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	<title>legalthoughts &#187; Urteil</title>
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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Berufungsstreitwert</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 11:37:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsfehler]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand&#8221; lautet eine alte, lt. Wikipedia römische Juristenweisheit. Wenigstens dann, wenn man Gesetze hat, in denen klare Regeln definiert sind, sollte dieser Spruch nach meinem Dafürhalten nicht gelten. Nun sind die meisten Gesetze eben nicht so klar, wie man es gerne möchte. Aber es gibt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand&#8221; lautet eine alte, lt. Wikipedia <a title="Wikipedia" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gericht#Zitate">römische </a>Juristenweisheit. Wenigstens dann, wenn man Gesetze hat, in denen klare Regeln definiert sind, sollte dieser Spruch nach meinem Dafürhalten nicht gelten. Nun sind die meisten Gesetze eben nicht so klar, wie man es gerne möchte. Aber es gibt doch welche, die hierzu alles hergeben. Dazu gehört die Regelung über die Zulässigkeit der Berufung in § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/511.html" target="_blank" title="&sect; 511 ZPO: Statthaftigkeit der Berufung">511</a> Abs. 2 ZPO.</p>
<p>Danach gibt es zunächst zwei Möglichkeiten für eine zulässige Berufung. Da wäre zum einen die über 600 € liegende Beschwer (=eigene aus dem Urteil folgende Belastung; z.B. Niederlage über dieser Höhe), bei der die Berufung automatisch zulässig ist. Liegt die Beschwer darunter &#8211; z.B. in den wenigen tatsächlichen eingeklagten Abofallen-Fällen -, so lässt das Ausgangsgericht (Amtsgericht) die Berufung zu, wenn der Sache grundsätzliche Bedeutung zukommt. Klar?</p>
<p>Mehr als 600 € verloren? Berufung immer zulässig. Weniger verloren? Hoffen und bibbern, dass der Sache grundsätzliche Bedeutung zukommt. Das scheint ein Amtsrichter nicht ganz verstanden zu haben. Will er doch bei einem Streitwert von deutlich über 600 € die Berufung gerade deswegen nicht zulassen.</p>
<blockquote><p><strong>II.) 3.)Keine Zulassung der Berufung</strong></p>
<p>Die Berufung wird nicht zugelassen. Nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/511.html" target="_blank" title="&sect; 511 ZPO: Statthaftigkeit der Berufung">511</a> Abs. 4 S. 1 ZPO hat das erstinstanzliche Gericht die Berufung zuzulassen, wenn eine Partei mit nicht mehr als EUR 600,- aus diesem Urteil beschwert (Nr. 2) und wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im weiteren Sinne hat.</p>
<p>So liegt es hier aber nicht. Denn die Parteien sind aus diesem Urteil zu mehr als EUR 600,- beschwert.</p>
<p>Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung ist keine Entscheidung darüber, ob eine Berufung zulässig sein kann. Über die Zulässigkeit einer Berufung (Wertberufung, Anschlussberufung; vgl. § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/511.html" target="_blank" title="&sect; 511 ZPO: Statthaftigkeit der Berufung">511</a> Abs. 2 ZPO) entscheidet allein das Berufungsgericht.</p></blockquote>
<p>In dem hier vorliegenden Fall verbietet sich eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung schon deshalb, weil die Berufung auch ohne diese Entscheidung zulässig ist. Hätte der Richter auch in dem angehängten Vordruck nachlesen können. Hat er aber wohl nicht.</p>
