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	<title>legalthoughts &#187; Polizei</title>
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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Abweichendes Verhalten</title>
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		<pubDate>Thu, 28 May 2009 08:06:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bund Deutscher Kriminalbeamter scheint seine merkwürdigen Gesellschaftansichten &#8211; verbieten könne man alles, was nicht zwingend für die FDGO sei &#8211; noch einen Schritt erweitert zu haben. In der aktuellen Stellungnahme zu dem Netzsperrenprojekt unserer der Politiker taucht dann auch folgender negativer Punkt auf. Bei allem Positiven, das die Online-Welt bietet, das Internet wird zunehmend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bund Deutscher Kriminalbeamter scheint seine merkwürdigen <a title="Juristisches Grundwissen der Polizei, Vol. II @ legalthoughts" href="http://www.legalthoughts.de/2009/03/juristisches-grundwissen-der-polizei-vol-ii/" target="_self">Gesellschaftansichten</a> &#8211; verbieten könne man alles, was nicht zwingend für die FDGO sei &#8211; noch einen Schritt erweitert zu haben. In der aktuellen <a title="Stellungnahme BDK zu Netzsperren" href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1550.pdf" target="_blank">Stellungnahme</a> zu dem Netzsperrenprojekt <span style="text-decoration: line-through;">unserer</span> der Politiker taucht dann auch folgender negativer Punkt auf.</p>
<blockquote><p>Bei allem Positiven, das die Online-Welt bietet, das Internet wird zunehmend als Medium für die Vorbereitung und die Ausführung <strong>abweichenden Verhaltens</strong>, bis hin zur Durchführung krimineller Taten genutzt.<br />
<span style="font-size: 10px;">Quelle: <a href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1550.pdf">Bundestag.de</a> via <a href="http://blog.beck.de/2009/05/27/kinderpornographie-und-netzsperren-des-bka-expertenanhoerung-im-bundestag#comment-17734">aloa5 im BeckBlog</a></span></p></blockquote>
<p>Abweichendes Verhalten kann natürlich nur schlimm sein. Wenn ich das lese, stelle ich mir die Jungs vom BDK irgendwie als Lemminge vor. Naja, zumindest habe ich da dann auch die passende Antwort auf das böse abweichende Verhalten.</p>
<blockquote><p>Von <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank">Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG</a> geschützt ist auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein.<br />
<span style="font-size: 10px;">Quelle: <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081107_2bvr187007.html">BVerfG vom 07.11.2008</a></span></p></blockquote>
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		<title>Selbstreflektion der Polizei</title>
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		<pubDate>Mon, 25 May 2009 14:01:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unsinniges]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[„Wer Polizeibeamte angreift, muss wissen, dass er mit mindestens einem halben Jahr Gefängnis bestraft wird“, fordert Richter. Quelle: GdP.de via SportRecht Die Polizei fordert ja immer mal wieder gerne ein eigenes Sonderrecht. Beispielhaft ist dafür wohl die in der Bevölkerung verbreitete, aber in Wirklichkeit nicht existente Beamtenbeleidigung. Gut, deren Einführung als eigenen Straftatbestand fordert nun [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>„Wer Polizeibeamte angreift, muss wissen, dass er mit mindestens einem halben Jahr Gefängnis bestraft wird“, fordert Richter.<br />
<span style="font-size: 10px;";>Quelle: <a href="http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-NRW_Bundesligapause_fuer_neues_Sicherheitskonzept_der_Polizei_nutzen?open&#038;l=DE&#038;ccm=300010">GdP.de</a> via <a href="http://sportrecht.wordpress.com/2009/05/25/gewerkschaft-der-polizei-fordert-neues-sicherheitskonzept-und-mindeststrafe/">SportRecht</a></span></p></blockquote>
<p>Die Polizei fordert ja immer mal wieder gerne ein eigenes Sonderrecht. Beispielhaft ist dafür wohl die in der Bevölkerung verbreitete, aber in Wirklichkeit nicht existente Beamtenbeleidigung. Gut, deren Einführung als eigenen Straftatbestand fordert nun wirklich niemand mehr. Aber nun soll plötzlich der Angriff auf einen Polizeibeamten unter Mindeststrafe gestellt werden? Moment mal!<span id="more-444"></span></p>
<p>Sind Polizisten plötzlich mehr wert als andere Menschen, damit eine solche Differenzierung möglich ist? Ich glaube kaum. Es gehört für die Polizisten tatsächlich gerade zu dem Risiko ihres Berufes, mit Gewalt und auch schwerer Gewalt konfrontiert zu und Opfer derselben zu werden. Die GdP will dies selbstverständlich ablehnen, Polizisten sind auch nur normale Arbeitnehmer, die keinerlei Risiko unterliegen dürfen.</p>
