Samstag, 7. Juni 2008 9:41
Der Stern hat eine kurze Zusammenstellung der skurrilsten Begründungen für Ingewahrsamnahmen und Strafverfahren rund um dem G8-Gipfel letzen Jahres bereit gestellt.
Die Staubmaske als verbotene Schutzwaffe gegen – natürlich nicht vorhandenes – Nervengas ist ja schon eine mittlere Härte. Die hilft ja nichtmals gegen das Nervengas, dass nach einiger Zeit von den Demonstranten und Polizisten auf natürliche Art und Weise abgesondert wird. Interessant wäre hier wohl das Urteil. Immerhin musste der “Täter” eine Geldbuße von 100€ zahlen. Ohne die Knirschschiene wäre der nächste Mann wohl wegen nächtlicher Ruhestörung verwarnt worden. Beides kein gutes Ergebnis, aber die Ruhestörung wäre wenigstens begründet
Besonders intelligent mutet aber der Vorwurf an, eine Regenhose könnte als Vermummung dienen.
Es erscheint aber nicht gänzlich ausgeschlossen, eine Regenhose auch zum Zweck der Vermummung – ähnlich wie ein Schal oder Tuch – zu verwenden.
Dann müsste man z.B. Herrn Müntefering mit seinem roten Schal wohl auf jeder Kundgebung festnehmen. Und erst recht jeden, der einen Mantel trägt – auch im Winter. Denn auch da besteht ja (logischerweise) Vermummungsverbot.
Auf den nächsten Demos werden bestimmt Leute mit Mundgeruch wegen Beisichführens einer Waffe verhaftet. Asthmasprays sind dann wohl auch verbotene Schutzwaffen gegen das CS-Gas der Polizei. Auch wenn es schon eine Weile her ist und der G8-Gipfel den meisten Menschen kaum noch tiefgreifend in Erinnnerung geblieben ist, muss man sich doch auch heute noch fragen, was aus der demokratischen und pluralistischen Gesellschaft geworden ist.