaupten, dass es Gäfgen nicht erlaubt sei, sich (z.B. in den Medien) als Folteropfer zu bezeichnen. Gerade aufgrund der Feststellung der Folter würde damit aber eine (wahre) Tatsachenbehauptung unterbunden werden.</p>
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