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		<title>Keine Mieterhöhung bei unwirksamer Renovierungsklausel</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/07/keine-mieterhohung-bei-unwirksamer-renovierungsklausel/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 11:08:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Mieterhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Renovierungsklausel]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Urteil (Az.: VIII ZR 181/07) vom heutigen Tag (Pressemitteilung) hat der Bundesgerichtshof die an einigen OLGen anzutreffende Ansicht verworfen, dass bei einer unwirksamen Renovierungsklausel ein Mieterhöhungsverlangen über den Satz der ortsüblichen Vergleichsmiete hinaus zulässig sei. Damit bleibt es bei Mietverträgen mit unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln bei dem vereinbarten Mietzins. Zu Recht lehnt der BGH dabei auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII ZR 181/07" target="_blank" title="BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 181/07: Mietrecht - Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Sch&ouml;nheitsrepar...">VIII ZR 181/07</a>) vom heutigen Tag (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;Datum=2008&#038;Sort=3&#038;nr=44420&#038;linked=pm&#038;Blank=1">Pressemitteilung</a>) hat der Bundesgerichtshof die an einigen OLGen anzutreffende Ansicht verworfen, dass bei einer unwirksamen Renovierungsklausel ein Mieterhöhungsverlangen über den Satz der ortsüblichen Vergleichsmiete hinaus zulässig sei. Damit bleibt es bei Mietverträgen mit <a href="http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen-muss-der-mieter-nach-auszug-streichen/">unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln </a>bei dem vereinbarten Mietzins.</p>
<p>Zu Recht lehnt der BGH dabei auch die Einbeziehung von § 28 der 2. Berechnungsverordnung ab, da damit ein Kostenelement in die Vergleichsmiete einfließen würde. Er bekräftigt dabei auch &#8211; soweit aus der Pressemitteilung ersichtlich &#8211; den abschließenden Charakter der zu beachtenden Wohnwertmerkmale des § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html" target="_blank" title="&sect; 558 BGB: Mieterh&ouml;hung bis zur orts&uuml;blichen Vergleichsmiete">558</a> Abs. 2 BGB.<br />
Nebenbei wurde auch erneut klargestellt, dass aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion bzw. des § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/306.html" target="_blank" title="&sect; 306 BGB: Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit">306</a> Abs. 2 BGB eine ergänzende Vertragsauslegung (§§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html" target="_blank" title="&sect; 133 BGB: Auslegung einer Willenserkl&auml;rung">133</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/157.html" target="_blank" title="&sect; 157 BGB: Auslegung von Vertr&auml;gen">157</a> BGB) unzulässig ist. Auch eine Anpassung über eine Störung der Geschäftsgrundlage (Â§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html" target="_blank" title="&sect; 313 BGB: St&ouml;rung der Gesch&auml;ftsgrundlage">313</a> BGB) ist nicht möglich.</p>
<p>Eigentlich stand schon zu erwarten, dass der Bundesgerichtshof so entscheiden würde. Dennoch ist damit vorerst für viele Mieter (und in negativer Weise für die Vermieter) ein Stück mehr Rechtsklahrheit geschaffen worden.</p>
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		<title>Juristische Berichterstattung &#8211; der Fall Gäfgen</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/06/juristische-berichterstattung-der-fall-gafgen/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 14:29:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
		<category><![CDATA[EMRK]]></category>
		<category><![CDATA[Gäfgen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute erging die klageabweisende Entscheidung des EGMR in der Sache Gäfgen ./. Deutschland. Gäfgen, so das Gericht, wäre nicht ein seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil das (unter Druck erpresste) Geständnis in dem Prozess nicht verwendet worden sei. Vielmehr habe er dieses Geständnis später noch wiederholt, ohne sich in einer solchen Zwangslage zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute erging die klageabweisende Entscheidung des EGMR in der Sache Gäfgen ./. Deutschland. Gäfgen, so das Gericht, wäre nicht ein seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil das (unter Druck erpresste) Geständnis in dem Prozess nicht verwendet worden sei. Vielmehr habe er dieses Geständnis später noch wiederholt, ohne sich in einer solchen Zwangslage zu befinden.<br />
