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	<title>legalthoughts &#187; Schäuble</title>
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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Checks &amp; Balances II</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 13:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<description><![CDATA[Herr Schäuble, der sich u.a. der Titel Bundesminister des Inneren und Dr. jur. rühmen darf, zeigt wieder einmal, warum wir in Deutschland stärkere Kontrollen von Adminstrative und Legislative benötigen. In einem Streitgespräch mit Winfried Hassemer in der heutigen FAZ erklärte er: Ich habe zum Beispiel Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Herr Schäuble, der sich u.a. der Titel Bundesminister des Inneren und Dr. jur. rühmen darf, zeigt wieder einmal, warum wir in Deutschland stärkere Kontrollen von Adminstrative und Legislative benötigen. In einem Streitgespräch mit Winfried Hassemer in der heutigen FAZ erklärte er:</p>
<blockquote><p>Ich habe zum Beispiel Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. [..] Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen &#8211; und für jene nicht.</p></blockquote>
<p><span id="more-350"></span>Recht hat er, der promovierte Jurist. Nur verstanden hat er es wohl nicht. Der Gesetzgeber entscheidet darüber, welche Instrumentarien staatlichen Handelns er zulassen will. Das ist eine seiner ureigensten Aufgeben. Aber dabei darf er dennoch nicht gegen unsere mehr als löchrige Verfassung verstoßen. Er hat damit &#8211; anders als es Herr Schäuble hier wohl darstellen will &#8211; eben keine Narrenfreiheit bei der Wahl seiner Mittel, sondern ist auf das Verfassungsmäßige beschränkt. Und genau die Einhaltung dieser Grenze wird von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts geprüft und in den letzten Jahren leider zwangsweise immer häufiger angemahnt. Es zeigt damit nur eines: die Grenzen der gesetzgeberischen Kompetenzen.</p>
<p>Wenn nun ein Verfassungsorgan bezweifelt, ob das Bundesverfassungsgericht dies überhaupt dürfe, so hat es offenbar nicht verstanden oder nicht verstehen wollen, dass eine Kontrolle jeder einzelnen Staatsgewalt durch andere staatliche Elemente erforderlich ist, um eine Demokratie zu wahren. Würde der Gesetzgeber aus quasi naturgesetzlichen Gründen niemals gegen Verfassungsrecht verstoßen können, so wäre eine verfassungsgerichtliche Kontrolle der gesetzgeberischen Entscheidung nicht erforderlich. Leider zeigt der Gesetzgeber sehr immer deutlicher, dass er nicht Willens ist, sich mit den verfassungsrechtlichen Schranken seiner Kompetenz zu beschäftigen.</p>
<p>Noch eines ist interessant an Herrn Schäubles Äußerung. Er ist zwar auch Abgeordneter des Deutschen Bundestages, primär jedoch Bundesminister des Inneren.  Ich halte schon immer die in Deutschland äußerst enge Verbindung von Administrative und Legislative für sehr bedenklich, weil der Gesetzgeber, das Parlament, so zu einem willfährigen Helfer administrativer Entscheidungen verkommen kann. Nimmt man zudem den starken und auch gesetzlich geschützten Fraktionszwang hinzu, so bestehen für Abgeordnete i.d.R. Entscheidungszwänge die gar nicht auf inhaltlichen Erwägungen beruhen, sondern auf einer Entscheidung anderer Personen. Will er Schäuble nun aber behaupten, das Verfassungsgericht habe unter Umständen keine Kompetenz zu einer Kontrolle der gesetzgeberischen Entscheidung, so stellt er damit auch die letzte noch mögliche Kontrolle der Verbindung von Administrative und Legislative in Frage.</p>
<p>Interessant ist auch seine Auffasung zum Grundrechtsschutz im Kernbereich der Grundrechte. Er stellt fest, dass das Bundesverfassungsgericht eine richterliche Kontrolle für Eingriffe verlangt, um einen Kernbereichsschutz zu gewährleisten, und hat damit sicherlich recht. Soweit eine Maßnahme den Kernbereich berüht, so werde sie auch nicht durchgeführt. Eine Maßnahme &#8211; ob legislativ oder exekutiv &#8211; hat jedoch per se den Kernbereich der Grundrechte zu wahren, Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">19</a> II GG. Das Grundgesetz schützt aber nicht nur den Kernbereich der Grundrechte, sondern auch außerhalb des Kernbereichs. Selbst wenn der Kernbereich nicht betroffen ist, so bedeutet dies bei Weitem noch nicht, dass die Maßnahme auch rechtmäßig ist; vielmehr muss sie sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. Und schon dieser beschränkt den Gesetzgeber in seiner Handlungsfreiheit, wenn er das auch gerne ignorieren würde.</p>
