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	<title>legalthoughts &#187; Urheberechtsverletzungen</title>
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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Da kann man zweifeln&#8230;</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Aug 2008 13:48:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Raubkopien]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberechtsverletzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Mittlerweile wird der Begriff &#8220;Hard-Drive-Partys&#8221; in dem einen oder anderen Blog Einzug gehalten. Ehrlich gesagt finde ich es immer wieder lustig, was für Begriffe erst gebildet werden müssen, damit eine Entwicklung in die Öffentlichkeit gebracht werden kann (z.B. Flatrate-Party und ähnliche boulevardtaugliche Begriffe). Auf diesen sog. &#8220;Hard-Drive-Partys&#8221; treffen sich angeblich Menschen, um bei geselliger Atmosphäre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mittlerweile wird der Begriff &#8220;Hard-Drive-Partys&#8221; in dem einen oder anderen Blog <a title="jurabilis.de" href="http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2050-Filesharing-The-Next-Generation.html" target="_blank">Einzug </a><a title="Kanzlei Härtel" href="http://rechtmedial.de/2008/08/26/filesharing-partys-werden-zum-trend/" target="_blank">gehalten</a>. Ehrlich gesagt finde ich es immer wieder lustig, was für Begriffe erst gebildet werden müssen, damit eine Entwicklung in die Öffentlichkeit gebracht werden kann (z.B. Flatrate-Party und ähnliche boulevardtaugliche Begriffe).</p>
<p>Auf diesen sog. &#8220;Hard-Drive-Partys&#8221; treffen sich angeblich Menschen, um bei geselliger Atmosphäre den Inhalt ihrer Festplatten zu tauschen. In Anbetracht der mittlerweile erreichbaren Festplattengrößen dürfte da tatsächlich eine Menge an Daten zusammenkommen. Meinetwegen sind das auch Werke (obwohl der Großteil wohl nur aufgrund der niedrigen Anforderungen an die Schöpfungshöhe urheberrechtlichen Schutz genießt). Für die Musik- und Filmindustrie bildet sich damit das nächste Ziel.<span id="more-63"></span></p>
<p>In diesem Zusammenhang hat Cliff Jones (muss man den kennen?) eine nette Geschichte <a title="Times online" href="http://entertainment.timesonline.co.uk/tol/arts_and_entertainment/music/article4478248.ece" target="_blank">erzählt</a>: Sein Nachbar habe 80.000 Klassikstücke auf seinem Rechner und sei sich keines Unrechts bewußt. Und das verkörpere einen Wert von Â£60.000,- (~â‚¬ 75.000,-). Tja, ich kann da eigentlich nur danke sagen, wenn ein Mitglied der Musikbranche eingesteht, dass ein Track weniger als einen Euro wert ist&#8230; vor allem, wenn man die teils exorbitanten Streitwerte betrachtet, die im Abmahn- und Klageverfahren angesetzt werden (ok, Streitwert ist nicht zwangsläufig nur der reine Sachwert). Da hatten die Staatsanwälte schon ganz Recht, wenn sie sagen, dass sie nur noch bei einem Schaden von 3.000â‚¬+ ermitteln würden und das mit 3.000 Files <a title="lawblog.de" href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/05/tauschborsen-kleine-fische-durfen-schwimmen/" target="_blank">gleichgesetzt </a>haben.</p>
<p>Bemerkenswerter finde ich aber einen anderen Satz von Daniel Knöll (Sprecher der IFPI):</p>
<blockquote><p>Für uns ist die gegenwärtige Entwicklung ein deutliches Indiz dafür, dass unsere bisherige Strategie, im Kampf gegen Online-Piraterie juristisch härter durchzugreifen, richtig war.</p></blockquote>
<p>Nun, erfolgreich war oder ist die Kampagne wohl, wenn man von der reinen Zahl an Downloads ausgeht. In Anbetracht des hohen Risikos erwischt zu werden, wird es auch kaum verwundern, dass mehr und mehr Nutzer aus den P2P-Netzen verschwinden.</p>
<p>Aber <strong>richtig</strong>? Gehe ich von den Meinungen aus, die ich sowohl im privaten wie auch im Universitären Umfeld erlebe, dann wurde damit zwar die Anzahl der illegalen Downloads bekämpft. Dafür ist aber auch der Ruf der Musik- und teilweise auch der Filmindustrie massiv geschädigt worden. Vielmehr erlebe ich immer mehr, dass man einfach Radio hört und das eventuell mitschneidet &#8211; bei dem richtigen Sender bekommt man da auch mehr Qualität als bei allen P2P-Angeboten insgesamt.</p>