<p>Es käme ja schließlich auch keiner auf die Idee, den § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/309.html" target="_blank" title="&sect; 309 StGB: Mi&szlig;brauch ionisierender Strahlen">309</a> StGB (Mißbrauch ionisierender Strahlung; <strong>die</strong> wichtigste Norm schlechthin) dahingehend zu modifizieren, dass der Einsatz gegen AKW-Mitarbeiter mit einer höheren Strafe sanktioniert wird. Oder die Strafbarkeit der §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/306f.html" target="_blank" title="&sect; 306f StGB: Herbeif&uuml;hren einer Brandgefahr">306f</a>f StGB bei der Schädigung von Feuerwehrangehörigen zu erhöhen.</p>
<p>Aber als Kompromis kann man der GdP ja mal eine &#8220;Gegennorm&#8221; vorschlagen. Polizeibeamte, die einen Bürger rechtswidrig behandeln (Diskussionsspielraum), werden mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Die höhere Strafandrohung ergibt sich daraus, dass die Beamten eine ihnen obliegende Fürsorgepflicht verletzen und der Bürger sich idR nicht effektiv gegen polizeiliche Handlungen wehren kann.</p>
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		<title>Juristisches Grundwissen der Polizei, Vol. II</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Mar 2009 12:33:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundwissen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Schon unmittelbar nach dem Amoklauf (hat jemand ein weniger plakatives und nüchterneres Wort?) war klar, dass die leidige Debatte um ein Verbot oder eine Reglementierung der sog. &#8220;Killerspiele&#8221; erneut entfacht werden würde. Auch wenn es pietätlos sein mag: Bitte liebe Menschen mit Amoktendenzen, installiert vorher doch irgendeine Teletubbi-Software und ladet alle Clips unserer Bundespolitiker runter. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schon unmittelbar nach dem Amoklauf (hat jemand ein weniger plakatives und nüchterneres Wort?) war <a title="Legalthoughts.de" href="http://www.legalthoughts.de/2009/03/amoklauf-und-gewaltspiele/" target="_blank">klar</a>, dass die leidige Debatte um ein Verbot oder eine Reglementierung der sog. &#8220;Killerspiele&#8221; erneut entfacht werden würde. Auch wenn es pietätlos sein mag: Bitte liebe Menschen mit Amoktendenzen, installiert vorher doch irgendeine Teletubbi-Software und ladet alle Clips unserer Bundespolitiker runter. Nur um mal zu zeigen wie unsinnig die Diskussion an sich ist.<span id="more-361"></span></p>
<p>Die Diskussion über die Hintergründe einer solchen Tat ist hingegen natürlich erforderlich und dabei ist auch ein Blick auf die Hobbys und Gewohnheiten der Täter nötig. Der Populismus, der jetzt wieder aufflammt, ist hingegen vollkommen fehl am Platz. Die sog. &#8220;Killerspiele&#8221; auch nur annähernd als Auslöser anzusehen, ist bei einer so geringen (und dennoch zu hohen) Menge an Fällen schon statistisch betrachtet Unsinn. Naturwissenschaftlich läßt sich sich auch nichts beweisen.</p>
<p>Und dann kommt der BDK und stellt nichtmals mehr die Frage nach einem Beweis. Er fragt in einer <a title="BDK" href="http://www.bdk.de/index.php?id=bundesvorstand-aktuelles-artikel0&amp;tx_ttnews[tt_news]=3045&amp;tx_ttnews[year]=2009&amp;tx_ttnews[month]=03&amp;cHash=e33adc8893" target="_blank">Pressemitteilung</a> dann nur noch:</p>
<blockquote><p>Sind Ego–Shooter für die Entwicklung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzichtbar?</p></blockquote>
<p>Natürlich sind sie das nicht. Genau so wenig übrigens, wie der BDK oder DSDS. Aber die Frage offenbart leider <a title="Legalthoughts.de" href="http://www.legalthoughts.de/2008/09/juristisches-grundwissen-der-polizei/" target="_blank">mal wieder</a> das gehörig falsche Grundwissen der Polizei über unsere Rechtsordnung. Sie impliziert nämlich, dass lediglich die Unverzichtbarkeit eines Gutes die Grenze für ein Verbot darstellen könne. Das ist nicht nur falsch, sondern zeigt auch, wie wenig die Polizei mit und mit ihr der BDK unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verstanden haben.</p>
<p>Eine weitere Frage des BDK kann man dagegen viel einfacher beantworten.</p>
<blockquote><p>Was kann die Polizei im Word Wide Web?</p></blockquote>
<p>Wohl nicht sehr viel: <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/23/internetwache-ohne-internet/" target="_blank">Internetwache ohne Internet</a>.</p>