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		<title>Neusprech und Zukunftsvisionen</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Mar 2009 19:31:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Nur zwei kurze Hinweise, die keinen Zusammenhang zueinander haben: Die Zeit hat eine nette Zusammenstellungen der regierungseigenen Neusprechs online gestellt (insbesondere das pdf auf Seite 2 beachten): &#62;&#62; Des Schäubles kleines Wörterbuch nerdcore.de hat einen interessanten Hinweis auf Micheal Crichtons Visionen des Urheberrechts aus dem Jahr 1983 (via internet-law.de): &#62;&#62; Michael Crichtons Buch „Electronic Life“ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nur zwei kurze Hinweise, die keinen Zusammenhang zueinander haben:</p>
<p>Die Zeit hat eine nette Zusammenstellungen der regierungseigenen <a title="Wikipedia: Neusprech" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Neusprech" target="_blank">Neusprechs</a> online gestellt (insbesondere das pdf auf Seite 2 beachten):<br />
<span style="font-size: x-small; padding-left: 30px;"><strong>&gt;&gt; <a title="Zeit.de - Schäubles Wörterbuch" href="http://www.zeit.de/online/2009/04/neusprech-schaeuble-lexikon" target="_blank">Des Schäubles kleines Wörterbuch</a></strong></span></p>
<p><a href="http://www.nerdcore.de" target="_blank">nerdcore.de</a> hat einen interessanten Hinweis auf Micheal Crichtons Visionen des Urheberrechts aus dem Jahr 1983 (via <a title="Internet-law.de" href="http://www.internet-law.de/2009/03/crichton-sah-schon-1983-einen-umbruch.html" target="_blank">internet-law.de</a>):<br />
<span style="font-size: x-small; padding-left: 30px;"><strong>&gt;&gt; <a title="'Michael Crichtons Buch „Electronic Life“ von 1983 und der Abschnitt über Copyright' lesen" href="http://www.nerdcore.de/wp/2009/03/05/michael-crichtons-buch-%e2%80%9eelectronic-life%e2%80%9c-von-1983-und-der-abschnitt-uber-copyright/">Michael Crichtons Buch „Electronic Life“ von 1983 und der Abschnitt über Copyright</a></strong></span></p>
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		<title>Die Techniker der guten policey</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jun 2008 11:58:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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		<description><![CDATA[Unser verehrter Bundesinnenminister ist derzeit wieder hoch prÃ¤sent in den Medien. Vorrangig natÃ¼rlich wegen des ebenso onmiprÃ¤senten Telekom-Skandals. Aber scheinbar sind seine BemÃ¼hungen dabei weniger von Erfolg gekrÃ¶nt. An einer von ihm vermittelten freiwilligen Selbstverpflichtung scheint die Telekommunikationsindustrie wenig Interesse zu haben. Dem Unternehmen kann man eigentlich nur sein VerstÃ¤ndnis dafÃ¼r ausdrÃ¼cken, dass sie mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unser verehrter Bundesinnenminister ist derzeit wieder hoch prÃ¤sent in den Medien. Vorrangig natÃ¼rlich wegen des ebenso onmiprÃ¤senten Telekom-Skandals. Aber scheinbar sind seine BemÃ¼hungen dabei <a title="sueddeutsche.de" href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/227/177688/" target="_blank">weniger</a> von <a title="Golem.de" href="http://www.golem.de/0805/60097.html" target="_blank">Erfolg</a> gekrÃ¶nt. An einer von ihm vermittelten <a title="Heise.de" href="http://www.heise.de/newsticker/Datenschutz-Schaeuble-draengt-auf-Selbstverpflichtung-der-Telecom-Branche--/meldung/108771" target="_blank">freiwilligen Selbstverpflichtung</a> scheint die Telekommunikationsindustrie wenig Interesse zu haben.<br />
<span id="more-42"></span><br />
Dem Unternehmen kann man eigentlich nur sein VerstÃ¤ndnis dafÃ¼r ausdrÃ¼cken, dass sie mit <strong>SchÃ¤uble</strong> keine Krisensitzung abhalten wollen, an deren Ende eine Selbstverpflichtung steht. Wer kÃ¶nnte auch eine solche Selbstverpflichtung ernstnehmen, wenn schon der &#8220;Mediator&#8221; SchÃ¤uble sich an keinerlei Verpflichtungen halten mÃ¶chte. So eine Art Selbstverpflichtung, die er nicht mag, findet sich zum Beispiel in einer kaum bekannten und daher auch eher unbeachtlichen Dunkelnorm:</p>