Durch das Urteil gegen den damaligen Polizeipräsidenten Daschner sei zudem eine Genugtuung hinsichtlich der Folter erfolgt. Dies stelle daher auch kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens da.<br />
Man kann lang und breit darüber diskutieren, in wie weit nicht dennoch ein Folgebeweisverwertungsverbot in Betracht zu ziehen gewesen wäre. Man kann auch einfach über das Ergebnis des Prozesses berichten. Wie aber schon von <a href=http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1913-Keine-Folter-im-Fall-Gaefgen-Jedenfalls-kein-Opferstatus.html>Jurabilis.de</a> prognostiziert, wird diese Berichterstattung wohl ziemlich verzerrt sein.<br />
So titelt die Netzzeitung &#8220;<a href="http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1072378.html">Folterdrohung gegen Gäfgen war rechtens</a>&#8221; und schreibt u.a.</p>
<blockquote><p>Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.</p></blockquote>
<p><span id="more-49"></span><br />
Auch Tagesschau.de behauptet einfach</p>
<blockquote><p><em>Deutschland habe weder gegen das Folterverbot </em>noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hieß es in dem Urteil in Straßburg.</p></blockquote>
<p>Wortgleich dann auch der <a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Menschenrechte-Deutschland-Kriminalitaet;art122,2562380">Tagesspiegel</a>, <a href="http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/06/30/gaefgen-verfahren-nein/wird-nicht-wieder-aufgerollt,geo=4997996.html">Bild.de</a> und auch <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,562679,00.html">Spiegel-online</a>.<br />
Einfach in das <a href="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&#038;portal=hbkm&#038;action=html&#038;highlight=&#038;sessionid=10311186&#038;skin=hudoc-en">Urteil</a> gucken hätte sich da als sehr hilfreich erwiesen:</p>
<blockquote><p>In the light of the above, the Court considers that in the course of the questioning by E. on 1 October 2002 the applicant was subjected to inhuman treatment prohibited by Article 3 of the Convention.[..]Therefore, the applicant can no longer claim to be the victim of a violation of Article 3.</p></blockquote>
<p>Auch das Gericht erkennt einen verbotenen Verstoß gegen das Folterverbot. Aufgrund der innerstaatlichen Rechtsmittel, also der Verurteilung Daschners, sei dieses Unrecht jedoch bereits behoben.</p>
<p>Ich frage mich auch gerade, ob mit </p>
<blockquote><p>can no longer claim to be the victim of a violation of Article 3</p></blockquote>
<p>nicht weniger &#8220;behaupten&#8221;, sondern eher &#8220;für sich in Anspruch nehmen&#8221; gemeint ist. Denn genau darum ging es schließlich &#8211; Gäfgen wollte für sich die Verletzung des Folterverbots (juristisch) in Anspruch nehmen. Versteht man es nämlich in dem von der Presse verwendeten Sinn, dann würde dies behaupten, dass es Gäfgen nicht erlaubt sei, sich (z.B. in den Medien) als Folteropfer zu bezeichnen. Gerade aufgrund der Feststellung der Folter würde damit aber eine (wahre) Tatsachenbehauptung unterbunden werden.</p>
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		<title>Skurrile Argumentationen</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/06/skurile-argumentationen/</link>
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		<pubDate>Sat, 07 Jun 2008 08:41:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[G8-Gipfel]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Stern hat eine kurze Zusammenstellung der skurrilsten BegrÃ¼ndungen fÃ¼r Ingewahrsamnahmen und Strafverfahren rund um dem G8-Gipfel letzen Jahres bereit gestellt. Die Staubmaske als verbotene Schutzwaffe gegen &#8211; natÃ¼rlich nicht vorhandenes &#8211; Nervengas ist ja schon eine mittlere HÃ¤rte. Die hilft ja nichtmals gegen das Nervengas, dass nach einiger Zeit von den Demonstranten und Polizisten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Stern hat eine kurze Zusammenstellung der skurrilsten BegrÃ¼ndungen fÃ¼r Ingewahrsamnahmen und Strafverfahren rund um dem G8-Gipfel letzen Jahres bereit <a href="http://www.stern.de/politik/deutschland/:Heiligendamm-Jahr-Vermummung-Regenhose/622185.html">gestellt</a>.</p>
