Recht in Reimen
Dienstag, 8. Juli 2008 12:02
Diesmal eine kurze und prägnante Zusammenfassung des BVerfG-Urteils zum Wahlsystem aus dem Blog von Bernie.1:
Frei, geheim und allgemein,
sollen unsre Wahlen sein.
Gleich und auch unmittelbar
stellt das Grundgesetz sie dar.Das Wahlgesetz soll danach trachten
den Wählerwillen zu beachten.
Ein negatives Stimmgewicht?
Das Grundgesetz erlaubt es nicht!Das Gesetz zur Bundestagswahl
macht es trotzdem, das ist nicht legal!
So entschied es das höchste Gericht
in Erfüllung seiner vornehmen Pflicht.Doch gilt das Gesetz
erstmal weiter jetzt
und dient als Behelf
bis 2011.
Vielen Dank für die Erlaubnis zur Nutzung
Thema: Juristisches | Kommentare (1) | Autor: Malte S.