<blockquote><p>Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">1</a> GG<br />
(1) Die WÃ¼rde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schÃ¼tzen ist <strong>Verpflichtung aller </strong>staatlichen Gewalt.</p></blockquote>
<p>So hat SchÃ¤uble gerade mal wieder verkÃ¼ndet, dass <strike>er offenbar wenig aus seinem juristischem Studium behalten hat</strike> es ihn stÃ¶re, dass Terroristen die gleichen Rechte haben wie jeder BÃ¼rger. Nun, unsere Verfassung kennt da mehr den Begriff des Menschen, der Rechte hat. So lange Terroristen also Menschen sind &#8211; und ich hoffe, das will der BMI nicht in Abrede stellen &#8211; werden auch sie alle Rechte genieÃŸen, die jedem Menschen zustehen.<br />
Offen scheint bisher zu sein, wer denn den Status als &#8220;BÃ¼rger&#8221; oder als &#8220;Terrorist&#8221; bestimmen soll in dieser rechtsstaatsfeindlichen Vision. Da ein Gerichtsverfahren aufgrund der total Ã¼berlasteten Justiz wohl viel zu lange dauert bietet sich da eine &#8220;zustÃ¤ndige Stelle&#8221; an. Optimalerweise im Machtbereich des BMI. Und die Entscheidung wÃ¤re natÃ¼rlich auch nicht gerichtlich Ã¼berprÃ¼fbar &#8211; der Terrorist hÃ¤tte ja eben weniger Rechte. Das wÃ¤re durchaus effizient. Und fÃ¼r alle staats- und rechtstreuen BÃ¼rger auch keinerlei Gefahr. Da passt es doch gut, dass SchÃ¤uble auch gleich die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste <a href="http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/233/177694/">bezweifelt</a>. Udo Vetter hat das treffend <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/06/01/burger-von-schaubles-gnaden/">beschrieben</a>:</p>
<blockquote><p>Dem BÃ¼rger bleibt natÃ¼rlich Vertrauen. BedarfstrÃ¤ger sind nÃ¤mlich unbestechlich und unfehlbar. Sie lieben uns alle, sie kÃ¤mpfen fÃ¼r das Gute. Es wird deshalb schon keine Falschen treffen. Aus diesem Grund hat man auch nichts zu befÃ¼rchten, so lange man BÃ¼rger von SchÃ¤ubles Gnaden ist.</p></blockquote>
<p>Die endgÃ¼ltige Entscheidung wer denn nun Terrorist und wer BÃ¼rger vor SchÃ¤ubles Gnaden ist, sollte dann auch konsequent den Nachrichtendiensten obliegen. Die Wissen immerhin am meisten und reden am wenigsten. Und wenn es nach SchÃ¤uble geht mÃ¼ssen sie dann wohl gar nicht mehr mit einer demokratisch legitimierten Kontrollinstanz <a href="http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/233/177694/">reden</a>.</p>
<p>Man bekommt so langsam das GefÃ¼hl, dass der Grundrechtsschutz der BÃ¼rger als einzige Legitimation des Staates ausgedient hat. Im neuen Denken bedeutet Sicherheit zugleich Freiheit, weil es ja niemandem mehr mÃ¶glich sei, die Rechte zu brechen &#8211; bis auf den Staat selber natÃ¼rlich. Und der ist ja keine Gefahr. Auch in der NS-Zeit haben wir ja gesehen, dass vom Staat keine Gefahr ausgehen kann.</p>
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		<title>In die Ecke gedrÃ¤ngt?</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/04/in-die-ecke-gedrangt/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 13:00:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinedurchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Schäuble]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsdurchsuchung]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufgrund spannender LektÃ¼re des Staatshaftungsrechts etwas verspÃ¤tet temporÃ¤r deplaziert nochmal ein Wort zu unserem werten Bundesinnenminister SchÃ¤uble. Wie Heise.de bereits am 22.04. berichtete, befindet er das heimliche Betreten einer Wohnung zu Zwecke der Installation von Trojanern, Malware u.Ã¤. fÃ¼r grundrechtskonform. Unionspolitiker (und ich schÃ¤tze auch mal der BMI selber) sehen ein solches Vorgehen schon deshalb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund spannender LektÃ¼re des Staatshaftungsrechts <span style="text-decoration: line-through;">etwas verspÃ¤tet</span> temporÃ¤r deplaziert nochmal ein Wort zu unserem <span style="text-decoration: line-through;">werten</span> Bundesinnenminister SchÃ¤uble. Wie Heise.de bereits am 22.04. <a title="SchÃ¤uble und die Online-Durchsuchung" href="http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-und-die-Online-Durchsuchung-heimliches-Betreten-der-Wohnung-grundgesetzkonform--/meldung/106874">berichtete</a>, befindet er das heimliche Betreten einer Wohnung zu Zwecke der Installation von Trojanern, Malware u.Ã¤. fÃ¼r grundrechtskonform.<br />