<p>Die Staubmaske als verbotene Schutzwaffe gegen &#8211; natÃ¼rlich nicht vorhandenes &#8211; Nervengas ist ja schon eine mittlere HÃ¤rte. Die hilft ja nichtmals gegen das Nervengas, dass nach einiger Zeit von den Demonstranten und Polizisten auf natÃ¼rliche Art und Weise abgesondert wird. Interessant wÃ¤re hier wohl das Urteil. Immerhin musste der &#8220;TÃ¤ter&#8221; eine GeldbuÃŸe von 100â‚¬ zahlen. Ohne die Knirschschiene wÃ¤re der nÃ¤chste Mann wohl wegen nÃ¤chtlicher RuhestÃ¶rung verwarnt worden. Beides kein gutes Ergebnis, aber die RuhestÃ¶rung wÃ¤re wenigstens begrÃ¼ndet <img src='http://www.legalthoughts.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Besonders intelligent mutet aber der Vorwurf an, eine Regenhose kÃ¶nnte als Vermummung dienen.</p>
<blockquote><p>Es erscheint aber nicht gÃ¤nzlich ausgeschlossen, eine Regenhose auch zum Zweck der Vermummung &#8211; Ã¤hnlich wie ein Schal oder Tuch &#8211; zu verwenden.</p></blockquote>
<p>Dann mÃ¼sste man z.B. Herrn MÃ¼ntefering mit seinem roten Schal wohl auf jeder Kundgebung festnehmen. Und erst recht jeden, der einen Mantel trÃ¤gt &#8211; auch im Winter. Denn auch da besteht ja (logischerweise) Vermummungsverbot.</p>
<p>Auf den nÃ¤chsten Demos werden bestimmt Leute mit Mundgeruch wegen BeisichfÃ¼hrens einer Waffe verhaftet. Asthmasprays sind dann wohl auch verbotene Schutzwaffen gegen das CS-Gas der Polizei. Auch wenn es schon eine Weile her ist und der G8-Gipfel den meisten Menschen kaum noch tiefgreifend in Erinnnerung geblieben ist, muss man sich doch auch heute noch fragen, was aus der demokratischen und pluralistischen Gesellschaft geworden ist.</p>
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		<title>LKA verliert Prozess um Peilsender</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/06/lka-verliert-prozess-um-peilsender/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Jun 2008 13:07:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie das Hamburger Abendblatt gestern berichtete hat das LKA den Prozess um die Herausgabe eines Peilsenders vor dem AG Oldenburg verloren. Leider scheint das Urteil nicht verfÃ¼gbar. Schon der Hergang mutete sehr merkwÃ¼rdig an. Im Vorfeld hatte nÃ¤mlich das LKA klar bestritten EigentÃ¼mer des Peilsenders zu sein &#8211; angeblich aus ermittlungstaktischen GrÃ¼nden. Und dennoch sollte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie das <a href="http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/30/887648.html">Hamburger Abendblatt</a> gestern berichtete hat das LKA den <a href="http://www.legalthoughts.de/?p=29">Prozess</a> um die Herausgabe eines Peilsenders vor dem AG Oldenburg verloren. Leider scheint das Urteil nicht verfÃ¼gbar.<br />
Schon der Hergang mutete sehr merkwÃ¼rdig an. Im Vorfeld hatte nÃ¤mlich das LKA klar bestritten EigentÃ¼mer des Peilsenders zu sein &#8211; angeblich aus ermittlungstaktischen GrÃ¼nden. Und dennoch sollte der Beklagte eine Verwahrungspflicht gehabt haben, aufgrund derer nun geklagt wurde.<br />
Peinlich fÃ¼r das LKA dÃ¼rfte allerdings der Grund fÃ¼r die Klageabweisung sein:</p>
<blockquote><p>&#8220;Zum Eigentum des GerÃ¤ts ist bisher kein ausreichender Tatsachenvortrag erfolgt.&#8221;</p></blockquote>
