Keine Zahlungspflicht bei “Internetabzocke”
Freitag, 25. April 2008 14:56
Wie Heise.de gestern berichtete, hat das AG Hamm (17 C 62/08) sich der Ansicht des AG München von vor knapp einem Jahr angeschlossen und einen Zahlungsanspruch bei den sog. “Vertragsfallen” im Internet abgelehnt. Lustigerweise konnte die Klägerin schon keine glaubhafte Abtretungserklärung des angeblichen “Vertragspartners” vorweisen. Aber auch unbeachtlich des Problems lehnt das AG Hamm den Zahlungsanspruch schon deshalb ab, weil die Gestaltung der Seite eindeutig die Kostenfreiheit des Dienstes vorgebe.
Thema: Juristisches | Kommentare (0) | Autor: Malte S.