<span id="more-27"></span><br />
Unionspolitiker (und ich schÃ¤tze auch mal der BMI selber) sehen ein solches Vorgehen schon deshalb als grundrechtskonform an, weil es ja keine Durchsuchung der Wohnung sei. Nunja. Als Jurist &#8211; der zumindest SchÃ¤uble seiner <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Sch%C3%A4uble#Leben_und_Beruf">Vita</a> zur Folge ist &#8211; kennt man den Satz &#8220;Ein Blick ins Gesetz erleichertet die Rechtsfindung.&#8221; Und tatsÃ¤chlich gibt es da eine Dunkelnorm, die weiterhelfen kÃ¶nnte:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong></strong></p>
<blockquote><p><strong>Art <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/13.html" target="_blank">13</a> GG</strong><br />
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.</p></blockquote>
<p>Man kÃ¶nnte ja fast glauben, dass den Herren (und natÃ¼rlich auch den Damen) die Grundgesetze ausgegangen sind und sie deshalb eben diesen kurzen Blick nicht ins Grundgesetz werden konnten. Dabei dÃ¼rfte Herr SchÃ¤uble doch einige Exemplare dieses &#8211; sonst kaum beachtlichen &#8211; Gesetzes <a title="Ein Grundgesetz fÃ¼r SchÃ¤uble" href="http://www.svenscholz.de/index.php/grundgesetz-bestellen-solange-es-es-noch-gibt/">haben</a>. Vielleicht ist den <span style="text-decoration: line-through;">Volks</span>vertretern ja auch nicht so ganz bewuÃŸt, dass <strong>jeder</strong> Eingriff in ein Grundrecht einer Legitimation bedarf. Vielleicht haben sie aber auch in einem hÃ¶chst logisch anmutenden Umkehrschluss aus Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/13.html" target="_blank">13</a> Abs. 2ff. GG <em>herausgefunden</em>, dass die Wohnung eben nur gegenÃ¼ber Durchsuchungen geschÃ¼tzt ist. Man darf jedenfalls gespannt sein, ob sie noch wirkliche Argumente vortragen kÃ¶nnen.</p>
<p>Viel interessanter ist eigentlich, die nachfolgende Ã„uÃŸerung SchÃ¤ubles</p>
<blockquote><p>Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.</p></blockquote>
<p>Darf man das als Drohung verstehen? Vielleicht sogar als eine mit einem empfindlichen Ãœbel i.S.d. Â§ 240 Abs. 1, 4 Nr. 3 StG? Fraglich ist nur, womit er droht. Vielleicht unterliegt der Inhalt der Drohung ja den hÃ¶chst effizient kontrollierten und permament rechtmÃ¤ÃŸig handelnden Nachrichtendiensten und darf deshalb gar nicht bekannt gegeben werden? Auch hier freue ich mich auf weitere Einlassungen des BMI.</p>
<p>Etwas merkwÃ¼rdig mutet es ja an, dass der minipax-Direktor, der sonst jegliche Kritik einfach ignoriert, plÃ¶tzlich einen solchen Satz loswerden muss. Es kommt einem doch glatt so vor, als wenn selbst diese ruhige Seele so langsam in die Ecke gedrÃ¤ngt worden wÃ¤re und sich nun mit <strong>allen Mitteln </strong>verteidigen will.</p>
<blockquote><p>Er habe nichts gegen einen gehÃ¶rigen politischen Wettstreit. &#8220;Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Ãœberwachungsstaat hÃ¶rt es auf.[..]&#8220;</p></blockquote>
<p>Wird nicht eher SchÃ¤uble selbst als maÃŸgeblicher Erschaffer des Ãœberwachungsstaats bezeichnet? Versteht er sich selbst als Rechtsstaat, frei nach dem Motto &#8220;L&#8217;etat ce moi&#8221;? Oder bringt er nur nicht die erforderliche Differenzierung zwischen seinen MaÃŸnahmen und dem Rechtsstaatsempfinden seiner Kritiker auf? Man kÃ¶nnte ihm raten, zumindest die Antworten auf seinen Aufsatz in der ZRP 2007 (210) zu lesen, um ein wenig die berechtigte Kritik auf sich einwirken zu lassen. Er kÃ¶nnte sich diese Kritiken auch einfach von seinen Mitarbeitern erklÃ¤ren lassen:</p>
<blockquote><p>Er hat ein kompetentes Ministerium zur VerfÃ¼gung [..] und Zugang zu allen Experten, die er konsultieren mÃ¶chte. Nur â€“ er mÃ¶chte eben nicht.<br />
<font size=1>Quelle: MdB Wolfgang Wieland, <a href="http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_wieland-650-5618--f102497.html#frage102497">Abgeordnetenwatch.de</a></font></p></blockquote>
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