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	<title>legalthoughts &#187; Überwachung</title>
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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Geeignetheit und Netzsperren</title>
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		<pubDate>Mon, 25 May 2009 13:09:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Zensur]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufregung und Diskussion um die Netzsperren sind mittlerweile schon wieder ein wenig zurück gegangen. Die ePetition gegen das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung verzeichnet mittlerweile knapp 95.000 Teilnehmer, die Urheberrechtsindustrie plärrt schon nach einem Einsatz in ihrem Interesse und einige Gutmenschen der SPD wollen wohl auch schon die noch vor kurzer Zeit völlig sanktionsfreie Jugendpornographie sperren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufregung und Diskussion um die Netzsperren sind mittlerweile schon wieder ein wenig zurück gegangen. Die <a title="Petitionssystem des Bundestages" href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860" target="_blank">ePetition</a> gegen das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung verzeichnet mittlerweile knapp 95.000 Teilnehmer, die Urheberrechtsindustrie plärrt schon nach einem Einsatz in <a title="Golem.de" href="http://www.gulli.com/news/deutsche-netzsperren-2009-04-27/" target="_blank">ihrem Interesse</a> und einige Gutmenschen der SPD wollen wohl auch schon die noch vor kurzer Zeit völlig sanktionsfreie <a title="Taz.de" href="http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/internetsperren-auch-fuer-jugendpornos/" target="_blank">Jugendpornographie sperren</a> lassen. An Kritikern mangelt es dem Vorhaben der Bundesregierung sicherlich nicht, wenngleich sie weitere Gutmenschengruppierungen um sich gesammelt hat, die sogar völlig unrepräsentative aber dafür gut klingende Studien in Auftrag geben.</p>
<p><a title="datenschutzbeauftragter-online.de" href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/geeignetheit-braucht-es-nicht-mehr/" target="_self">Immer</a> <a title="datenschutzbeauftragter-online.de" href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/netzsperren-nur-ein-erster-schritt/" target="_blank">mal</a> <a title="niemeyer-legal.com" href="http://www.niemeyer-legal.com/2009/05/internetsperren-ungeeignet-und-gefahrlich/" target="_blank">wieder </a>liest man &#8211; meiner Ansicht nach leider &#8211; von den Kritikern, dass die Sperren schon nicht geeignet seien und aus diesem Grund einer verfassungsrechtlichen Kontrolle nicht standhalten könnten. Im juristischen Gebrauch bedeutet Geeignetheit einer Maßnahme jedoch lediglich, dass diese das angestrebte (legitime) Ziel zumindest fördern muss.<span id="more-427"></span></p>
<p>Ohne das <em>legitime</em> Ziel bestimmt zu haben, kann über die Geeignetheit daher auch keine Aussage getroffen werden. Auch wenn gerade die Befürworter der Sperren gerne die sog. &#8220;Zufallsbesucher&#8221; als &#8220;Argument&#8221; für die Netzsperren anführen, dürfte sich das Ziel der Maßnahme nicht darin erschöpfen, diese Gruppe von dem Zugriff abzuhalten. Vielmehr wird als Ziel der Netzsperre wohl die allgemeine Verhinderung und Verfolgung von Straftaten nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html" target="_blank" title="&sect; 184b StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften">184b</a> StGB mittels elektronischer Medien angesehen werden müssen.</p>
