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	<title>legalthoughts &#187; Wohnungsdurchsuchung</title>
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	<description>Juristisches und anderer Unsinn</description>
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		<title>Hausdurchsuchung &#8220;bei&#8221; Wikileaks</title>
		<link>http://www.legalthoughts.de/2009/03/hausdurchsuchung-bei-wikileaks/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Mar 2009 07:20:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Wikileaks]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsdurchsuchung]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute Nacht wurde bei dem Domaininhaber von wikileaks.de eine Hausdurchsuchung durchgeführt (PM). Einmal davon abgesehen, dass &#8220;Gefahr im Verzug&#8221; hier schon wirklich schwer zu begründen wird, dürfte die Durchsuchung auch insgesamt sinnfrei gewesen sein &#8211; alles weitere steht auch in der PM von Wikileaks. Ein Zusammenhang mit der Durchsuchung bei einem Blogbetreiber, der über Eck [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute Nacht wurde bei dem Domaininhaber von wikileaks.de eine Hausdurchsuchung durchgeführt (<a href="http://wikileaks.org/wiki/Hausdurchsuchung_bei_WikiLeaks.de_Domaininhaber">PM</a>). Einmal davon abgesehen, dass &#8220;Gefahr im Verzug&#8221; hier schon wirklich schwer zu begründen wird, dürfte die Durchsuchung auch insgesamt sinnfrei gewesen sein &#8211; alles weitere steht auch in der PM von Wikileaks.</p>
<p>Ein Zusammenhang mit der Durchsuchung bei einem Blogbetreiber, der über Eck auf die dänische Sperrliste bei Wikileaks verlinkt hatte, drängt sich wohl auf.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>In die Ecke gedrÃ¤ngt?</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 13:00:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinedurchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Schäuble]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsdurchsuchung]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufgrund spannender LektÃ¼re des Staatshaftungsrechts etwas verspÃ¤tet temporÃ¤r deplaziert nochmal ein Wort zu unserem werten Bundesinnenminister SchÃ¤uble. Wie Heise.de bereits am 22.04. berichtete, befindet er das heimliche Betreten einer Wohnung zu Zwecke der Installation von Trojanern, Malware u.Ã¤. fÃ¼r grundrechtskonform. Unionspolitiker (und ich schÃ¤tze auch mal der BMI selber) sehen ein solches Vorgehen schon deshalb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund spannender LektÃ¼re des Staatshaftungsrechts <span style="text-decoration: line-through;">etwas verspÃ¤tet</span> temporÃ¤r deplaziert nochmal ein Wort zu unserem <span style="text-decoration: line-through;">werten</span> Bundesinnenminister SchÃ¤uble. Wie Heise.de bereits am 22.04. <a title="SchÃ¤uble und die Online-Durchsuchung" href="http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-und-die-Online-Durchsuchung-heimliches-Betreten-der-Wohnung-grundgesetzkonform--/meldung/106874">berichtete</a>, befindet er das heimliche Betreten einer Wohnung zu Zwecke der Installation von Trojanern, Malware u.Ã¤. fÃ¼r grundrechtskonform.<br />
<span id="more-27"></span><br />
Unionspolitiker (und ich schÃ¤tze auch mal der BMI selber) sehen ein solches Vorgehen schon deshalb als grundrechtskonform an, weil es ja keine Durchsuchung der Wohnung sei. Nunja. Als Jurist &#8211; der zumindest SchÃ¤uble seiner <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Sch%C3%A4uble#Leben_und_Beruf">Vita</a> zur Folge ist &#8211; kennt man den Satz &#8220;Ein Blick ins Gesetz erleichertet die Rechtsfindung.&#8221; Und tatsÃ¤chlich gibt es da eine Dunkelnorm, die weiterhelfen kÃ¶nnte:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong></strong></p>