<p>Es konnte sein Eigentum erst gar nicht belegen. Ich bin gespannt, ob das Urteil irgendwann verÃ¶ffentlicht wird <img src='http://www.legalthoughts.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>LG München I: Keine Akteneinsicht</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/04/lg-munchen-i-keine-akteneinsicht/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Apr 2008 14:32:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberechtsverletzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem LG Saarbrücken hat nun auch das LG München I der Medienindustrie &#8211; in diesem Fall der Pornoindustrie &#8211; die Einsicht in Ermittlungsakten verweigert. Das Gericht folgt dem LG Saarbrücken weitgehend, gibt jedoch noch deutlicher zu erkennen, dass es die zivilrechtlichen Auskunftsansprüche für sehr fragwÃüdig hält. Anders als die Antragstellerin meint, ist der Inhaber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem <a href="http://www.legalthoughts.de/?p=17">LG Saarbrücken</a> hat nun auch das LG München I der Medienindustrie &#8211; in diesem Fall der Pornoindustrie &#8211; die Einsicht in Ermittlungsakten <a href="http://www.blog.beck.de/2008/04/29/neuer-trend-verweigerung-der-akteneinsicht-in-sachen-p2p">verweigert</a>. Das Gericht folgt dem LG Saarbrücken weitgehend, gibt jedoch noch deutlicher zu erkennen, dass es die zivilrechtlichen Auskunftsansprüche für sehr fragwÃüdig hält.</p>
<blockquote><p>Anders als die Antragstellerin meint, ist der Inhaber einer Internetanschlusses trotz im Internet häufig vorkommender Urheberechtsverletzungen ohne das Vorliegen weiterer Anhaltpunkte nicht verpflichtet, Familienangehörige bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.12.07 &#8211; Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 W 58/07" target="_blank" title="OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07">11 W 58/07</a> mwN.).</p></blockquote>
<p>Das Urteil im Volltext: <a href="http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Muenchen_I-20080312.html">Klick mich</a></p>
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		</item>
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		<title>Keine Zahlungspflicht bei &#8220;Internetabzocke&#8221;</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/04/keine-zahlungspflicht-bei-internetabzocke/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 13:56:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Internetabzocke]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie Heise.de gestern berichtete, hat das AG Hamm (17 C 62/08) sich der Ansicht des AG MÃ¼nchen von vor knapp einem Jahr angeschlossen und einen Zahlungsanspruch bei den sog. &#8220;Vertragsfallen&#8221; im Internet abgelehnt. Lustigerweise konnte die KlÃ¤gerin schon keine glaubhafte AbtretungserklÃ¤rung des angeblichen &#8220;Vertragspartners&#8221; vorweisen. Aber auch unbeachtlich des Problems lehnt das AG Hamm den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie Heise.de gestern <a href="http://www.heise.de/newsticker/Niederlage-fuer-Internet-Abzocker--/meldung/106984">berichtete</a>, hat das AG Hamm (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=17 C 62/08" target="_blank" title="AG Hamm, 26.03.2008 - 17 C 62/08: &quot;free&quot;, &quot;gratis&quot; und &quot;umsonst&quot;">17 C 62/08</a>) sich der Ansicht des <a href="http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/unwirksame-zahlungsverpflichtung-in-internet-agb-ag-muenchen-urteil-vom-16012007-az-161-c-2369506.html">AG MÃ¼nchen</a> von vor knapp einem Jahr angeschlossen und einen Zahlungsanspruch bei den sog. &#8220;Vertragsfallen&#8221; im Internet abgelehnt. Lustigerweise konnte die KlÃ¤gerin schon keine glaubhafte AbtretungserklÃ¤rung des angeblichen &#8220;Vertragspartners&#8221; vorweisen. Aber auch unbeachtlich des Problems lehnt das AG Hamm den Zahlungsanspruch schon deshalb ab, weil die Gestaltung der Seite eindeutig die Kostenfreiheit des Dienstes vorgebe.