<p>Der Einwand, dass diese Netzsperren in der Form der DNS-Sperre / -Umleitung leicht umgangen werden können, trägt meines Erachtens nach schon aus zwei Gründen nicht, um die Geeignetheit abzustreiten. Vollkommen unnütz dürfte sie zwar wirklich gegenüber denjenigen sein, die mit dem Ziel des Auffindens von Kinderpornographie die Domain aufrufen. Diese dürften idR nicht vor dem vergleichsweise geringen Aufwand zurückschrecken, den das Umgehen der Sperre erfordert.</p>
<p>Hingegen bleibt man am Argument der sog. &#8220;Zufallsbesucher&#8221; hängen. Schon deren Existenz wird ja weitgehend bestritten, was ich zwar in der Absolutheit nicht, grundsätzlich aber auch tue. In knapp 16 Jahren Internetnutzung ist mir meiner Erinnerung nach kein einziges kinderpornographisches Bild oder Video untergekommen. Obwohl ich durchaus glaube, dass man theoretisch auch zufällig über einzelne Bilder und Videos stolpern kann, was dann aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit problematisch wäre. Selbst wenn es diese &#8220;Zufallsbesucher&#8221; nicht gibt, steht dem Gesetzgeber aber (in diesem Fall: leider) ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu. Er ist nicht gezwungen, empirische Beweise für seine Einschätzung vorzulegen. Ich wage zu behaupten, dass sich die These über die &#8220;Zufallsbesucher&#8221; noch im Rahmen dieses Beurteilungsspielraums bewegt. Von dieser Einschätzung ausgehend wird aber die Verbreitung von kinderpornographischem Material zumindest eingeschränkt, was im Prüfungspunkt der Geeignetheit ausreichend ist.</p>
<p>Weiterhin bietet der aktuelle Entwurf meines Erachtens nach eine weitere Möglichkeit. So soll auch die Sperre von bloß vermittelnden bzw. weiterleitenden Seiten möglich sein. Als technischer Laie sehe ich auch offene DNS-Server als weiterleitende Stelle an, sollte das völlig unvertretbar sein, würde ich mich über eine kurze Erklärung freuen. Können aber die freien DNS-Server gesperrt werden, dann kann die DNS-Sperre zumindest nicht mehr so einfach umgangen werden; man benötigt dann idR die IP des Angebots. Die gebotene, restriktive Auslegung der Norm läßt eine solche Anwendung meiner Ansicht nach zwar nicht zu, aber der Gesetzgeber und die Exekutive haben ja in den letzten Jahren oft genug bewiesen, dass sie weite Auslegungen und unbestimmte Normen bevorzugt. Und völlig von der Hand zu weisen ist diese Auslegung meines Erachtens leider nicht.</p>
<p>Es stehen allerdings bedeutend mildere und zugleich effektivere Maßnahmen zur Verfügung, um das gleiche Ziel zu erreichen. Auch die Verhältnismäßigkeit dürfte sich als Stolperstein erweisen, obwohl ich bei beidem auch recht problemlos Argumente für die Verfassungsmäßigkeit finde. Das Gesetz selbst ist meines Erachtens nach weit weniger problematisch als die Entwicklung die es einläutet.</p>
<p>Leider setzen sich die verfassungsrechtliche Wissenschaft und das Bundesverfassungsgericht weitgehend nur mit jeweils einzelnen Maßnahmen auseinander, ohne dabei die Gesamtheit der Eingriffsbefugnisse einzubeziehen. Aufgrund dessen kann der Gesetzgeber immer weiter ausbauen und wird nie wirklich aufgehalten, nur verlangsamt. Um es in anderen Worten auszudrücken: Wenn sich die Entwicklung nicht fortsetzen soll, dann darf sich das Volk nicht zu sehr auf das Bundesverfassungsgericht verlassen, sondern sollte mehr von seinen verfassungsrechtlich verbürgten Rechten Gebrauch machen &#8211; in welcher Form auch immer.</p>
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		<title>Der Anfang kommt immer schleichend</title>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 12:07:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Einschränkung]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch wenn der Vers schon älter ist, finde ich ihn doch immer wieder passend. Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, sind wir alle unwideruflich gefesselt. Aus:  Star Trek the next generation &#8211; Das Standgericht]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn der Vers schon älter ist, finde ich ihn doch immer wieder passend.</p>