<blockquote><p><strong>Art <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/13.html" target="_blank">13</a> GG</strong><br />
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.</p></blockquote>
<p>Man kÃ¶nnte ja fast glauben, dass den Herren (und natÃ¼rlich auch den Damen) die Grundgesetze ausgegangen sind und sie deshalb eben diesen kurzen Blick nicht ins Grundgesetz werden konnten. Dabei dÃ¼rfte Herr SchÃ¤uble doch einige Exemplare dieses &#8211; sonst kaum beachtlichen &#8211; Gesetzes <a title="Ein Grundgesetz fÃ¼r SchÃ¤uble" href="http://www.svenscholz.de/index.php/grundgesetz-bestellen-solange-es-es-noch-gibt/">haben</a>. Vielleicht ist den <span style="text-decoration: line-through;">Volks</span>vertretern ja auch nicht so ganz bewuÃŸt, dass <strong>jeder</strong> Eingriff in ein Grundrecht einer Legitimation bedarf. Vielleicht haben sie aber auch in einem hÃ¶chst logisch anmutenden Umkehrschluss aus Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/13.html" target="_blank">13</a> Abs. 2ff. GG <em>herausgefunden</em>, dass die Wohnung eben nur gegenÃ¼ber Durchsuchungen geschÃ¼tzt ist. Man darf jedenfalls gespannt sein, ob sie noch wirkliche Argumente vortragen kÃ¶nnen.</p>
<p>Viel interessanter ist eigentlich, die nachfolgende Ã„uÃŸerung SchÃ¤ubles</p>
<blockquote><p>Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.</p></blockquote>
<p>Darf man das als Drohung verstehen? Vielleicht sogar als eine mit einem empfindlichen Ãœbel i.S.d. Â§ 240 Abs. 1, 4 Nr. 3 StG? Fraglich ist nur, womit er droht. Vielleicht unterliegt der Inhalt der Drohung ja den hÃ¶chst effizient kontrollierten und permament rechtmÃ¤ÃŸig handelnden Nachrichtendiensten und darf deshalb gar nicht bekannt gegeben werden? Auch hier freue ich mich auf weitere Einlassungen des BMI.</p>
<p>Etwas merkwÃ¼rdig mutet es ja an, dass der minipax-Direktor, der sonst jegliche Kritik einfach ignoriert, plÃ¶tzlich einen solchen Satz loswerden muss. Es kommt einem doch glatt so vor, als wenn selbst diese ruhige Seele so langsam in die Ecke gedrÃ¤ngt worden wÃ¤re und sich nun mit <strong>allen Mitteln </strong>verteidigen will.</p>
<blockquote><p>Er habe nichts gegen einen gehÃ¶rigen politischen Wettstreit. &#8220;Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Ãœberwachungsstaat hÃ¶rt es auf.[..]&#8220;</p></blockquote>
<p>Wird nicht eher SchÃ¤uble selbst als maÃŸgeblicher Erschaffer des Ãœberwachungsstaats bezeichnet? Versteht er sich selbst als Rechtsstaat, frei nach dem Motto &#8220;L&#8217;etat ce moi&#8221;? Oder bringt er nur nicht die erforderliche Differenzierung zwischen seinen MaÃŸnahmen und dem Rechtsstaatsempfinden seiner Kritiker auf? Man kÃ¶nnte ihm raten, zumindest die Antworten auf seinen Aufsatz in der ZRP 2007 (210) zu lesen, um ein wenig die berechtigte Kritik auf sich einwirken zu lassen. Er kÃ¶nnte sich diese Kritiken auch einfach von seinen Mitarbeitern erklÃ¤ren lassen:</p>
<blockquote><p>Er hat ein kompetentes Ministerium zur VerfÃ¼gung [..] und Zugang zu allen Experten, die er konsultieren mÃ¶chte. Nur â€“ er mÃ¶chte eben nicht.<br />
<font size=1>Quelle: MdB Wolfgang Wieland, <a href="http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_wieland-650-5618--f102497.html#frage102497">Abgeordnetenwatch.de</a></font></p></blockquote>
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