<p>Wenn nun die verbliebenen Freunde freien Austauschs geistiger Werke auf die sog. &#8220;Hard-Drive-Partys&#8221; ausweichen, dann hat dies vor allem einen Effekt: Sie können eben nicht mehr so einfach wie bisher ermittelt werden. Das dürfte dann so sein wie vor der Zeit der P2P-Systeme der Austausch von CDs. So lange der Kreis klein bleibt (und klein ist relativ), ist es kaum möglich, diesen von außen zu knacken. Und das Einschleusen von Spitzeln wird auch nur sehr schwer möglich sein.</p>
<p>Die Raubkopiererszene wurde nicht etwa wirklich erfolgreich bekämpft, sondern in einen noch schlechter zu kontrollierenden Untergrund gedrängt. Wer darin einen Erfolg sehen will&#8230;</p>
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		<title>LG München I: Keine Akteneinsicht</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/04/lg-munchen-i-keine-akteneinsicht/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Apr 2008 14:32:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberechtsverletzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem LG Saarbrücken hat nun auch das LG München I der Medienindustrie &#8211; in diesem Fall der Pornoindustrie &#8211; die Einsicht in Ermittlungsakten verweigert. Das Gericht folgt dem LG Saarbrücken weitgehend, gibt jedoch noch deutlicher zu erkennen, dass es die zivilrechtlichen Auskunftsansprüche für sehr fragwÃüdig hält. Anders als die Antragstellerin meint, ist der Inhaber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem <a href="http://www.legalthoughts.de/?p=17">LG Saarbrücken</a> hat nun auch das LG München I der Medienindustrie &#8211; in diesem Fall der Pornoindustrie &#8211; die Einsicht in Ermittlungsakten <a href="http://www.blog.beck.de/2008/04/29/neuer-trend-verweigerung-der-akteneinsicht-in-sachen-p2p">verweigert</a>. Das Gericht folgt dem LG Saarbrücken weitgehend, gibt jedoch noch deutlicher zu erkennen, dass es die zivilrechtlichen Auskunftsansprüche für sehr fragwÃüdig hält.</p>
<blockquote><p>Anders als die Antragstellerin meint, ist der Inhaber einer Internetanschlusses trotz im Internet häufig vorkommender Urheberechtsverletzungen ohne das Vorliegen weiterer Anhaltpunkte nicht verpflichtet, Familienangehörige bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.12.07 &#8211; Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 W 58/07" target="_blank" title="OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07">11 W 58/07</a> mwN.).</p></blockquote>
<p>Das Urteil im Volltext: <a href="http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Muenchen_I-20080312.html">Klick mich</a></p>
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		<title>Auskunftsersuchen abgelehnt</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Apr 2008 15:53:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberechtsverletzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Nur kurz ein Hinweis auf ein Urteil des LG SaarbrÃ¼cken, welches das Akteneinsichtsrecht des Rechteinhabers abgelehnt hat. Der Ansicht des LG besteht ein berechtigtes Interesse des Anschlussinhabers, welches die Herausgabe der Daten gem. Â§ 406 e Abs. 2 Satz 1 StPO unzulÃ¤ssig macht. So bestehe nur bei Ermittlung der IP kein hinreichender Tatverdacht gegenÃ¼ber dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nur kurz ein Hinweis auf ein <a href="http://www.ory.de/mpo/txt/MpoText018.html">Urteil des LG SaarbrÃ¼cken</a>, welches das Akteneinsichtsrecht des Rechteinhabers abgelehnt hat. Der Ansicht des LG besteht ein berechtigtes Interesse des Anschlussinhabers, welches die Herausgabe der Daten gem. Â§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/406e.html" target="_blank">406 e</a> Abs. 2 Satz 1 StPO unzulÃ¤ssig macht. So bestehe nur bei Ermittlung der IP kein hinreichender Tatverdacht gegenÃ¼ber dem Anschlussinhaber, da es durchaus mÃ¶glich ist, dass auch andere Personen den Anschluss nutzen.</p>
<p>Neben dem Urteil des LG Hamburg ist das ein weiterer schÃ¶ner Schritt &#8211; leider wird er wohl mit dem geplanten (privatrechtlichen) Auskunftsanspruch hinfÃ¤llig.</p>
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