<blockquote><p><span id="intelliTXT">Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. </span></p>
<p><span id="intelliTXT">Wenn die erste Rede zensiert, </span></p>
<p><span id="intelliTXT">der erste Gedanke verboten, </span></p>
<p><span id="intelliTXT">die erste Freiheit verweigert wird, </span></p>
<p><span id="intelliTXT">sind wir alle unwideruflich gefesselt.</span></p></blockquote>
<p><span>Aus:  Star Trek the next generation &#8211; Das Standgericht<br />
</span></p>
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		<title>Wer ist der Nächste?</title>
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		<pubDate>Sat, 07 Jun 2008 13:37:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Telekomskandal ist zumindest in den normalen Medien wieder ein wenig ins Hintertreffen geraten. Zwischendurch wurde ja auch der Deutschen Bahn unterstellt, sie habe sich Ã¤hnlicher Methoden bedient. Ob das stimmt oder nicht wird die breite Öffentlichkeit wohl erst sehr spät oder aber gar nicht mehr erfahren, wenn sich die Ermittlungsarbeit nur lang genug hinstreckt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Telekomskandal ist zumindest in den normalen Medien wieder ein wenig ins Hintertreffen geraten. Zwischendurch wurde ja auch der Deutschen Bahn <a href="http://www.welt.de/wirtschaft/article2060876/Auch_die_Bahn_beschaeftigte_externe_Spitzel.html">unterstellt</a>, sie habe sich Ã¤hnlicher Methoden bedient. Ob das stimmt oder nicht wird die breite Öffentlichkeit wohl erst sehr spät oder aber gar nicht mehr erfahren, wenn sich die Ermittlungsarbeit nur lang genug hinstreckt.</p>
<p>Nach einem <a href="http://www.tagesschau.de/inland/lufthansa34.html">Bericht </a>von Tagesschau.de hat die Lufthansa mittels interner Kundendaten ebenfalls mind. einen Journalisten überwacht. Gegenüber dem Spiegel erklärte ein Vertreter der Lufthansa:<span id="more-45"></span></p>
<blockquote><p>Die ausgewerteten Passagierdaten ständen intern ohnehin mehreren tausend Mitarbeitern zur Verfügung und wÃ¼rden deshalb weniger gut geschätzt als Angaben über Telefonverbindungen.</p></blockquote>
<p>Ok, eine höhere Zahl an Zugriffsberechtigten kann man durchaus verstehen, wenn man die &#8220;Serviceleistungen&#8221; und Kundenschnittstellen bedenkt. Daher auch gleich einen niedrigeren Sicherheitsstandard zu begründen halte ich für gewagt. Und daraus dann herzuleiten, dass man die Daten aufgrund des <strong>selbst niedriger gelegten Sicherheitsstandards </strong>auch viel weiter benutzen könne ist schon an der Grenze zum Wunschdenken.</p>
<p>Ich stelle mir da gerade ein Interview mit einem fiktiven Rabattkartenunternehmen vor.</p>
<blockquote><p><strong>Reporter</strong>: &#8220;Sie haben also von Ihren Kunden vollständige Profile erstellt und diese auch noch weiterveräußert?&#8221;</p>
<p><strong>Unternehmen</strong>: &#8220;Ja, selbstverständlich. Wir haben uns dabei aber am rechtlich Zulässigen <a href="http://www.legalthoughts.de/?p=31">orientiert</a>.&#8221;</p>
<p><strong>Reporter</strong>: &#8220;Die Daten haben Sie doch aber eigentlich mit einer Zweckbindung erhalten. Warum dürfen Sie diese denn nun auch für solche Profile verwenden, die der Kunde ja sicherlich nicht will?&#8221;</p>
<p><strong>Unternehmen</strong>: &#8220;Nun sehen Sie, auf die Daten wird bei uns intern von so vielen Mitarbeiten zugegriffen, dass wir natürlich keine strengen Zugriffsregelungen aufstellen können. Das würde die Arbeit nur beeinträchtigen. Und aus unseren niedrigeren Sicherheitsstandards ergibt sich ja auch eine niedrigere Schutzwürdigkeit der Daten. Deshalb konnten wir diese auch ohne Einwilligung der Kunden außerhalb ihrer Zweckbindung verarbeiten und verkaufen.&#8221;</p></blockquote>