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Auskunftsersuchen abgelehnt</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2008/04/auskunftsersuchen-abgelehnt/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Apr 2008 15:53:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Nur kurz ein Hinweis auf ein Urteil des LG SaarbrÃ¼cken, welches das Akteneinsichtsrecht des Rechteinhabers abgelehnt hat. Der Ansicht des LG besteht ein berechtigtes Interesse des Anschlussinhabers, welches die Herausgabe der Daten gem. Â§ 406 e Abs. 2 Satz 1 StPO unzulÃ¤ssig macht. So bestehe nur bei Ermittlung der IP kein hinreichender Tatverdacht gegenÃ¼ber dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nur kurz ein Hinweis auf ein <a href="http://www.ory.de/mpo/txt/MpoText018.html">Urteil des LG SaarbrÃ¼cken</a>, welches das Akteneinsichtsrecht des Rechteinhabers abgelehnt hat. Der Ansicht des LG besteht ein berechtigtes Interesse des Anschlussinhabers, welches die Herausgabe der Daten gem. Â§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/406e.html" target="_blank">406 e</a> Abs. 2 Satz 1 StPO unzulÃ¤ssig macht. So bestehe nur bei Ermittlung der IP kein hinreichender Tatverdacht gegenÃ¼ber dem Anschlussinhaber, da es durchaus mÃ¶glich ist, dass auch andere Personen den Anschluss nutzen.</p>
<p>Neben dem Urteil des LG Hamburg ist das ein weiterer schÃ¶ner Schritt &#8211; leider wird er wohl mit dem geplanten (privatrechtlichen) Auskunftsanspruch hinfÃ¤llig.</p>
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		<title>Ein Lichtblick?</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Mar 2008 22:23:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorhin bin ich über ein interessantes Urteil des innig geliebten LG Hamburg gestolpert, welches den abmahnfreudigen Anwälten Vertretern der Musik- und Filmindustrie zumindest einen kleinen Dämpfer verpasst haben könnte. In der Sache geht es um eine Unterlassungsklage gegen den Nutzer einer P2P-Tauschbörse, der die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hatte. Interessant ist das Urteil, weil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vorhin bin ich über ein interessantes <a href="http://webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20080314.html">Urteil</a> des innig geliebten LG Hamburg <a title="LG Hamburg: Auskunft der StA reicht nicht fÃ¼r Nachweis illegaler Uploads" href="http://www.dr-bahr.com/news_det_20080327111531.html">gestolpert</a>, welches den abmahnfreudigen <span style="text-decoration: line-through;">Anwälten</span> Vertretern der Musik- und Filmindustrie zumindest einen kleinen Dämpfer verpasst haben könnte. In der Sache geht es um eine Unterlassungsklage gegen den Nutzer einer P2P-Tauschbörse, der die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hatte.</p>
<p>Interessant ist das Urteil, weil trotz scheinbar fehlerfreier Ermittlung durch proMedia und Staatsanwaltschaft die Klage abgewiesen wurde.<span id="more-7"></span><br />
Das Gericht hat die Beweiskraft der Screenshots, die proMedia für den &#8220;Beweis&#8221; des Urheberrechtsverstoß angefertigt und vorgelegt hatte, abgelehnt. Der Student, der die Screenshots angefertigt hatte, war nicht mehr in Deutschland und konnte daher auch nicht deren Authentizität bezeugen. Der als Zeuge vernommene Leiter der Ermittlungsmaßnahmen war dagegen nicht selbst anwesend. Damit haben die Screenshots nach Auffassung des LG aber keine Beweiskraft für die Urheberrechtsverletzung.</p>
<p>Auch wenn damit die gängige Praxis von proMedia als nicht ausreichend für die Beweisführung erachtet wurde, stellt das Urteil keinen wirklichen Schutz vor der Abmahnindustrie dar. Andere Firmen arbeiten mit teils gutachterlich zertifizierten Programmen, die solche Ergebnisse liefern. Auch wird proMedia sicherlich schnell seine Praxis in irgendeiner Form ändern, um auch den Anforderungen des LG Hamburg gerecht zu werden. Ein Persilschein für P2P-Nutzer stellt das Urteil daher in keinem Fall dar.</p>
<p>Die <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/25/porno-abmahnungen-kosten-millionen/trackback/">Verweigerung</a> der StA Wuppertal, weitere Ermittlungen &#8220;im Namen&#8221; der Medienindustrie nicht mehr durchzuführen, scheint da doch schon viel wichtiger.</p>
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