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		<title>Juristisches Grundwissen der Polizei</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Sep 2008 13:17:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundwissen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[RTL]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich sollten die Strafverfolgungsbehörden doch zumindest eine juristische Grundbildung in den für sie relevanten Bereichen haben. &#8220;Eigentlich&#8221; ist genau das passende Wort &#8211; denn offensichtlich ist das in einigen Fällen nicht gegeben. Vor einer halben Ewigkeit habe ich auf dem Bildungssender RTL eine &#8220;Reportage&#8221; über Hehlerei auf dem Flohmarkt gesehen. Im Grunde ging es wohl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich sollten die Strafverfolgungsbehörden doch zumindest eine juristische Grundbildung in den für sie relevanten Bereichen haben. &#8220;Eigentlich&#8221; ist genau das passende Wort &#8211; denn offensichtlich ist das in einigen Fällen nicht gegeben. Vor einer halben Ewigkeit habe ich auf dem <a title="jurabilis.de" href="http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2123-Bildungssender-RTL.html" target="_blank">Bildungssender RTL</a> eine &#8220;Reportage&#8221; über Hehlerei auf dem Flohmarkt gesehen. Im Grunde ging es wohl um für Jurastudenten und Juristen bekannte Diskussion, wann beim Kauf gestohlener Ware via Flohmarkt oder via eBay eine Strafbarkeit nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html" target="_blank" title="&sect; 259 StGB: Hehlerei">259</a> StGB gegeben ist. Die juristischen Probleme sind für eine solche Reportage auch ziemlich unwichtig, weshalb ich eh keine großen Erwartungen hatte. Das Interview mit einer Polizistin hat dem Faß dann aber doch den Boden ausgeschlagen. Im Tenor lautete es wie folgt:<span id="more-90"></span></p>
<blockquote><p>Reporter: &#8220;Wenn ich auf dem Flohmarkt etwas Geklautes kaufe, mache ich mich dann strafbar?&#8221;</p>
<p>Polizistin: &#8220;Wer gestohlene Sachen kauft, macht sich nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html" target="_blank" title="&sect; 259 StGB: Hehlerei">259</a> StGB der Hehlerei strafbar.&#8221;</p>
<p>Reporter: &#8220;Wie verhält es sich denn, wenn der Käufer nicht weiß, dass die Ware geklaut worden ist?&#8221;</p>
<p>Polizistin: &#8220;Da gilt der bekannte Grundsatz &#8216;Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer etwas geklautes kauft, der macht sich halt der Hehlerei strafbar.&#8221;</p></blockquote>
<p>Ich hatte das schon fast wieder vergessen, bis ich diese wunderbare <a title="SpOn" href="http://www.spiegel.de/video/video-35888.html" target="_blank">Reportage</a> über den Drogenhandel an der deutsch-holländischen Grenze gesehen habe. Ungefähr bei 1:30min des Videos kommt ein wunderbarer Dialog. Der <a title="lawblog.de" href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/09/09/angeklagter-oder-arschloch/" target="_blank">Beschuldigte</a> wurde mit wahrscheinlich THC-haltigen Substanzen erwischt, sagte aus, dass er in Holland ohne Ende gekifft hätte und nicht wüßte, dass der Konsum in Deutschland strafbar sei (hier hätte die Polizistin von oben wohl was zu sagen können). Die Erläuterung des Polizisten dazu sind aber doch etwas weltfremd.</p>
<blockquote><p>Beschuldigter: &#8220;Ich wußte nicht, dass das strafbar ist.&#8221;</p>
<p>Polizist: &#8220;Gut. Fakt ist: In Deutschland ist es strafbar. Und wenn Sie als Deutscher in den Niederlanden Betäubungsmittel konsumieren, machen Sie sich ebenso strafbar.&#8221;</p></blockquote>
<p>Ich meine mich zu erinnern, dass es da einen sog. Territorialitätsgrundsatz gegeben hat, der besagt, dass Straftaten nach deutschem Recht grundsätzlich nur bestraft werden, wenn sie auch in Deutschland begangen worden sind (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/3.html" target="_blank" title="&sect; 3 StGB: Geltung f&uuml;r Inlandstaten">3</a> StGB). Es gibt &#8211; wie von jedem Grundsatz &#8211; Ausnahmen. Man könnte hier wohl an § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/6.html" target="_blank" title="&sect; 6 StGB: Auslandstaten gegen international gesch&uuml;tzte Rechtsg&uuml;ter">6</a> Nr. 5 StGB denken. Nur leider regelt der nur die Strafbarkeit nach deutschem Recht, wenn <strong>unbefugter Vertrieb </strong>von Betäubungsmitteln vorliegt. Der Konsum ist in Holland &#8211; zumindest zu Hause und in Coffeeshops &#8211; schon nicht unbefugt. Und er ist auch definitiv kein Vertrieb. Auch § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/7.html" target="_blank" title="&sect; 7 StGB: Geltung f&uuml;r Auslandstaten in anderen F&auml;llen">7</a> StGB hilft nicht weiter, weil in Holland eben keine Strafbarkeit besteht.</p>
<p>Wenn man schon Polizisten für solche Bildungsveranstaltungen vor die Kamera holt, dann sollte man doch bitte vorher prüfen, ob sie wenigstens wissen, was sie sagen. Und damit verwirrt man die Zuschauer natürlich mal wieder &#8211; oder ist das etwa gewollt?</p>
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