<p><span>(Dieses Interview ist wie bereits gesagt natürlich frei erfunden und soll lediglich die Darstellung einer möglichen Erklärung für die Erklärung der Lufthansa sein. Ich hoffe darauf, dass die Lufthansa eben nicht diesen Gedankengang hatte und sich vielmehr auf gesetzliche Ermächtigungen zu diesem Eingriff berufen kann.)</span></p>
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		<title>LKA verliert Prozess um Peilsender</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/06/lka-verliert-prozess-um-peilsender/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Jun 2008 13:07:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie das Hamburger Abendblatt gestern berichtete hat das LKA den Prozess um die Herausgabe eines Peilsenders vor dem AG Oldenburg verloren. Leider scheint das Urteil nicht verfÃ¼gbar. Schon der Hergang mutete sehr merkwÃ¼rdig an. Im Vorfeld hatte nÃ¤mlich das LKA klar bestritten EigentÃ¼mer des Peilsenders zu sein &#8211; angeblich aus ermittlungstaktischen GrÃ¼nden. Und dennoch sollte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie das <a href="http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/30/887648.html">Hamburger Abendblatt</a> gestern berichtete hat das LKA den <a href="http://www.legalthoughts.de/?p=29">Prozess</a> um die Herausgabe eines Peilsenders vor dem AG Oldenburg verloren. Leider scheint das Urteil nicht verfÃ¼gbar.<br />
Schon der Hergang mutete sehr merkwÃ¼rdig an. Im Vorfeld hatte nÃ¤mlich das LKA klar bestritten EigentÃ¼mer des Peilsenders zu sein &#8211; angeblich aus ermittlungstaktischen GrÃ¼nden. Und dennoch sollte der Beklagte eine Verwahrungspflicht gehabt haben, aufgrund derer nun geklagt wurde.<br />
Peinlich fÃ¼r das LKA dÃ¼rfte allerdings der Grund fÃ¼r die Klageabweisung sein:</p>
<blockquote><p>&#8220;Zum Eigentum des GerÃ¤ts ist bisher kein ausreichender Tatsachenvortrag erfolgt.&#8221;</p></blockquote>
<p>Es konnte sein Eigentum erst gar nicht belegen. Ich bin gespannt, ob das Urteil irgendwann verÃ¶ffentlicht wird <img src='http://www.legalthoughts.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Die Techniker der guten policey</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jun 2008 11:58:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Orientierungshilfen]]></category>
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		<category><![CDATA[Schäuble]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Unser verehrter Bundesinnenminister ist derzeit wieder hoch prÃ¤sent in den Medien. Vorrangig natÃ¼rlich wegen des ebenso onmiprÃ¤senten Telekom-Skandals. Aber scheinbar sind seine BemÃ¼hungen dabei weniger von Erfolg gekrÃ¶nt. An einer von ihm vermittelten freiwilligen Selbstverpflichtung scheint die Telekommunikationsindustrie wenig Interesse zu haben. Dem Unternehmen kann man eigentlich nur sein VerstÃ¤ndnis dafÃ¼r ausdrÃ¼cken, dass sie mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unser verehrter Bundesinnenminister ist derzeit wieder hoch prÃ¤sent in den Medien. Vorrangig natÃ¼rlich wegen des ebenso onmiprÃ¤senten Telekom-Skandals. Aber scheinbar sind seine BemÃ¼hungen dabei <a title="sueddeutsche.de" href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/227/177688/" target="_blank">weniger</a> von <a title="Golem.de" href="http://www.golem.de/0805/60097.html" target="_blank">Erfolg</a> gekrÃ¶nt. An einer von ihm vermittelten <a title="Heise.de" href="http://www.heise.de/newsticker/Datenschutz-Schaeuble-draengt-auf-Selbstverpflichtung-der-Telecom-Branche--/meldung/108771" target="_blank">freiwilligen Selbstverpflichtung</a> scheint die Telekommunikationsindustrie wenig Interesse zu haben.<br />
<span id="more-42"></span><br />
Dem Unternehmen kann man eigentlich nur sein VerstÃ¤ndnis dafÃ¼r ausdrÃ¼cken, dass sie mit <strong>SchÃ¤uble</strong> keine Krisensitzung abhalten wollen, an deren Ende eine Selbstverpflichtung steht. Wer kÃ¶nnte auch eine solche Selbstverpflichtung ernstnehmen, wenn schon der &#8220;Mediator&#8221; SchÃ¤uble sich an keinerlei Verpflichtungen halten mÃ¶chte. So eine Art Selbstverpflichtung, die er nicht mag, findet sich zum Beispiel in einer kaum bekannten und daher auch eher unbeachtlichen Dunkelnorm:</p>
<blockquote><p>Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">1</a> GG<br />
(1) Die WÃ¼rde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schÃ¼tzen ist <strong>Verpflichtung aller </strong>staatlichen Gewalt.</p></blockquote>
<p>So hat SchÃ¤uble gerade mal wieder verkÃ¼ndet, dass <strike>er offenbar wenig aus seinem juristischem Studium behalten hat</strike> es ihn stÃ¶re, dass Terroristen die gleichen Rechte haben wie jeder BÃ¼rger. Nun, unsere Verfassung kennt da mehr den Begriff des Menschen, der Rechte hat. So lange Terroristen also Menschen sind &#8211; und ich hoffe, das will der BMI nicht in Abrede stellen &#8211; werden auch sie alle Rechte genieÃŸen, die jedem Menschen zustehen.<br />
Offen scheint bisher zu sein, wer denn den Status als &#8220;BÃ¼rger&#8221; oder als &#8220;Terrorist&#8221; bestimmen soll in dieser rechtsstaatsfeindlichen Vision. Da ein Gerichtsverfahren aufgrund der total Ã¼berlasteten Justiz wohl viel zu lange dauert bietet sich da eine &#8220;zustÃ¤ndige Stelle&#8221; an. Optimalerweise im Machtbereich des BMI. Und die Entscheidung wÃ¤re natÃ¼rlich auch nicht gerichtlich Ã¼berprÃ¼fbar &#8211; der Terrorist hÃ¤tte ja eben weniger Rechte. Das wÃ¤re durchaus effizient. Und fÃ¼r alle staats- und rechtstreuen BÃ¼rger auch keinerlei Gefahr. Da passt es doch gut, dass SchÃ¤uble auch gleich die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste <a href="http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/233/177694/">bezweifelt</a>. Udo Vetter hat das treffend <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/06/01/burger-von-schaubles-gnaden/">beschrieben</a>:</p>
<blockquote><p>Dem BÃ¼rger bleibt natÃ¼rlich Vertrauen. BedarfstrÃ¤ger sind nÃ¤mlich unbestechlich und unfehlbar. Sie lieben uns alle, sie kÃ¤mpfen fÃ¼r das Gute. Es wird deshalb schon keine Falschen treffen. Aus diesem Grund hat man auch nichts zu befÃ¼rchten, so lange man BÃ¼rger von SchÃ¤ubles Gnaden ist.</p></blockquote>
<p>Die endgÃ¼ltige Entscheidung wer denn nun Terrorist und wer BÃ¼rger vor SchÃ¤ubles Gnaden ist, sollte dann auch konsequent den Nachrichtendiensten obliegen. Die Wissen immerhin am meisten und reden am wenigsten. Und wenn es nach SchÃ¤uble geht mÃ¼ssen sie dann wohl gar nicht mehr mit einer demokratisch legitimierten Kontrollinstanz <a href="http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/233/177694/">reden</a>.</p>
<p>Man bekommt so langsam das GefÃ¼hl, dass der Grundrechtsschutz der BÃ¼rger als einzige Legitimation des Staates ausgedient hat. Im neuen Denken bedeutet Sicherheit zugleich Freiheit, weil es ja niemandem mehr mÃ¶glich sei, die Rechte zu brechen &#8211; bis auf den Staat selber natÃ¼rlich. Und der ist ja keine Gefahr. Auch in der NS-Zeit haben wir ja gesehen, dass vom Staat keine Gefahr ausgehen kann.</p>
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		<title>Orientierungshilfen</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/04/orientierungshilfen/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 13:45:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Unsinniges]]></category>
		<category><![CDATA[Orientierungshilfen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Berliner Polizei scheint ein kleiner AbhÃ¶rskandal gerade noch rechtzeitig verhindert worden zu sein (Berliner Morgenpost, Kanzlei-Hoenig.info). Noch scheint nicht so ganz klar zu sein, wer warum mit und vor allem bei wem da was genau machen wollte. Ein Beispiel fÃ¼r gute Formulierung liefert aber die folgende Aussage: Die PrÃ¼fungsmaÃŸnahmen der PolizeibehÃ¶rde orientierten sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Berliner Polizei scheint ein kleiner AbhÃ¶rskandal gerade noch rechtzeitig verhindert worden zu sein (<a href="http://www.morgenpost.de/content/2008/04/28/berlin/959685.html">Berliner Morgenpost</a>, <a href="http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/polizisten-bespitzeln-polizisten">Kanzlei-Hoenig.info</a>). Noch scheint nicht so ganz klar zu sein, wer warum mit und vor allem bei wem da was genau machen wollte. Ein Beispiel fÃ¼r gute Formulierung liefert aber die folgende Aussage:</p>
<blockquote><p>Die PrÃ¼fungsmaÃŸnahmen der PolizeibehÃ¶rde orientierten sich stets an den geltenden gesetzlichen Regelungen.</p></blockquote>
<p><span id="more-31"></span><br />
Orientieren sich stets an geltendem Recht, ja? So, so. Orientierungshilfen sind ja immer was praktisches, ich fÃ¤nde es aber beruhigender, wenn die Polizei sich nicht nur an geltendem Recht orientiert, sondern sich auch daran hÃ¤lt. Wer einen Leuchtturm als Orientierungspunkt nutzt, hofft doch auch darauf eben nicht in all zu engen Kontakt mit selbigem zu kommen. FÃ¼r mich war der Fernsehturm auch immer eine willkommene Orientierungshilfe, ohne dass ich sonderlich oft auch nur in seiner NÃ¤he gewesen wÃ¤re. Es wird sich wohl nur um eine leichte FormulierungsschwÃ¤che gehandelt haben&#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>LKA klagt auf Herausgabe eines Ãœberwachungssenders</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/04/lka-klagt-auf-herausgabe-eines-uberwachungssenders/</link>
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		<pubDate>Sun, 27 Apr 2008 13:50:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie die taz berichtet, ist aktuell eine Klage am Amtsgericht Oldenburg auf Herausgabe einer GPS-Peilsenders anhÃ¤ngig. Lustigerweise klagt das LKA Schleswig-Holstein gegen einen Antifa-Aktivisten, der den Peilsender an seinem Wagen gefunden und abmontiert hat. Das LKA wurde von der AnwÃ¤ltin des &#8211; wohl auch noch unzulÃ¤ssigerweise &#8211; Ãœberwachten allerdings bereits vor geraumer Zeit angeschrieben, ob [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die <a href="http://www.taz.de/nc/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=na&amp;dig=2008/04/22/a0009">taz</a> berichtet, ist aktuell eine Klage am Amtsgericht Oldenburg auf Herausgabe einer GPS-Peilsenders anhÃ¤ngig. Lustigerweise klagt das LKA Schleswig-Holstein gegen einen Antifa-Aktivisten, der den Peilsender an seinem Wagen gefunden und abmontiert hat.</p>
<p>Das LKA wurde von der AnwÃ¤ltin des &#8211; wohl auch noch unzulÃ¤ssigerweise &#8211; Ãœberwachten allerdings bereits vor geraumer Zeit angeschrieben, ob ihm der Sender gehÃ¶re &#8211; und dies verneint. Nun behauptet das LKA, der Aktivist habe den Sender in verbotener Eigenmacht von seinem Kfz abmontiert. Schon komisch, wie das LKA da inzident eine Duldungspflicht mitschwingen lÃ¤ÃŸt und trotz der Verneinung der EigentÃ¼merstellung plÃ¶tzlich den Sender oder hilfsweise Schadensersatz haben will&#8230; Die Entscheidung soll noch im Mai fallen.</p>
]]></content:encoded>
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